MOZ, Nummer 58
Dezember
1990

Wohnungsvolksbegehren torpediert

Bei den Koalitionsverhandlungen wurden erste Ergebnisse im Bereich einer Neufassung des Mietrechtsgesetzes bekannt. Was schon seit längerem befürchtet wurde, ist eingetreten. Auf Drängen der ÖVP sollen die Mietzinsobergrenzen für Wohnungen der Kategorien B (Bad und WC) und C (Wasser und WC) fallen. Nach den bereits 1986 ausgenommenen A-Wohnungen (Heizung, Bad und WC) soll nun auch für diese ein ‚angemessener‘ oder besser freier Mietzins verlangt werden dürfen.

Die damalige Änderung machte vermehrte Profite für HauseigentümerInnen möglich. Die Auswirkungen sind, daß erschwingliche Wohnungen praktisch nicht zu haben sind (siehe MOZ, Nr. 57, Seite 61).

Das „Volksbegehren gegen die neue Wohnungsnot“ forderte daher als Maßnahme gegen den Mietzinswucher die generelle Einführung von Mietzinsobergrenzen für alle Mietwohnungen. Jetzt wird diese zentrale Forderung in Frage gestellt, und zwar mit der Begründung, man müsse „der Realität ins Auge schauen“ (Erwin Pfleger, ein Sprecher der VB). Auch der Initiator des Volksbegehrens, Andreas Höferl von der JG-NÖ, die im Frühjahr dieses Jahres das Volksbegehren ins Leben rief, steht hinter den Entscheidungen der Koalitionsparteien.

Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß es zu einer Spaltung der TrägerInnen des Volksbegehrens anhand dieser Frage kommt. Dies und andere Vorkommnisse erhärten die Vermutung, daß die Initiative abgewürgt werden soll. Die Wahl und die Koalitionsverhandlungen sind vorbei, deshalb hat sie für die SPÖ ihren Zweck erfüllt.

Falls es zu einer Spaltung oder dem Austritt einiger Gruppen aus dem Bündnis kommt, ist die Fortführung des Volksbegehrens kaum mehr realistisch, es sei denn, die Grünen steigen massiv ein, wonach es momentan aber nicht ausschaut.

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