FORVM, No. 228
Januar
1973

Türkei: verbessertes Griechenland

Beispielhafte Halbkolonie und Militärdiktatur

1 Halbkolonien: Gefahrenzone Nr. 1

Die Widersprüche der kapitalistischen Entwicklung kommen vorläufig an der Peripherie, in den halbkolonialen Ländern, am vehementesten zum Austrag. Die geringe Produktivität des nationalen Kapitals in den Staaten der Dritten Welt wird ausgeglichen durch intensivierte Ausbeutung der Arbeiterklasse und der Bauern. Diese werden gezwungen, ihre Arbeitskraft unter dem Wert (den Reproduktionskosten) zu verkaufen. Die dazu vorausgesetzte Unterdrückung von Kampfmaßnahmen der Arbeiter und der Arbeiterbewegung leistet die Staatsmacht. Gerade durch diese Zuspitzung der Klassenkämpfe werden die halbkolonialen Länder zur Gefahrenzone Nummer 1; in ihnen ist die Bedrohung des Kapitalismus durch die sozialistische Revolution am handgreiflichsten.

Dafür sprechen nicht nur die Bedingungen, unter denen die Revolution in Rußland, China, Kuba erfolgreich war; dies geht vielmehr auch aus den verzweifelten Anstrengungen der kapitalistischen Weltmetropole USA hervor, ihre Positionen in Lateinamerika und den übrigen halbkolonialen Ländern zu behaupten. Der von Washington entfesselte Vietnamkrieg hat nicht bloß die Funktion, die Profitrate des Rüstungskapitals zu steigern, sondern überhaupt die Verwertungsbedingungen des amerikanischen Kapitals zu sichern. Die Logik der kapitalistischen Entwicklung impliziert, daß die Monopole in ihrem Aktivitätsbereich akkumuliertes Kapital nicht in ihre Monopolproduktion investieren dürfen, wenn sie die Grenzprofitrate nicht zu ihren Ungunsten verschlechtern wollen. Zur Verwertung des neu akkumulierten Kapitals sind sie daher auf Anlagemöglichkeiten im nicht-monopolisierten Bereich der Wirtschaft angewiesen. Dabei müssen sie sich allerdings mit durchschnittlichen Profitraten zufriedengeben. Dies gilt hingegen nicht für Direktinvestitionen in den halbkolonialen Ländern, wo die wesentlich höhere Produktivität des Auslandskapitals außergewöhnlich hohe Profite und neue Monopolstellungen sichert. Seit dem Zweiten Weltkrieg kommt der Dritten Welt über ihre Funktion als Rohstofflieferant, Absatzmarkt und Schuldner des Finanzkapitais hinausgehende Bedeutung zu — als Bereich für die Anlage produktiven Kapitals.

In diesem Rahmen hat auch die „Entwicklungshilfe“ der westlichen Industriestaaten ihren Stellenwert. Ihre Aufgabe besteht darin, den Regierungen der halbkolonialen Länder teures Geld zwecks Ausbau der Infrastruktur zu verkaufen, die zur profitablen Anlage privaten Kapitals vorausgesetzt ist. Diese Aktivität des Monopolkapitals verstärkt die Ungleichgewichte in der Wirtschaft der unterentwickelten Länder und verschärft damit die sozialen Spannungen.

Diese Tendenz ist nicht beschränkt auf die traditionellen Kolonialgebiete außerhalb Nordamerikas und Europas; vielmehr setzt sie sich als Begleiterscheinung des verschärften Kampfes einzelner Kapitalgruppen im internationalen Maßstab auch in den zurückgebliebenen Ländern Europas durch. Einerseits spitzen sich die Widersprüche zwischen dem dominierenden amerikanischen Monopolkapital und dem aufstrebenden Kapital Japans und Westdeutschlands sowie der multinationalen Konzerne des Europäischen Marktes ständig stärker zu, anderseits darf sich das internationalisierte Kapital kein zweites Vietnam leisten, wenn es die Möglichkeit zur Kapitalverwertung im halbkolonialen Teil der Welt und den zurückgebliebenen Gebieten Europas nicht gefährden will.

Die europäische Peripherie ist Gefahrenzone Nummer 1, denn die sozialistische Emanzipation der Werktätigen von den kapitalistischen Produktionsverhältnissen trägt in diesem Bereich die Gefahr in sich, auf kapitalistische Kerngebiete überzugreifen. In dieser Zone ist jede politische Bewegung für die Verwertungsinteressen des Kapitals gefährlich, die etwa, an demokratischen Traditionen Europas orientiert, höhere soziale Gerechtigkeit anstrebt, weil sie ihre Ziele letzten Endes nur vermittels einer Veränderung der Besitzverhältnisse realisieren kann.

Diese Dynamik wird bestätigt durch das Beispiel der kubanischen Revolution. Sie nahm ihren Ausgang von liberaldemokratischen Vorstellungen ihrer Träger und endete bei der notwendigen sozialistischen Umgestaltung der Besitzverhältnisse, um ihre sozialen Versprechen einlösen zu können.

Dem steht gegenüber, daß in den wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten die gesellschaftlichen Widersprüche durch die zunehmende monopolkapitalistische Aktivität verschärft werden, während die Kapitalinteressen gerade mit der ungleichmäßigen Entwicklung dieser Länder verknüpft sind. Selbst die Realisierung verbaldemokratischer Slogans bzw. die bloße Verschleierung des Gegensatzes zwischen Kapital und Lohnarbeit kann in diesen Teilen der Welt nur auf der Basis gesamtgesellschaftlicher Planung und rationalen Kapitaleinsatzes, also unter der Gefahr eines Umschlags in den Sozialismus bewerkstelligt werden.

Gerade in der europäischen Peripherie sind zumindestens unter den Intellektuellen die Kulturtraditionen der abendländischen Demokratie lebendig. Die Verschärfung der sozialen Gegensätze ruft von ihnen initiierte politische Bewegungen hervor, die diese Ideale einlösen wollen. Dies war zu beobachten in Griechenland vor dem Putsch der Obristen und trifft zu auf die Herausbildung gewerkschaftlicher, sozialdemokratischer und linker Organisationen in der Türkei nach der Verfassungsreform im Jahre 1961.

2 Türkei: Geschicktere Obristen

Die in den beiden Ländern feststellbare Tendenz wurde von den ausländischen Konzernen und der ihnen verbündeten Kompradorenbourgeoisie, den NATO-Befehlshabern, die ihre südöstliche Flanke gesichert wissen wollen, und den ihnen verpflichteten nationalen Militärs als Bedrohung für die uneingeschränkte Dominanz ihrer Interessen empfunden. Als Heilmittel bot und bietet sich in diesen Fällen das in Franco-Spanien bewährte System faschistischer Militärdiktatur an.

Das ungeschickte Vorgehen der Obristen in Griechenland schockierte die Weltöffentlichkeit, zwang die USA und die europäischen Staaten zu Boykottdrohungen und zog die Suspendierung der Mitgliedschaft des Landes im Europarat nach sich. Massenverhaftungen und Internierungen sowie Todesurteile gegen demokratische oder neutralistische Patrioten, die allerdings regelmäßig in Gefängnisstrafen umgewandelt wurden, die Einsetzung von Militärgerichtshöfen und die Einschränkung der Bürgerrechte fanden ein breites Echo in der liberalen Weltpresse.

Als im März 1971 die Oberbefehlshaber der türkischen Streitkräfte mit ihrem Ultimatum an das Parlament in die gleiche Kerbe schlugen, den zu ihrem Befehlsempfänger reduzierten formaldemokratischen Apparat aber bestehen ließen, dafür um so rigider die demokratischen Kräfte verfolgten, folterten, verurteilten und hinrichteten, geschah das unter Ausschluß der Weltöffentlichkeit. Vorher waren die militanten Befreiungsbewegungen durch Verleumdungen diffamiert worden. Die Militärmachthaber der Türkei — Gründungsmitglied der Vereinten Nationen und Europaratsmitglied — brechen unbehelligt die Menschenrechte und setzen sich über die Garantie bürgerlicher Freiheiten hinweg.

Die „Democratic Resistance of Turkey“, das Sammelbecken der vom Militärregime verfolgten politischen Gruppen und Einzelpersonen, hat eine umfangreiche Dokumentation, „File on Turkey“, zusammengestellt. Sie umfaßt eine exakte AnaIyse der politischen Faktoren, die zur parlamentarisch bemäntelten Militärdiktatur in der Türkei geführt haben und sie ausmachen. Hauptteil des Papiers ist eine mit Dokumenten belegte Aufstellung der Verstöße gegen die Verfassung von 1961, der Unterdrückung von verfassungsmäßigen politischen, gewerkschaftlichen und berufsständischen Vereinigungen und der brutalen Folterungsmethoden, gegen eine Unzahl der über 10.000 politischen Häftlinge.

Sprecher der Organisation versuchen, in Europa Regierungen, Parteien und Parlamentarier für ihre Sache und den Ausschluß der Türkei aus dem Europarat zu gewinnen. Die Mitgliedschaft in dem in unseren Augen bedeutungslosen Gremium ist für das Militärregime wichtig, weil dadurch die fragwürdige Zugehörigkeit des Landes zu Europa dokumentiert wird. Die Wirtschaftspolitik der „Westernisierung“ wäre durch den Ausschluß in Frage gestellt. In der Meinung der türkischen Öffentlichkeit käme ein Ausschluß aus dem Europarat einem Rückfall in orientalische Zurückgebliebenheit gleich und würde den Militärs den letzten Rückhalt rauben.

In den europäischen Außenministerien begegnet man den türkischen Demokraten jedoch mit Achselzucken. Ihre Regierungen haben kein Interesse, sich mit den türkischen Behörden anzulegen, um die Freilassung ihrer Staatsbürger nicht zu gefährden, die in der Türkei wegen Drogenbesitzes inhaftiert sind. Jeder auch nur formale Protest gegen Terror und Folterungen in der Türkei wird so um eine Handvoll Freaks verkauft.

Dies ist aber offensichtlich kein hinreichender Grund für westliche Parlamentarier, sich im Europarat mit Vertretern eines mörderischen Regimes zusammenzusetzen. Ausschlaggebend für ihre Haltung sind vielmehr die Interessen des Kapitals, das sie vertreten. Westdeutschland ist beispielsweise der bedeutendste Handelspartner der Türkei und der viertgrößte Investor. Holland und die Schweiz stehen an zweiter und dritter Stelle der ausländischen Kapitalaktivität in dem Land. Die nicht nur wirtschaftliche Formierung sondern auch politische Gleichschaltung durch die EWG zeigt sich an diesem Beispiel überdeutlich: Wagten im Falle Griechenlands zumindestens die kleinen nordischen Länder aktiv zu werden, so ist es im Falle der Türkei angesichts der Integrationsprobleme dieser Länder höchst fraglich, ob die Frage im Europarat überhaupt diskutiert werden kann.

3 Kapitalisierung der türkischen Armee

Die zunehmenden Verwertungsschwierigkeiten des international operierenden Monopolkapitäls haben nicht nur die sogenannte europäische Integration beschleunigt; sie waren auch wesentliche Ursache für die Errichtung der faschistischen Militärdiktaturen in Griechenland und der Türkei. Durch das fortlaufend zunehmende Engagement ausländischen Kapitals in der Konsumgüterproduktion der europäischen Peripherie wurden und werden die Disproportionalitäten in der griechischen und türkischen Wirtschaft ständig verstärkt: Intensivierung des Geldabflusses, Steigerung der Inflationsrate, Zunahme der Staats- und Auslandsverschuldung spitzen die sozialen Gegensätze zu. Dieser Prozeß der zunehmenden Unterentwicklung geht auf Kosten der werktätigen Arbeiter, armen und mittleren Bauern und weckt deren Widerstand. In der Türkei artikulierte sich die soziale Unruhe in starken Streikbewegungen sowie in beträchtlichen politischen Erfolgen der sozialdemokratischen und sozialistischen Bewegungen in den Städten und auf dem Lande. Um seine Position zu sichern, setzte das Großkapital die Grundrechte außer Kraft.

Bereits die Regierung Demirel hatte in dieser Situation ihr Heil in Terrormethoden gesucht. Rechtlich nicht gedeckte Übergriffe der Polizei, Bombenanschläge und Mordversuche extrem rechter Gruppen auf demokratische Organisationen und ihre Mitglieder standen auf der Tagesordnung. Das Großkapital finanzierte diese Aktionen, um seine Profitrate vor der Formierung der Arbeiter und armen Bauern zu schützen. Den Unterdrückungsmethoden waren jedoch durch die Verfassung Grenzen gesetzt, die nach Intervention der damals noch anders gesinnten Militärs 1961 in Kraft getreten war. Aufgrund funktionaler Gewaltentrennung war dem türkischen Grundgesetz auf parlamentarischem Wege nicht beizukommen. Die herrschende Klasse war daher auf einen außerparlamentarischen Schachzug angewiesen, um sich dieser Fessel zu entledigen. Die höchsten Militärs boten bereitwillig ihre Handlangerdienste an.

Das Offizierkorps war traditionelle Reformgruppe in der Türkei. Die Tendenz geht bis ins ottomanische Reich zurück. Die nationalstaatliche Formierung des Landes nach Ausschaltung der sozialistischen Partisanengruppen durch Kemal Mustafa „Atatürk“ war das Werk von Offizieren. Gegen den Druck der aufsteigenden Großbourgoisie konnten sie ihren Einfluß auf die Staatsführung bis zum Ende der Herrschaft der Republikanischen Volkspartei halten. 1946 wurde die Alleinherrschaft dieser Einheitspartei durch Einführung eines Mehrparteiensystems, in dem allerdings Parteien links von der Mitte verboten waren, eingeschränkt. 1950 wurde die Republikanische Volkspartei von der Demokratischen Partei als tonangebende politische Kraft abgelöst. Letztere stand ausschließlich unter dem Einfluß des Großkapitals und des Großgrundbesitzes. Damit waren die Militärs in die Defensive gedrängt. Der von der Regierung Menderes eingeleitete Prozeß der wirtschaftlichen Unterentwicklung des Landes durch verstärkte ausländische Kapitalaktivität und den Beitritt zur NATO führte in die Krise. Im Mai 1960 übernahm die Armee die Macht, um das Land vorm wirtschaftlichen Ruin zu retten. Erstmals wurden zumindest auf dem Papier die Voraussetzungen für ein regelrechtes demokratisches Leben geschaffen: Sozialdemokratische ünd sozialistische Bewegungen waren endlich erlaubt.

Nach mehreren Konzentrationsregierungen unter der Führung der Republikanischen Volkspartei und weiterer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eroberten Großkapital und Großgrundbesitz unter der neuen Charaktermaske der Gerechtigkeitspartei die absolute Mehrheit zurück. Unter der Regierung Demirel erreichte der Anteil des ausländischen Kapitals an der Produktion in der Türkei neue Rekorde: 14,4 Prozent in der Nahrungsmittelproduktion, 78,2 Prozent in der chemischen Industrie, 52,9 Prozent in der Herstellung medizinischer Geräte, 49,3 Prozent im Maschinenbau, 79,1 Prozent in der Produktion landwirtschaftlicher Maschinen, 42,1 Prozent in der Elektroindustrie, 36,4 Prozent im Transportwesen, 96,7 Prozent bei Seifen und Waschmitteln, 80 Prozent bei Margarine und 39,9 Prozent in der Eisen- und Stahlproduktion (vgl.: Democratic Resistance of Turkey, File on Turkey, o.O. 1972, S. XXXII). Bei allen Privilegien, die die Gerechtigkeitspartei dem Auslandskapital und der türkischen Kompradorenbourgeoisie einräumte, konnte sie jedoch die Aufwärtsentwicklung der antiimperialistischen und sozialistischen Bewegungen nicht verhindern.

Zu deren Unterdrückung bot sich das Korps der höheren und höchsten Offiziere an. Seit dem Jahre 1960 hatten sie eine sprunghafte Wandlung durchgemacht. Ausgelöst wurde sie von einem simplen „Wechselseitigen Hilfsfonds der Streitkräfte“ (OYAK). „Der OYAK wurde unmittelbar nach dem Staatsstreich gegründet. Alle Offiziere hatten sich an ihm zu beteiligen. Anfangs belief sich das Kapital des Fonds lediglich auf 40 Millionen Türkische Pfund. Der Aufsichtsrat der OYAK, dem die höchsten Offiziere und türkische Großkapitalisten wie Vehbi Koc und Nejat Eczacibasi angehörten, beschloß aber, gemeinsam mit ausländischen Kapitalgruppen wie Renault, International Harvester, Goodyear, Mobil etc. zu investieren. Infolgedessen belaufen sich die Vermögenswerte des OYAK nun bereits auf 1,5 Milliarden Türkische Pfund (umgerechnet rund 2,5 Milliarden öS oder 350 Millionen DM). Alle Offiziere sind an dieser gigantischen Holdinggesellschaft beteiligt und beziehen daraus neben ihrem Sold zusätzliche Einkünfte. Die türkischen Streitkräfte sind nicht mehr bloß der Beschützer, sondern integraler Bestandteil des Großkapitals“ (a.a.O., S. XXIII).

Augenfällig wird dies am Einsatz der Armee gegen eine Arbeiterdemonstration im Juni 1970 in Istanbul: Die Soldaten mußten auf Befehl der OYAK-Offiziere gegen Arbeiter vorgehen, die aus OYAK-Betrieben kamen. In die gleiche Richtung weisen auch die Spezialfonds der Marine und der Luftwaffe. Sie haben sich zur Erweiterung der Rüstungsindustrie mit dem Rüstungskapital zusammengetan. Die Transformation der Armeeführung zum Teilhaber an den Profiten des Großkapitals hat die letzten reformistischen Traditionen des Offizierskorps gebrochen. Es hat sich so zum geeigneten Bündnispartner gemausert, der dem Kapital die Verwertungsbedingungen garantiert. Als wesentlichste Voraussetzungen dafür waren schon von der Gerechtigkeitspartei 1. die Abänderung der Verfassung von 1961 und 2. die Ausmerzung der linksgerichteten Bewegungen erkannt worden.

4 Armee im Dienste des Kapitals

Diesen beiden Zwecken diente das Ultimatum der Oberkommandierenden der Streitkräfte und des Stabschefs: Vom Parlament und den politischen Parteien wurde die Bildung einer überparteilichen Regierung und die Erarbeitung eines Reformprogrammes gefordert. Aufgabe der „überparteilichen“ Regierungen unter Erim und Melen war es dann, gemeinsam mit den unter militärisches ’Kuratel gestellten Parlamentariern den Anschein einer Demokratie aufrechtzuerhalten. Aufgrund des Ausnahmezustands in den elf wichtigsten Provinzen des Landes ging die eigentliche Macht auf die Militärs über. Sie nützten sie, um einerseits die Verfassung in allen wesentlichen Punkten abändern zu lassen und anderseits sozialdemokratische und sozialistische wie auch bloß demokratische und neutralistische Bewegungen und Einzelpersonen zu verfolgen, zu ermorden, zu foltern, hinzurichten — kurz: auszumerzen.

Gleichzeitig wurden die Bedürfnisse des türkischen militärisch-industriellen Komplexes hinreichend befriedigt: Das Militärbudget wurde inzwischen um 30 Prozent erhöht, während der durchschnittliche Zuwachs in den übrigen NATO-Ländern 2 Prozent betrug. Entscheidender aber ist die grundsätzliche Sicherung der Verwertungsinteressen des Großkapitals. Die Möglichkeiten zur Ausbeutung der Werktätigen und zur Unterentwicklung der Wirtschaft wurden vervielfältigt durch 1. die Stornierung der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte, 2. die totale Unterdrückung jeder Arbeiter- und Bauernopposition und 3. den übermäßigen Handlungsspielraum der Militärbefehlshaber in den einzelnen Provinzen. Für letztere sind die Kapitalinteressen einziger Maßstab, weil sie nicht wie bürgerliche Parteien auf sämtliche Wählerschichten und — was zum Teil auch für die Oberkommandierenden gilt — auf die sogenannte Öffentlichkeit Rücksicht nehmen müssen. Dies schlägt sich nieder in der weiteren Steigerung der Inflationsrate, die der Bevölkerung die Erinnerung an Demirels Mißwirtschaft verklärt, und Zunahme sowohl der Auslandsverschuldung als auch der ausländischen Kapitalaktivität.

Diese Entwicklung ist allerdings begleitet von Auseinandersetzungen in der herrschenden Klasse um den politischen Führungsanspruch. Die bürgerlichen Parteien wollen wieder die „Verantwortung“ übernehmen. Die Oberbefehlshaber der Streitkräfte werden immer stärker von den Militärbefehlshabern der Provinzen in Ausnahmezustand bedrängt. Indessen eskaliert die Unterdrückung des Volkes. Sie entfaltet eine eigene Dynamik, welche die aus allen faschistischen Regimes bekannten Wahnsinnsblüten des Terrorismus und grausamster Folterungen unschuldiger Personen treibt.

Das Paradox des türkischen Militärfaschismus besteht darin, daß er Personen und Gruppen des Bruchs der Verfassung von 1961 beschuldigt und unter diesem Vorwand verfolgt, welche zu ihrer Verteidigung gegen ihn und seinesgleichen angetreten sind. Den demokratischen Parlamentariern und Regierungen in Europa stellt sich die Frage, ob sie — zum Teil selber Opfer des Hitlerfaschismus — die Gestapo- und KZ-Methoden der türkischen Militärs weiter decken wollen oder wenigstens bereit sind, formale Sanktionen zu setzen, wie den Ausschluß der Türkei aus dem Europarat.

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