FORVM, No. 198/I
Juni
1970

Don Quijote reitet wieder

Notizen zu Nennings Volksbegehren

I.

Beginnen wir gleich mit dem Text des Gesetzentwurfes. Die Firma läuft unter dem Markennamen „Das Bundesheer wird aufgelöst“ (Paragraph 1 Abs. 1). Absatz 2 und 3 widerlegen diese Behauptung insofern, als lediglich eine Umformung des Bundesheeres (BH) in eine „Neutralitätsschutztruppe“ (NST) vorgesehen ist — allerdings unter Wegnahme der schweren Waffen, bei zahlenmäßiger Reduktion, dafür aber: Eingliederung in die Bundesgendarmerie, somit Unterstellung unter das Innenministerium.

Hier wurde der erste gravierende Fehler begangen, denn es macht einen Unterschied aus, ob die bewaffnete Streitmacht (wie es jetzt ist) nur zur Ergänzung der Sicherheitspolizei herangezogen wird (Assistenzleistung, falls jene nicht mehr ausreicht), oder ob sie in die „Ordnungsstreitkräfte“ eingegliedert wäre. Nach dem gegenwärtigen Wehrgesetz dient das BH u.a. „der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt“ (interessante Fehlleistungen der Gesetzgeber übrigens: nicht „überhaupt der Aufrechterhaltung der Ordnung...“, sondern es geht um die „Ordnung überhaupt“!); man würde der bewaffneten Macht diese Qualität um so weniger verweigern können, je mehr man sie dem Wesen des Polizeilichen nähert (Personalpolitik, Ausbildung usw.); selbst gelänge dies, so bliebe immer noch das Faktum des kurzgeschlossenen Befehlsweges: während gegenwärtig Verteidigungsminister und Generalstab (den es so buchstäblich noch nicht ganz gibt) immer noch eine Entscheidung treffen müssen (z.B.: Verzögerung des BH-Einsatzes Februar 1934), so wären bei der NST Anforderung und Einsatzbefehl identisch, da sie ja nur eine nachgeordnete Dienststelle des Innenministeriums wäre, und also der Gesetzesbruch naheliegend.

Die Möglichkeit, die NST zu einer Bürgerkriegstruppe zu machen, wäre also noch größer als beim BH.

Nenning bezeichnet in seinen „Allgemeinen Erläuterungen“ (NEUES FORVM Anfang März 1970) die NST als „Sonderabteilung im Rahmen der Bundesgendarmerie“. Eine solche „Sonderabteilung“ hat es schon einmal gegeben, nämlich die sog. B-Gendarmerie (1951—1955, rund 5000 Mann); sie wurde 1955 sinnigerweise in „Provisorische Grenzschutzabteilng“ umgetauft. Entstanden war sie aus der Zusammenarbeit von Gendarmerie und amerikanischer Besatzungsstreitmacht gegen den berühmten Oktoberstreik 1950 in den westlichen Bundesländern, vor allem in Oberösterreich.

Gen.d.Inf. Otto Seitz schreibt darüber: „Als im Herbst 1950 die Kommunisten in Österreich Unruhen hervorriefen, wurden die Westmächte um die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Ordnung in ihren Zonen besorgt und beschlossen eine Verstärkung der Exekutive durch mobile, truppenähnliche Verbände“ (Österreichische militärische Zeitschrift 5/1965). Die Amerikaner stellten auch die Bewaffnung, inklusive Panzerspähwagen. Am 1. Jahrestag des Ereignisses, 1951, durften die „Ebelsberger“ sogar mit den Amerikanern zusammen Manöver und Parade halten.

Mag die Beteiligung des wilden Haufens an der Linzer Wirtshauskriminalität auch zeitbedingt gewesen sein — der politische Ursprung der B-Gendarmerie und damit des Bundesheeres überhaupt ist kein Zufall, und eine Reduktion auf diesen Status (Abgang der Fachoffiziere als ein mehr oder weniger demokratisches Korrektiv gegenüber den Infanterieund Panzerleutnants ...) verheißt nichts Gutes.

II.

Der Pferdefuß der frisch-fröhlichen Entmilitarisierung kommt erst in Paragraph 1, Abs. 5, zutage. Dort wird die Umgliederung von BH auf NST von einem internationalen Vertrag abhängig gemacht, in dem alle unterzeichnenden Mächte sich verpflichten, Österreich, das sich nicht verteidigt, im Falle eines Angriffs durch Blockademaßnahmen gegen den Angreifer beizustehen. Die übrigen Forderungen der Haager Landkriegsordnung (Ent-waffnung grenzüberschreitender Personen und Verbände sowie deren Internierung) soll die NST erfüllen. Nenning selbst sagt, daß aus völkerrechtlichen Gründen mindestens alle Staaten, welchen die immerwährende österreichische Neutralität notifiziert wurde und die sie anerkannt haben, dieser Charta beitreten müßten. Das sind immerhin 61. Militärische Aktionen gegen einen Eroberer Österreichs sind nicht vorgesehen. Das heißt also, die Anrainer (NATO und Wapa, wie es in der BH-Sprache so schön heißt) sollen ausdrücklich mit ihrer Unterschrift darauf verzichten, sich im Falle eines Einmarsches der Gegenseite strategische Positionen zu sichern, das heißt dann ebenfalls einzurücken und Österreich neuerlich zu teilen — ohne in und um dieses Land Krieg zu führen (Variante etwa: die Russen marschieren im Osten ein, um aus irgendeinem Grund Ungarn und Jugoslawien abzublocken, der Westen erklärt sich desinteressiert und rückt seinerseits in die „Alpenfestung“ ein). Eine solche Möglichkeit ist in dem Entwurf offenbar übersehen.

Nachbarstaaten (oder -allianzen) werden sich gegen solche bisher als selbstverständlich erachtete Möglichkeiten nicht ausdrücklich festlegen wollen. Wie angesichts der heute frontal- und querstehenden Allianzsysteme eine wirkungsvolle Blockade bewerkstelligt werden sollte (gar gegen eine Großmacht!), das ist schwer vorzustellen (man denke nur an den Waffenhandel im Nahen Osten, die „Blockade“ Wilsons gegen Rhodesien oder den historischen Fall des Abessinienkrieges). In ein System von unglaubwürdigen Sanktionen hineingezogen zu werden, bedeutet aber eine lästige Bündnisverpflichtung, die niemand eingehen wird, selbst wenn er Österreich fern wohnt.

Die ganze Konstruktion, daß sich alle einigen sollen, der Gewalt zu entsagen und dies mit gewaltlosen Mitteln garantieren, bleibt also ein frommer Pazifistenwunsch. Wie Nenning, der schelmische Realist, ja selber genau weiß: es ist ein Feiertagsgedanke, wie man ihm als Säkularchrist am Sonntagvormittag gerne nachhängt, statt der Messe, bevor man zum Sonntagsbraten schreitet. Das BH-Volksbegehren ist so recht „gesunde gemischte demokratische Kost: Auflösung des Bundesheeres als Festtagsbraten für die Stunde X — gründliche Reform des Bundesheeres als Rindfleisch für die Arbeitstage bis zu diesem großen Ziel“ (Nenning).

III.

Da wir Nennings Stunde X, den Sankt-Nimmerleins-Tag, nicht abwarten können, wenden wir uns seinem wochentäglichen Rindfleisch zu, das sich als nicht weniger zäh erweisen wird denn jene gekochten ärarischen „Stiefelsohlen“, welche diebische Köche den Jungmännern vorsetzen. Bis zur Stunde X gelten „Übergangsbestimmungen“, denn, so Nenning, bis dahin alles beim alten zu lassen, wäre „unmenschlich“. Nenning schlägt also löblicherweise vor, die Dienstzeit auf die Hälfte (4 ½ Monate, was ungefähr der schweizerischen Ausbildungszeit entspricht) herabzusetzen; auf die Dienstpflicht will er aber unmenschlicherweise nicht verzichten: „Wer den Wehrdienst verweigert, hat Friedensdienst zu leisten“ (Paragraph 2 Abs. 9). So hart ist der Jugendfreund Nenning. Was ist mit denen, die den Friedensdienst verweigern? Es soll ja auch Leute geben, die nicht an jene „Werte“ glauben, welche dadurch entstehen, daß man sich in seiner Jugend für das Vaterland kasteit.

Nenning wäre freilich nicht Nenning, wenn er nicht auch für diesen Fall einen schelmischen Trick vorgesehen hätte — allerdings nur in seinen unverbindlichen „Erläuterungen“. Der Friedensdienst könne sich als „Tätigkeit in freien gesellschaftlichen Gruppen (Vereine, Jugendverbände)“ abspielen, für Studenten insbesondere in den Ferien, und das noch auf zwei Raten. Die Vereine wieder kriegen Mittel zur Ausbildung ihrer Mitglieder in GV (soll heißen: gewaltlose Verteidigung ...). Dazu würden sie die Literatur studieren und Übungen halten.
Worin? Nenning stellt sich vor (ich folge immer seinen „Erläuterungen‘“), daß nach seinem Neutralitätsstatut Demonstrationen und Streiks als Recht geschützt sind (Streikende wie bisher Sanitäter).

Das würde natürlich sehr schön und lustig sein, wenn wir Streiks, Sit-ins und Demonstrationen üben würden, ich könnte da auch schon einige Übungsobjekte nennen. Es wäre überhaupt eine sehr schöne Sache, würde man die Kampagne gegen das BH als Happening im Stile Otto Mühls führen (ich bin dabei!) — nur muß man dann konsequent sein und den sauertöpfischen Altpazifismus über Bord werfen. Man darf die biederen Aktivisten nicht hereinlegen, die, ich kann mich erinnern, diese Form der demokratischen Ironie perhorreszierten, als Brus ihnen in den Hörsaal schiß. Nennings Doppelspiel ist ein Stilbruch.

In der Bundesrepublik gibt es schon längst einen solchen „Friedensdienst“ (er heißt dort Ersatzdienst), das treffendste Wort wäre allerdings Arbeitsdienst, RAD unseligen. Angedenkens; dort müssen die Diener schmutzigste Hilfsarbeit (etwa in Pflegeanstalten) verrichten, man zeigt ihnen so richtig, wie man sie für Schweine hält, indem man sie zu Schweinen macht. Der einzige Vorteil ist, daß sich dort Gleichgesinnte konzentrieren und Aktionen setzen können. Da es ja bei uns in der Praxis auch nur auf solche Dinge hinauslaufen wird, muß man sich fragen, ob derlei entfremdete Arbeit zu den „gesellschaftlich nützlichen Aufgaben“ zählen kann, die Nenning sich wünscht.

Als Bilanz der ersten Runde ergibt sich zunächst ein gewisser Schwindel: Das Bundesheer wird nicht aufgelöst, sondern mit diesem attraktiven Schlagwort soll ein pazifistisches Weltideal propagiert werden. Wenn möglich von Staats wegen. Das Ganze noch verbunden mit einer NST, die leichter noch als das BH im Bürgerkrieg einzusetzen wäre. Als harter Kern bleibt eine Reform.

Sie ist ziemlich unüberlegt und auch relativ konservativ: Beibehaltung der Dienstpflicht, Einführung eines Arbeitsdienstes, damit Reduktion der bewaffneten Macht, Herabsetzung der Dienstzeit auf die Hälfte (auf 4 ½ Monate). Nicht, daß es nicht wünschbar sei, diese Reform durchgeführt zu sehen. In der Praxis werden aber nur gewisse Tendenzen des Volksbegehrens durchzusetzen sein, wie die Erfahrung der bisherigen Volksbegehren zeigt.

Es hätte also nahegelegen, einen größeren Katalog von eindringenderen Reformmaßnahmen zusammenzustellen. Zunächst nämlich müssen 30.000 Unterschriften gesammelt werden, damit es in den Gemeindestuben aufgelegt wird. Dort müssen dann 200.000 Bürger unterschreiben, damit das VB wie ein Gesetzesantrag im Nationalrat behandelt werden muß. Was das Parlament davon Gesetz werden läßt, ist seine Sache, bzw. eine Angelegenheit der wahlpolitischen Kalkulation.

Damit treten wir in die zweite Runde ein: Was ist der politisch mögliche bzw. wahrscheinliche Kompromiß? Denn daß die Reform kommen wird, ist klar. Es wird nicht die erste und auch nicht die letzte sein (schon die seinerzeitige Umgliederung in Ausbildungss- und Einsatzverbände unter Schleinzer-hat das Heer als monolithische autoritäre Organisation geschwächt und demokratisch angekränkelt). Sogar Withalm hat auf der Regierungspressekonferenz vom 25.2.1970 erklärt: „Wenn die (1970 einzusetzende parlamentarische) Kommission zum Schluß kommt, daß sechs Monate Wehrdienst genug sind, dann wird das zur Kenntnis zu nehmen sein.“

Nenning selbst deutet den Inhalt einer möglichen Reform an, wenn er in einem Interview den Grafen Spannocchi als „präsumtiven“ Nachfolger Praders bezeichnet und sagt: „Wenn .man einen nimmt und abserviert, hat man schon etwas getan, wenn man Spannocchi nimmt, hat man alles, was wir in den Übergangsbestimmungen unseres § 2 geschrieben haben“ („Wochenpresse“ 18.2.1970).

Das klingt halt doch wieder sehr bescheiden. Spannocchis Reform ist rein funktional und hat nicht in erster Linie die Demokratisierung zum Ziel. Generalmajor Emil Spannocchi, Leiter der Landesverteidigungsakademie (Generalstabsschule), hielt am 29.1.1970 einen Vortrag, in dem er folgendes vorschlug („Salzburger Nachrichten“ 30.1.1970, „Wochenpresse“ 4.2.1970): Verkürzung der Wehrdienstzeit und Umstrukturierung auf ein kleines Einsatzheer plus Territorialverteidigung. Spannocchi: „Ein kleines (stehendes) Heer muß nicht unbedingt ein schwächeres Abwehrinstrument sein“ (aus lobenswerten politischen Überlegungen ist Spannocchi dabei gegen ein reines Berufsheer — was Nennings NST übrigens wäre!).

Das mobile Einsatzheer: ist als „Feuerwehr“ zum Stoppen von Eindringlingen gedacht, während die Territorialverteidigung nach Schweizer Vorbild gleichmäßig über das Land verteilt sein soll (gegenwärtig: Konzentration auf Grenznähe, utopisches. Konzept der Vorwärtsverteidigung), wobei man sich die Landwehrgruppen taktisch wie Partisanen vorstellt. Die „Kleinkriegsausbildung“ (Ranger) soll verbessert werden.

Diese Umstellung auf ein defensives Konzept ist der erste Schritt der Anpassung der strategischen Konzeption an die Realität. Ob er freilich ausreicht, ist eine andere Frage. Da Spannocchi selbst sagt, die Luftstreitkräfte könnten keine Kampfaufgaben übernehmen, sondern nur eine (beobachtende) Kontrolle des Luftraumes und Transportfunktionen, muß man sich fragen, was die Bodenstreitkräfte überhaupt tun können. Im Flachland jedenfalls kaum was anderes als sterben.

Es ist also zu hoffen, daß man wenigstens die Irrsinnsabsichten mit dem Ostwall aufgibt, in den soviel Beton verbunkert wurde. Der Plan eines kalkulierten „Bauernopfers“ von Tausenden Leben für den Zeitgewinn weniger Stunden ist geradezu verbrecherisch. Und so könnte man die strategische Diskussion fortspinnen was früher oder später jedenfalls von links her geleistet werden muß, soll die Position der Rechten echt aus den Angeln gehoben werden (Daims Broschüre ist da, gelinde gesagt, unzureichend).

Spannocchi gibt zu, daß die Öffentlichkeit beunruhigt sei, und er verspricht, dem Rechnung zu tragen. Er beklagt die mangelhafte Ausnützung der Dienstzeit (wie Nenning in seinem Gesetzentwurf: „Vermeidung allen Leerlaufs“) und die veraltete Ausbildung (sprich: Exerzieren statt Kampfausbildung im Gelände bzw. Waffenunterricht). Das ist aber auch eine zweischneidige Sache, denn das Bestreben des Soldaten ist es stets, sich den irrationalen autoritären Zwängen durch „Leerlauf“ zu entziehen.

Spannocchi drückt sich um ein Faktum herum, das alle wissen, aber nicht sagen: daß nämlich die Effektivität ein Kaderproblem ist. Gefechtsausbildung ist.deswegen kaum möglich, weil die Unteroffiziere sich lieber in die Kantine zum Saufen verdrücken, und so kommt es, daß die Jungmänner dauernd mit den Chargen am Kasernenhof exerzieren. Die Offiziere sind kaum imstande, die Mannschaft ins Gelände zu bringen, nicht weil diese sich dagegen wehren könnte oder würde, sondern weil die Unteroffiziere sich wehren.

Das wäre vom Standpunkt der durch die Wehrpflicht in die Uniform gepreßten Soldaten ein Positivum, wenn die Blockade des Apparats nicht durch sinnleere Exerzierriten gebüßt werden müßte. Die Lösung kann nur die Aufgabe der Wehrpflicht sein, bzw. (gegenüber Nenning) die Aufgabe der Dienstpflicht.

Schließen wir also die zweite Runde mit der Erkenntnis, daß auch die Reform unzureichend überlegt ist und Nennings Gesetzentwurf keine wirkliche demokratische Alternative zu den fachmilitärischen Reorganisationsplänen darstellt.

IV.

Kommen wir nun zum politischen Stellenwert des Volksbegehrens. In dem Entwurf für ein „15. Haager Abkommen“ (NEUES FORVM Mitte März 1970) definiert Nenning den Status des abgerüsteten Neutralen und gibt zugleich einen Umriß seines politischen Weltbildes. Die neutralen Staaten werden aus der militärischen Machtsphäre ausgenommen (keine Wehr, niemand darf sie angreifen, sonst Blockade aller Guten gegen den Bösen), wobei auch noch ein Recht auf gewaltsamen Widerstand besteht: Streiks, Demonstrationen ...

Der Begriff der Gewaltlosigkeit scheint hier einigermaßen problematisch. Wir haben uns in Europa daran gewöhnen müssen, bei Streiks und Demonstrationen gerade eben gewaltsame Akte von seiten der Staatsautorität zu erwarten. Was Nenning eigentlich meint, ist der Begriff der nationalen Einheit, jenes gewisse pampfige und aufgebauschte Gefühl, das auch bei großen Überschwemmungen und Naturkatastrophen entsteht. Der von Gegensätzen Zerrissene, mit ihnen Jonglierende, sehnt sich insgeheim nach einer konfliktlosen Welt. Sein wirres Tun gründet sich nach eigenem Bekenntnis darin, daß „dem Weltfrieden am besten durch Beseitigung von Konfliktursachen und darauffolgende vollständige Abrüstung gedient wird“.

So wie er selbst gerne von den eigenen Konflikten ausgenommen wäre, die ihn bedrängen, so soll Österreich eine Insel der Glückseligkeit werden, die alle Welt als Mehlspeisparadies achtet und vor rüpelhaften Gästen schützt. Ein Lokal, in dem nur feine Gäste zur Hebung des Fremdenverkehrs und Verzehrs beitragen. Ist das nicht ein Ziel, in dem sich alle guten Menschen guten Willens einig sein müssen? Einig, einig! Nenning: „Das berührt mich sehr, weil es ein solches ‚Jesuanisches Volksbegehren‘ wirklich noch nicht gegeben hat.“ Auf Hollodaroh und „Jesus komm ’raus“ sollte man aber nicht Politik machen.

Man kann eines Tages aus allen Wolken fallen, und es könnte ein grausames Erwachen geben. Zug der Nenninge ...

V.

Nenning hat die hartnäckige Veranlagung, weiterzuträumen, auch wenn seine Träume längst harte Realität geworden sind. Noch immer spricht er von „meinem ersten Volksbegehren“ (der Rundfunkreform), obwohl dort längst eine rechte, ÖVP-nahe Gruppe (Bacher — Dalma) ihr verheerendes Werk treibt und sich hinter dem volksbildenden Herrn Grissemann und einer scheinjungen, scheinkritischen Jugendredaktion längst ein gutgeölter konservativer Manipulationsapparat etabliert hat, an dem alle die Kurbel drehen, weil man hierzulande nichts daran findet.

Auch damals, 1963/64, als Nenning das Rundfunkbegehren mit Portisch erfand, gab es einen allgemeinen Aufschwung derselben, alle guten Menschen usw. Wer sagt heute schon, daß es im Grunde ein Unfug war? Daß eine liberale Absicht in einen konservativen Sumpf geführt hat? Nenning nicht. Er schwenkt eine neue Fahne. „Mir nichts, dir nichts bildete sich ... das ist sein Stil. Was dann bei der Reform tatsächlich herauskommt, ist Sache der anderen. Davon versteht er ja nichts. Er will: „Qualitätsverbesserung eines eher lust- und problemlosen Wahlkampfes; Belebung der scheintoten politischen Szenerie des Landes.“ Nenning kümmert sich um das Scheinleben eines toten Hundes, und statt endlich lebendige Akteure in die Szenerie zu führen, organisiert er nur eine Claque, die seiner Arie auf den toten Hund der plebiszitären Scheindemokratie erschöpfenden Beifall spendet. Noch einige solche ernüchternde Scheinaktionen, und ein gutes demokratisches Kapital zerrinnt in Enttäuschung.

VI.

Was in Wirklichkeit zu tun ist, liegt auf der Hand. Man muß eine Organisation schaffen, die den Wehrdienstverweigerern hilft, Soldatenvertreter berät und unterstützt und überhaupt systematisch die Rolle einer Jungmännergewerkschaft übernimmt. Gleichzeitig ist es nötig, den Sozialdemokraten innerhalb des Heereskaders ein Konzept in die Hand zu geben (ein solches hat gegenwärtig nicht einmal die SPÖ, geschweige denn die Linke). Allerorten muß die Autorität im Heer von unten her angefochten, „demokratisiert“ werden, muß den Soldaten nicht nur Auskunft, sondern auch Mitspracherecht bei den Befehlen errungen werden. Abgebaut wird das Heer sowieso, eine Abschaffung kann man jetzt offenbar nicht erreichen (dazu muß ein „größeres Ereignis“ einschneidend einwirken) — also muß man versuchen, es möglichst zu demokratisieren und, insoweit es als Bürgerkriegstruppe in Frage kommt, zu neutralisieren. Ein Volksbegehren hat in einem solchen umfassenden Konzept durchaus seinen Platz.

Es wäre aber mit den genannten Einschränkungen viel wirkungsvoller gewesen, hätte eine viel breitere Basis gewinnen können. Man hätte nicht ein Bekenntnis zu pazifistischen Utopien verlangen dürfen, sondern sich auf vernünftig durchdachte (von links im Sinne einer Demokratisierung durchdachte) Reformvorschläge konzentrieren müssen. Hier liegt eine Reihe von positiven (die Militärknöpfe würden sagen: „zersetzenden“) Vorschlägen auf der Hand. Stichwort Soldatenvertreter, Mitbestimmung beim Ausbildungsprogramm, bei der Befehlsgewalt, Grußpflichtabschaffung, Verbot des Gewehr- und Formationsexerzierens, Ausgehgarantie, Recht auf Mindestschlafraumvolumen, Abschaffung der Rangabzeichen nach chinesischem Muster usw. Das sind freilich „Kleinigkeiten“, die so bedeutende Politiker leicht übersehen. Sie sind beschäftigt, die Abschaffung des Bundesheeres zu verkündigen. Und glauben doch, daß nur eine Reform kommen wird. Die sie ihrerseits wieder (wie Anno Bacher) den „Berufenen“ überlassen werden...

Wien, 12.3.1970
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