FORVM, Philosophie im Kontext
Oktober
2018

Den Völkermördern entgegen gearbeitet

Vorbemerkung des Autorenduos

Der Leiter des Feuilletons der FAZ, Patrick Bahners, hat es abgelehnt, die Antwort von S. Kellerer und F. Rastier auf den am 11. Juli 2018 in der FAZ erschienem Artikel „Den Völkermördern entgegengearbeitet?“ (siehe das PDF unter dem dortigen Fließtext) zu drucken und hat auf diese Weise den öffentlichen Austausch von Argumenten verhindert.

Der Text wird nun voraussichtlich in dem im Frühjahr erscheinendem Band Reflecting, Ascribing and Taking Responsibility: Revisiting the Relations between Humanities and Society veröffentlicht.

Nachbemerkung der Redaktion
Wir haben zugestimmt, diese Antwort zu bringen, und trachten auf diese Weise, den öffentlichen Austausch von Argumenten zu fördern.

In dem am 11. Juli 2018 in der FAZ erschienenem Artikel „Den Völkermördern entgegengearbeitet?“ anerkennt der Autor, Kaveh Nassirin, der Philosoph Heidegger sei ein Nazi und ein Antisemit gewesen, habe den Völkermördern aber nicht zugearbeitet. Die Arbeiten der WissenschaftlerInnen Sidonie Kellerer und François Rastier, würden mit „systematischer Willkür“ und geleitet von einer Mischung aus „denunziatorischem Eifer“ und Sensationslüsternheit, historische Daten und Fakten verdrehen, in der Absicht, Heidegger um jeden Preis zu erledigen.

Der Autor fokussiert auf die Bedeutung einer im Bundesarchiv befindlichen Liste des Ausschusses für Rechtsphilosophie (ARP), einem Gremium innerhalb der von dem 1946 in Nürnberg gehängten Kriegsverbrecher Hans Frank geleiteten Akademie für deutsches Recht (ADR). Diese 2017 entdeckte Liste, auf der Heideggers Name steht und über die Kellerer in einem am 11.10.2017 in Le Monde erschienenem Artikel berichtete, war Teil der Organisations- und Mitgliederkartei der ADR, wie das im Archiv befindliche Orginalkonvolut, in welches das Dokument eingebettet ist, belegt. Das Dokument belegt, dass Heidegger bis mindestens 1942 jener Nazi-Akademie verbunden blieb, der er im Mai 1934 beigetreten war. Dies ist relevant, weil es die Verbindung Heidegger zum NS genauer konturiert.

Die Frage der Mitgliedschaft Heidegger in dieser Nazi-Organisation im Jahre 1942 wird von Nassirin geflissentlich ignoriert; stattdessen formuliert er die Hypothese, es handle sich um eine Gutachterliste, nicht geeignet, Heideggers enge Verbindung mit der ADR noch im Jahre 1942 zu belegen. Die von ihm im Detail angeführten, aber durchweg spekulativen Argumente widerlegen unsere Interpretation nicht.

Darüber hinaus relativiert der Autor die Bedeutung der ADR in Bezug auf die NS-Politik. Es stehe „außer Zweifel“, dass die ADR „keinen verwertbaren Anteil“ an der Erarbeitung der am 15. September 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze gehabt habe, schreibt der sich auf die Historiker Werner Johe und Hans-Detlef Heller berufende Autor. Welche Quelle führen nun diese Historiker an? Hans Franks 1946 im Gefängnis verfasste Selbstauskünfte. Nicht eben eine verlässlich zu nennende historische Quelle.

Demgegenüber ist daran zu erinnern, dass Otto Thierack – ab August 1942 Nachfolger Franks als Präsident der ADR – beim zehnjährigen Jubiläum der Akademie im Juni 1943 auf die zahlreichen Gesetze hinwies, an denen die von ihm geleitete Institution beteiligt gewesen war. Thieraks Ausführungen sind ernster zu nehmen als Franks Exkulpationen, denn die Rolle der ADR bei der Ausarbeitung der von Thierack genannten Gesetze (das Wehrgesetz, das Ehegesetz 1938) ist belegt. Was den ARP betrifft, so ist dessen Rolle in Hinblick auf die Nürnberger Gesetze bislang zwar noch nicht ausreichend geklärt. Doch ist daran zu erinnern, dass Helmut Nicolai, bis 1935 Mitglied des ARP, Vorentwürfe der Rassegesetze verfasste. Carl Schmitt, ebenfalls prominentes Mitglied des Ausschusses, veröffentlichte bekanntlich am 1. Oktober den Text „die Verfassung der Freiheit“, in dem er die Rassegesetze nicht nur legitimierte, sondern soweit ging, ihnen den juristischen Status einer Verfassung zuzuweisen. Es besteht folglich eine enge Verbindung zwischen den Nürnberger Gesetzen und ihrer Legitimierung und Vorbereitung durch den ARP, dessen Mitglied Heidegger bis hinein in die 1940er Jahre gewesen ist.

Weiter wird uns vorgeworfen, aus der Tatsache, dass Heidegger im Februar 1935 in einem Brief an einen Kollegen von „Halbjuden“ spricht, auf Vertrautheit mit den zu dem Zeitpunkt sich in Vorbereitung befindenden Septembergesetzen zu folgern. Darin würde der Begriff „Halbjude“ doch gar nicht verwendet. Gewiss, aber sie verwendeten ex negativo den Begriff des „Volljuden“.

Vor allem aber saß der Philosoph in dem einzigen der über 60 Ausschüsse der ADR, der von Hans Frank persönlich geleitet wurde, einem Ausschuss, der bestens informiert war über die geplanten Gesetze. Heidegger machte sich den rassistischen Geist der entstehenden Jurisdiktion frühzeitig sprachlich zu eigen und zwar zu einem Zeitpunkt als der Terminus „Halbjude“ noch nicht verbreitet war.

Vor allem aber wird er die Nazi-Jurisdiktion in den folgenden Jahren ‚philosophisch’ legitimieren und überhöhen, wenn er ca. 1939, also nach der Reichskristallnacht, das „planetarische Verbrechertum“ der Juden anprangert oder im Jahre 1942 gar von der „Selbstvernichtung“ der Juden schreibt; damit spricht er die Mörder bereits zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen von jeglicher Schuld frei.

Bemerkenswerterweise erwähnt der uns angreifende Beitrag diese und andere Texte Heideggers mit keinem Wort und begibt sich so der Möglichkeit, die Rolle des Denkers im NS zu bestimmen. Denn will man das Ausmaß seiner Mittäterschaft ermessen, so ist es methodologisch unumgänglich, zugleich historisch, philologisch und vor allem auch philosophisch zu arbeiten. Die Teilhabe am Verbrechen beginnt bei einem sogenannten Philosophen nicht jenseits der Texte – ganz im Gegenteil.

Deshalb beabsichtigte Rastier in einem am 5.11.2017 in der französischen Zeitung Libération erschienen Text Heideggers Aussagen zu kontextualisieren und schrieb unrichtigerweise, Hans Frank sei für die ersten Vergasungen in Auschwitz und Chelmno Ende 1941 verantwortlich gewesen. Nassirin sieht darin Faktenmanipulation, denn dies sei falsch. In der Tat Hans Frank verantwortete nicht die Ermordungen im Reichsgau Wartheland und in Oberschlesien, sondern 3 Millionen Tote in den Lagern Belzec, Sobibor, Majdanek, Treblinka.

Entscheidend aber ist, dass Nassirins irreführenden Vorhaltungen im Wesentlichen der Ablenkung und Relativierung dient: Heidegger wird 1941–42 weiterhin als Mitglied des ARP unter Leitung von Frank geführt – Frank, der zur gleichen Zeit bereits als ‚Polenschlächter‘ im Generalgouvernement gefürchtet ist – und er produziert in ebendiesen Jahren ‚metaphysische‘ Formulierungen zur Selbstvernichtung der Juden.

Mit Nonchalance spricht der Autor schließlich en passant von Heideggers „vielfach belegter Ablehnung des biologistischen Antisemitismus“. Heidegger, der sich 1933–34 als Rektor für die Einrichtung eines Lehrstuhls für Rassenhygiene und dessen Besetzung mit dem SS-Mann Heinz Riedel einsetzte, favorisierte also einen nicht mit Rassevorstellungen verbundenen Antisemitismus? Nein, der berühmte Philosoph wollte die deutsche Rasse nicht allein über das Blut bestimmt wissen, sondern besonders über deutsches Wesen und deutschen Geist. Ein allein auf Reinheit des Blutes, also auf Physiologie gründendes Rasseverständnis hielt er für zu primitiv und letztlich für jüdisch. Aus Platzmangel sei auf unsere zahlreichen Arbeiten verwiesen, die das näher erläutern.

Abgesehen von den psychologischen Unterstellungen und der kuriosen militärischen Rhetorik, die gleich zu Beginn des Artikels gegen uns bemüht werden, abgesehen auch davon, dass unsere Forschungsarbeiten als Fake News verleumdet werden, gipfeln Nassirins Argumente ad hominem feminamque in der Anschuldigung einer „Identifikation mit dem Aggressor“, eine Art partiellem Stockholm-Syndrom. So mutieren Kellerer und Rastier wider Willen zu Pseudo-Nazis, die Gefallen daran finden, zu denunzieren und Schlachten zu führen. Wäre dem so, hätten wir die Schlacht allerdings bereits gewonnen auf Grund der Schwäche der uns entgegengebrachten Argumente.

Die Strategie der Umkehrung ist so alt wie bewährt: da man die Botschaft nicht mehr angreifen kann, werden die Boten angegriffen, um so die Botschaft nicht diskutieren zu müssen.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)