FORVM, No. 473-477
Juli
1993

Wider die planmäßige Verwucherung der Demo- zur Mediokratie

Mitte Juni beschloß der Ministerrat unter der Drohung einer Straßburger Verurteilung die Regierungsvorlage für’s private Radio. — Wenn Österreich schon das europäische Schlußlicht spielt, so leuchtet’s dann wenigstens ganz besonders duster.

Präambel

Wenn Hans Dichand sein Interesse anmeldet, mit der Straßenbahn zu fahren, beginnt ein Palaver, ob er sich mit 33 oder nur mit 25 Prozent an den Wiener Verkehrsbetrieben beteiligen darf. Er soll sich aber einen Fahrschein kaufen oder meinetwegen schwarzfahren. Ebenso soll seine Meinungsfreiheit im Äther allen Respekt erfahren: Soll er doch Radiosendungen verfassen und diese im Rahmen der von einem vernünftigen Radiogesetz vorzusehenden Facilitäten — wie jede(r) andere — ausstrahlen lassen dürfen; nicht jedoch soll er Radiosendungen verfassen lassen und in seinem Sender auf seine Rechnung ausstrahlen lassen — sowenig wie sonst wer.

Prämissen

1. »Die Medienkonzentration ist unerträglich hoch«, sagte Professor Bruck/Uni Salzburg auf der Privatradio-Enquête der Grünen am 15. Mai im Parlament. Generalsekretär Bergmann/ORF und Präsident Bauer/Journalistengewerkschaft stimmten dieser Aussage rückhaltlos zu, widersprochen hat niemand. Ich gehe davon aus, daß sie unerträglich ist.

2. Hieraus ist jedenfalls die Konsequenz zu ziehen, daß die Regelung des Regierungsentwurfs (Begrenzung der Beteiligung von Printmedieninhabern auf 25%) gegenüber der früher vorgesehenen Obergrenze von 33% den Fortschritt vom Strick zur seidenen Schnur markiert. Bauer folgerichtig: 0%.

3. Bruck trug ferner ein »Drei-Säulen-Modell« vor, wonach es (1) öffentlich-rechtlichen, (2) kommerziellen, (3) nicht-kommerziellen Rundfunk geben sollte. Die Existenz von (3) müsse medienökonomisch abgesichert werden; hiefür schlug Bauer vor: Finanzierung durch (a) den ORF (b) die Zeitungen, (c) aus der Anzeigenabgabe.

4. Ich gehe davon aus, daß vom sogenannten Regionalradiogesetz nur die Bereiche außerhalb des öffentlich-rechtlichen, jedoch mit Bedachtnahme auf diesen geregelt werden. Ich gehe ferner davon aus, daß der Regelungsbedarf aus dem Grunde des Artikels 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (EMRK) entstanden ist (Freiheit, Meinungen zu äußern und zu empfangen), nicht jedoch aus dem Grunde des Artikels 1 Absatz 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums). Auch gibt es kein »Menschenrecht auf private Eigentumsbildung durch Gründung eines Senders und Betreiben von Radio«, sondern — nach Art 1 Abs 2 1. ZPEMRK — ein Recht des Staates, die Benutzung des Eigentums in Übereinstimmung mit dem Allgemeininteresse zu regeln.

Thesen

1. Zweck des Privatradiogesetzes ist also die Wiederherstellung der Freiheit zu Äußerung und Empfang von Meinungen sowie von Informationen, welche durch die bei uns herrschende Medienkonzentration nicht nur erst »gefährdet«, sondern bereits zerstört ist.

2.0 Denn die herrschende Medienkonzentration bewirkt, daß der größte Teil der Bevölkerung — bei formaler Wahlfreiheit an Kiosk und Kabel/Satellit — keine reale Chance hat, andere Informationen und Meinungen zu empfangen, als diejenigen, die von KROKUWAZ und ORF zugelassen werden.

2.1 Die Orientierung an Verkaufserfolg (am Kiosk = Auflage = Anzeigenchance) und Einschaltziffern (in Konkurrenz mit den kommerziellen Privatsendern) müßte die populistische Nivellierung nach unten bei KROKUWAZ und ORF auch bewirken, wenn ihre maßgeblichen Eigentümer bzw. Manager weniger rechtsgewirkt wären (ein zum autoritären Katholiken geläutertes ehemaliges NSDAP-Mitglied und ein — in seiner Art sendungsbewußtes — weiteres Mitglied der »Kriegsgeneration« geben den Blatt- bzw. Programm-Linien nur einen zusätzlichen Rechtsdrall).

2.2 Der größte Teil selbst der hauptberuflichen Meinungsproduzenten hat keine reale Chance mehr, andere als die von KROKUWAZ und ORF zugelassenen Meinungen zu verbreiten, weshalb sie schon um vermeidbaren beruflichen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen es gemeinhin unterlassen, sich abweichende Meinungen zu bilden.

2.3 Selbst kleinere, formell selbständige/vom Kartell unabhängige Medien erliegen häufig dem suggestiven Sog des Erfolgs der KROKUWAZ, so daß sie sich bzw. ihren Mitarbeitern — scheinbar »autonom«, mit vorgeschobenen Kriterien von »Qualität« und »Professionalität« — die selben oder ganz ähnliche Informations- und Meinungsbeschränkungen auferlegen bzw. ihnen verfallen.

2.4 Selbst durch Wahlen legitimierte Politiker glauben an keine reale Chance, politische Anliegen gegen die geballte Macht des Printmedienkartells durchzusetzen; nicht einmal so harmlose, aber menschenrechtlich für ein faires Gerichtsverfahren unverzichtbare Dinge — wie den wirksamen Schutz der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte — umso weniger ein wirksames Kartellrecht.

3. Die österreichische Gesellschaft hat sich durch Zulassung der weltweit höchsten Medienkonzentration seit 1970 sukzessive selbst paralysiert. Die politischen Akteure sitzen in medial erzeugten Käfigen, wo sie artig medienkonforme Männchen machen, damit sie von den Medieninhabern öffentlich möglichst positiv vorgezeigt werden; das Produkt heißt »Persönlichkeit«, und folgerichtig geht der populistische »Trend« zur »Persönlichkeitswahl«, wo synthetisch hergestellte Images über das Allgemeininteresse ebenso triumphieren wie über die Artikulation berechtigter, vom ORF geringgeschätzter Mehr- oder Minderheiten-Interessen.

4.0 Von einem Regionalradio-Gesetz — wie von jeder »Medienpolitik« — ist zu verlangen, daß es der unerträglichen Konzentration aber auch nicht ein einziges Hundertstelprozent mehr hinzufügt.

4.1 Kennzeichen der »kommerziellen Sender« ist nach GS Bergmann: sie brauchen Programm, um Profit zu machen. Also braucht es keine kommerziellen Sender, jedenfalls nicht zum Zwecke der (Wieder-) Herstellung von Informations- und Meinungsfreiheit. Nur die Verwirklichung dieser Freiheiten liegt im Allgemeininteresse und kann der Maßstab für die Nutzung verfügbarer Sendefrequenzen sein.

4.2 Die Vergabe von Lizenzen oder Konzessionen für die Nutzung von Sendefrequenzen ist der falsche Weg: Er führt zur Gründung vertikal integrierter und egoistisch (nach Profitkriterien) operierender Rundfunkunternehmen mit den bekannten Konsequenzen: Nivellierung nach unten und Medienkonzentration in den jeweils übelsten Händen, verschleiert durch heimliche Treuhandschaften und Stroh-Eigentümer. Informations- und Meinungsfreiheit sind als Kriterien für kaufmännische Entscheidungen irrelevant und daher in vertikal integrierten, auf Gewinn gerichteten Unternehmen ausgeschaltet. Auf dem Sektor kommerzieller Privatradios geht der internationale Trend zum flächendeckenden Verbund formalrechtlich selbständiger Regionalradios mit durchgeschalteten Klangteppichen und überregionaler Werbung; die regionalen Sendestudios werden technisch gewartet, ansonsten fernbedient, und arbeiten ohne eigenes journalistisches Personal. Müssen wir wirklich jeglichem italienischen Irrweg nachstolpern?

4.3 Für nicht auf Gewinn gerichtete Medienunternehmen gilt gleichermaßen, was Kurt Bergmann pointierend über den öffentlich-rechtlichen ORF sagte: sie brauchen Profit, um Programm zu machen. In Wahrheit brauchen beide keinen »Profit«, sondern nur kostendeckende Einnahmen.

4.4 Wenn wir von der Fiktion ausgehen, daß der ORF seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag objektiv, ausgewogen und unter Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Kräfte und Anliegen erfüllt, so bleiben für andere Rundfunkprogramme nur die Bedürfnisse nach Versorgung mit subjektiver und leidenschaftlicher Parteinahme für solche Anliegen übrig, die der ORF für weniger relevant hält. In der Realität bleibt ein weites, nicht bloß lokales Feld, um die ORF-eigenen Informationsdefizite zu kompensieren und seine Meinungseinschränkungen auszugleichen.

4.5 Das 3-Säulen-Modell des Professor Bruck ist daher umzuwandeln in eines mit 2 soliden Beinen:

  1. »objektive« öffentlich-rechtliche Programme des ORF;
  2. »subjektive«, also Meinungs-Programme.

4.6 Beide Sorten brauchen neben dem Programmpersonal nur ein Minimum an Verwaltungspersonal sowie Aufnahmestudios. Sie brauchen aber weder eigene Sender noch eigene Marketingabteilungen für den Verkauf der Werbezeiten, schon zur Vermeidung paralleler Verwaltungsbürokratien. Sendetechnik und Vermarktung der Werbezeiten aller Programme (Pool) könnten private Firmen besorgen, schön angespornt durch Markt und Konkurrenz.

4.7 Die Werbung soll — schon zur Wahrung der Unabhängigkeit von unsittlichen finanziellen Interessenverflechtungen — strikt von den Programm-Teilen getrennt sein; entgeltliche Einschaltungen müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies trifft z.B. auch die Beteiligung des ORF am Lotto-Geschäft und die (vermutlich vom de-facto-Tierfutter-Monopol heimlich gesponserte) »Mensch & Tier«-Sendungen.

4.8 »Nichtkommerzielle Medien« sind die Erfindung derjenigen, die aus »kommerziellen« Medien ihren privaten Profit ziehen (Georg Tidl) und irgendwelche weltfremde Idealisten in »nichtkommerzielle« Medien verbannen wollen. Unternehmen müssen aber stets kommerziell geführt werden, und idealistischste Medienmitarbeiter müssen von ihrer Arbeit leben. Daher müssen in allen Programmen Kollektivverträge und Honorarrichtlinien gelten, desgleichen müssen alle Programme es sich gefallen lassen, daß auf allen Frequenzen zu definierten Zeiten Werbung ausgestrahlt wird. Die Einnahmen aus Werbung und Gebühren sollen in einen Pool fließen, Ausschüttungen an die Programmgestalter hätten nach einem Schlüssel zu erfolgen, dessen Verhandlung bestimmt sehr lustig sein wird.

4.9 Privatradios wie ORF dürfen Einnahmen ausschließlich für die Kosten von Personal, Programm und Technik verwenden. Sie dürfen nur in solchen Rechtsformen betrieben werden, die private Gewinn-Entnahmen ausschließen; ob es sich um Vereins- oder genossenschaftliche Modelle handeln soll, will sorgfältig überlegt sein.

5. Waren auch die obigen Regelungen von einem Radiogesetz zu verlangen, so ist ihre Verwirklichung von Politikern, die es unter den obigen Bedingungen sein müssen, nicht zu erwarten. Was das künftige Privatradiogesetz real bestimmen wird, wird daher ein unwiderleglicher Indikator sein für das reale Maß an Demokratie und Meinungsfreiheit in Österreich. Die Wahrheit ist fürchterlich, schauen wir ihr ins Auge.

Konklusion

Der Regierung und ihren Unterhändlern läßt sich fast jeder Vorwurf ersparen, denn wer sich mit Herrn Dichands KROKUWAZ ernstlich verfeindet, wird in der politischen Realität untergehen; hier müßten sie sich sogar noch dazu die Feindschaft sämtlicher Zeitungstycoons inklusive Raiffeisen- wie Springer-Konzern und des mächtigen Falk zuziehen. Die einzige Hoffnung — wenn’s denn noch welche gibt, daß sich ein Radio Tycoon verhindern läßt — ist auf die Abgeordneten zu setzen: Nur sie haben, vom Klubzwang befreit und im Schutz einer geheimen Abstimmung, eine vielleicht reelle Chance, das Schlimmste zu verhindern: Das weitere Verwuchern der Demo- zur endgültigen Mediokratie.

„Unerträglich“ ist nicht nur ein Wort!

Der obige Wutausbruch entstand im Schoße der SP-Wien-Themensektionen Medien (12.) und Rechtspolitik (8. Bezirk), erfuhr aus den Bundesländern Verstärkung, was aber auch nix hilft.

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