FORVM, No. 366
Juni
1984

Was die Scheibbser alles wollen

Bericht der Naturkundlichen Arbeitsgemeinschaft des Bezirkes Scheibbs, Niederösterreich, mit einer Einleitung von Fritz von Herzmanovsky-Orlando.

Die Stadt Scheibbs hatte rastlos, seit Dezennien schon, um einen zweiten Donnerstag in der Woche gebeten. Man war höheren Ortes nachgerade erstaunt, daß die Scheibbser schon wieder etwas wollten. Hatte man ihnen doch kurz vorher das zweite weiche kleine „b“ im Stadtnamen bewilligt, da ein paarmal peinliche, sinnstörende Schreibfehler vorgekommen waren. Das war schließlich begreiflich und nicht unbillig. Aber der zweite Donnerstag!

Der unfromme Wunsch der frevlen Scheibbser müßte notwendigerweise, sagten die Moralisten mystischer Richtung, auch üble Folgen kosmischer Natur nach sich ziehen, und es wäre sonnenklar, daß die unglückliche Stadt allmählich, unmerklich zuerst, sich von der Erdrinde abheben würde, eine Erscheinung, die bei schweren Störungen der Weltordnung gerne vorkäme. Nach und nach würde sie dann anfangen, um die Erdkugel zu kreisen, ein entsetzlicher, tieffliegender Mond, der auf seiner Bahn tagtäglich grauenhafte Verwüstungen anrichten müsse.

Ein Schrei des Entsetzens ging durch die ganze Welt. Man erwartete in dumpfer Resignation das Allerschlimmste. Es geschah aber gar nichts. Die Scheibbser hatten sich nur ungeschickt ausgedrückt und bloß einen zweiten Markttag gewollt, der in ihrem Sprachgebrauch mit dem Begriff Donnerstag identisch war. Jetzt gaben sie Ruhe und waren froh, daß sie das dritte weiche „b“, das man ihnen als Ablenkung hatte geben wollen, immer mannhaft zurückgewiesen hatten.

Fritz von Herzmanovsky-Orlando

Landschaft ist etwas in Jahrtausenden Gewordenes. Sie ist nichts Geplantes. Sie hält sich selber im Gleichgewicht, wenn man sie nicht zu stark stört. Unter diesem Gleichgewicht versteht man zum Beispiel, daß es keine Massenvermehrung von Schädlingen gibt; daß die Quellen ganzjährig Wasser liefern; daß Wunden, wie verlassene Baustellen, Schottergruben usw. rasch verheilen; daß ein Bach eine rutschende Böschung selbst saniert (siehe Abschnitt Gewässer. Eingriffe in die Landschaft sollen grundsätzlich so wenig und so behutsam wie möglich erfolgen. Der Landschaft ist immer ausreichend Gelegenheit zu geben, sich selber zu sanieren.

Die Umwelt ist nicht etwas, was nach den Marktgesetzen fakultativ in die Kalkulation der Rentabilität eingehen kann, sondern die Umwelt ist unser Leben; die Umwelt sind wir selber. Alle wissenschaftlichen Unterlagen weisen klar darauf hin: bei vielen Einzelproblemen besteht akute Gefahr, daß die Schäden nicht mehr rückgängig zu machen sind (Irreversibilität).

Die Naturkundliche Arbeitsgemeinschaft nimmt hier nach ihrer fachlichen Kompetenz Stellung zur konkreten Situation im Bezirk Scheibbs. Sie ist nicht Partei, weil sie keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt.

Die hier vorgelegte Stellungnahme erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist durchaus zu erwarten, daß Probleme neu auftreten oder sich schlagartig verschärfen. Gelegentlich kann man auch schon eine Besserung erkennen.

Wir beschränken uns auf Probleme, die zumindest teilweise im regionalen Rahmen gelöst werden können. Selbstverständlich leidet auch unser Bezirk unter den großräumigen Problemen wie den sauren Niederschlägen, der Luftverschmutzung durch Autoabgase, dem Baumsterben usw., aber solche Probleme können regional nicht gelöst werden.

Unsere Region ist charaktisiert durch ein Überwiegen der Streusiedlung, eine eher extensive Landwirtschaft, durch das weitgehende Fehlen von großen Luft- und Wasserverschmutzern; hingegen ist das Problem der schleichenden Landschaftszerstörung besonders gravierend.

Manche unserer Vorschläge widersprechen bestehenden Gesetzen und Verordnungen. Gesetze, die als unzureichend erkannt worden sind, werden fortwährend novelliert, Verordnungen aufgehoben. Die Bürger eines Landes sind berechtigt, solche Änderungen zu verlangen.

Die Umwelt sind wir

Was die Menschheit ist und was sie tut, ein Ökosystem mit zahlreichen Untersystemen. Sein und Tun der Menschen ist den gleichen Gesetzen unterworfen wie alles, was sonst in der Natur vor sich geht. Naturgesetze sind nicht von der Art, daß man nur dann bestraft wird, wenn man zufällig erwischt wird (und auch dann noch die Möglichkeit des Einspruchs hat), sondern sie gelten unbedingt und folgerichtig. Ein Ziegelstein, hochgehalten und losgelassen, wird auf Grund der gesetzmäßig wirkenden Schwerkraft geradeaus zu Boden fallen, und zwar auch dann, wenn Diskussionsteilnehmer etwas anderes wollen.

Grundlage des Bestehens und der Fortdauer eines Ökosystems ist seine Fähigkeit, sich selbst zu regulieren. Die Selbstregulationsfähigkeit unserer Landschaft muß unter allen Umständen erhalten bleiben. Ihr Verlust führt rettungslos in eine Katastrophe.

Welch Glück, daß der Mensch nicht alles kann

Die Fähigkeit des Menschen, das Ökosystem zu seinen Gunsten zu verbessern, ist trotz höchstentwickelter Technik äußerst bescheiden, und solche Änderungen führen erfahrungsgemäß anderswo zu Schäden. Es ist ein großes Glück, daß der Mensch zum Beispiel nicht imstande ist, in das Wettergeschehen der Erde einzugreifen: das würde zu ungeheuren Katastrophen führen.

Bei Eingriffen in das Naturgeschehen müssen nicht unbedingt Schäden auftreten, aber erfahrungsgemäß tun sie es doch, weil das äußerst komplizierte Beziehungsgefüge des Ökosystems nicht genügend durchschauen. Die Schäden sind nur zu oft nicht vorhersehbar.

Daraus kann man nur folgern: Wenn Änderungen im System vorgenommen werden, dann soll man behutsam vorgehen und so wenig wie möglich ändern und zerstören. Unsere Fähigkeiten sind beschränkt; wir müssen auf die Fähigkeiten der Natur vertrauen. Kein Arzt würde es wagen, einem Patienten den Blinddarmfortsatz herauszuschneiden, wenn er nicht sicher wüßte, daß die Wunde von selber wieder zuheilt. Eine Schnittwunde durch ärztliche Kunst allein, ohne die Regulationsfähigkeit des Systems (also des Körpers) zum Verschwinden zu bringen, ist unmöglich.

Kaputte Bäume

Kleine Probleme von lokaler Luftverschmutzung (Rauchentwicklung bei diversen Betrieben, Asphaltmischanlage bei Purgstall u.a.) können mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen beseitigt werden. Dabei ist auf zügige Durchführung zu dringen.

Großräumige Luftverschmutzungen verursachen auch im Bezirk Scheibbs zunehmende Schäden an Bäumen. Die Beseitigung der Ursachen liegt außerhalb der regionalen Möglichkeiten. Im Frühjahr 1982 traten in mittleren Lagen (etwa bei 800 m Seehöhe) größere Schäden an Fichten zutage (zum Beispiel unterhalb von Puchenstuben); derzeit (Winter 1984) sind die Schäden an Tannen in den dünnbesiedelten Gebirgsgegenden (zum Beispiel Lunzer Seetal) nicht mehr zu übersehen. Dabei dürfte die Schadwirkung von Photooxydantien bei Inversionswetterlagen eine wesentliche Rolle spielen.

Hingegen sind die schon länger sichtbaren und zum Teil viel ärgeren Schäden an Tannen und Fichten im Nordteil des Bezirks (besonders gut zu sehen an den Fichten entlang der Bundesstraße 25 nördlich von Purgstall) vermutlich auf die allgemeine Verschlechterung der Luft- und Niederschlagsqualität zurückzuführen. Seit kurzer Zeit (Herbst-Winter 1983/84) ist eine erschreckende Zunahme von schweren Schäden an Fichten in der Gegend von Gaming — Kienberg — Peutenburg zu bemerken.

Wasser: Amtsgeheimnis

Nach den geltenden Vorschriften haben die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, das sind in der Regel die Gemeinden, regelmäßig hygienische Gutachten machen zu lassen. Über die Qualität des Wassers wacht an Hand dieser Gutachten der Amtsarzt. Im Falle von nicht einwandfreien Befunden spielt es eine große Rolle, wie weit sich der Amtsarzt gegenüber dem betreffenden Bürgermeister durchsetzen kann. Die Gutachten sind geheim. Ihre Veröffentlichung wird in der Regel mit dem Argument abgelehnt, man wolle die Bevölkerung nicht „verunsichern“.

Dabei kommen aber immer wieder, auch im Bezirk Scheibbs, aus Unkenntnis und Schlamperei Fälle vor, die nur wegen glücklicher Umstände keine üblen Folgen haben. Es besteht immer die Gefahr von Katastrophen, wie in einem bekannten Fremdenverkehrsort im Jahre 1963, wo es zu fünfhundert Erkrankungen und vier Todesfällen gekommen ist. Die Wassergutachten sollten immer in den Gemeinderundschreiben veröffentlicht werden. Man kann der Bevölkerung genügend Verstand und demokratische Reife zubilligen.

Der Straßenzustandsbericht und der Wetterbericht werden jeden Tag mehrmals veröffentlicht. Der Trinkwasser-Zustandsbericht ist Amtsgeheimnis.

Schlechter als vor Errichtung der Kläranlagen

In vielen Gemeinden gibt es neue Kläranlagen, die mehr oder weniger gut funktionieren. Die Konzepte der Abwasserentsorgung sind aber meist nicht gut durchdacht; außerdem gibt es Vorschriften, die einer umweltschonenden Entsorgung entgegenstehen. So ist zu bemängeln, daß Straßen- und Dachabwässer mit in die Kanalisation und in die Kläranlagen geraten. In ländlichen Gebieten, wo es praktisch nur Hausabwässer gibt, wird dadurch der Klärschlamm unverwertbar, weil mit Straßen- und Dachabwasser Schwermetalle (Blei, Zink) eingebracht werden. Ferner sind die Kanal-Überläufe zu bemängeln. Bei starkem Regen laufen die Abwässer aus ihnen ungeregelt durch die Gegend oder gleich in den Bach oder Fluß, von dem sie ferngehalten werden sollten.

Die Kläranlagen im Bezirk Scheibbs sind Zweistufen- oder „biologische“ Kläranlagen: erstens wird die mechanische Verunreinigung entfernt; zweitens werden die fäulnisfähigen (biologisch zersetzbaren) organischen Stoffe abgebaut. Die Pflanzennährstoffe, die in Gewässern Überdüngung („Eutrophierung“) verursachen, also Phosphate und Nitrate, aber auch schwer abbaubare Schaumstoffe aus Waschmitteln, werden von biologischen Kläranlagen nicht zurückgehalten. Das ist bei kleinen Mengen unbedenklich.

Wenn jede Gemeinde entlang der Erlaf oder Ybbs diese Stoffe einleitet, dann besteht die Gefahr, daß die Wasserqualität flußabwärts immer schlechter wird, und zwar schlechter, als sie es vor der Errichtung der Kläranlagen war, als die Abwässer irgendwo versickerten oder mit ihnen landwirtschaftliche Flächen gedüngt wurden.

Es sei daher nachdrücklich auf die Vorteile der sogenannten „Wurzelraumentsorgung“ hingewiesen, die vor allem im Streusiedlungsbereich und beim Vorwiegen von Haushaltsabwässern große Vorteile hat. Vor allem ist sie um ein Vielfaches billiger als ein ausgedehntes Abwasser-Kanalnetz, von der aufwendigen Kläranlage selbst ganz zu schweigen. Darüber hinaus sollten im Anschluß an die bestehenden Kläranlagen noch kleine Nachkläreinrichtungen mit Hilfe dieser Methode errichtet werden, die die Phosphate und Nitrate, aber auch andere Schadstoffe fast restlos aus dem Wasser entfernen würden. Die zusätzlichen Kosten sind gering.

Gewässerverschmutzende Betriebe von größerer Bedeutung fehlen im Bezirk Scheibbs fast ganz. Es ist aber mit Nachdruck zu fordern, daß die unbefriedigende Situation bei der Papierfabrik Neubruck so schnell wie möglich bereinigt wird (siehe Abschnitt „Gewässer“).

Die Gutachten über den Zustand der Kläranlagen sollten veröffentlicht werden, wie das in dankenswerter Weise in einigen Gemeinden schon geschieht.

In den Kläranlagen fällt in größerem Umfange Klärschlamm an, der der Landwirtschaft als Dünger angeboten wird. Vor der Verwendung von Klärschlamm für die Produktion von Lebensmitteln, also im Ackerbau, Gartenbau und in der Milchwirtschaft, ist dringend zu warnen, sofern nicht eine Analyse in jedem Fall seine Unbedenklichkeit erwiesen hat. Im Klärschlamm reichern sich giftige Schwermetalle an, die in die Pflanzen und in die Milch gelangen und bei den Konsumenten zu Gesundheitsschäden führen können.

Zum Thema Abwasser sei an den Vorschlag erinnert, den ein berühmter Wissenschafter schon vor Jahrzehnten gemacht hat. Wer aus einem Fluß Wasser entnimmt, soll gesetzlich gezwungen werden, seine Abwässer unmittelbar oberhalb der Entnahmestelle einzuleiten. Uns ist nicht bekannt, ob dieser Vorschlag irgendwo aufgegriffen worden ist. Immer, wenn man diese Idee einem Auditorium vorträgt, hat man mit einem Lacherfolg zu rechnen. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf eine Geisteshaltung, der einfache, wirksame und durchführbare Maßnahmen von vorherein suspekt sind.

60% weniger Mist

In den letzten Jahren sind vielerorts Groß-Mülldeponien eingerichtet worden, nachdem die ungeordnete Deponie von Abfall überall zu Beschwerden geführt hatte. Das ungeregelte Verteilen von Abfall in Wäldern und Wasserläufen ist eine weitverbreitete und traditionsbeladene, vielleicht sogar entwicklungsgeschichtlich sehr alte Verhaltensweise, aber aus ästhetischen und hygienischen Gründen nicht tolerierbar. Auf das Ökosystem unserer Landwirtschaft hat sie allerdings wenig Einfluß — ganz im Gegensatz zu Großdeponien, die immer bedenklich sind. Niemand kontrolliert, was für Abfall dorthin gelangt.

Auch wenn Gesetze es untersagen sollten, werden doch hochgiftige Substanzen in erheblichen Mengen deponiert, oder solche Substanzen entstehen chemisch und biologisch durch die unkontrollierte Vermengung von zweifelhaften Stoffen. Das bedeutet, daß der gesamte Inhalt der Deponie umweltschädlich und gesundheitlich bedenklich wird.

Unabhängig davon, was für Gesetze und Verordnungen existieren und vielleicht Gegenteiliges vorschreiben, muß darauf gedrungen werden, daß jede Möglichkeit zur Verminderung der Müllmengen genutzt wird. Nach der Untersuchung von Stichproben läßt sich die Menge des Haushaltsmülls schon jetzt ohne besondere Mehrkosten auf 40 Prozent des heutigen Umfangs vermindern, wenn man die bestehenden Möglichkeiten nützt. In dieser Hinsicht ist eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung zu fordern. Dazu ist es nötig, daß jeder Haushalt nicht einen einzigen Abfallkübel aufstellt, sondern mehrere Behälter, und zwar:

  1. Einen Kübel für Küchenabfälle und überhaupt zersetzbare organische Stoffe (wozu man auch Textilien und Papier rechnen kann): dies kann im Garten kompostiert werden. Für jene Mitbürger, die keinen Garten haben, empfiehlt sich vor allem in ländlichen Gebieten eine nachbarliche Absprache oder eine Regelung durch die Gemeinde: der Kompost kann für öffentliche Gartenanlagen verwendet werden und spart Ausgaben für Kunstdünger.
  2. Eine Schachtel für Altpapier. Dieses kann eine Zeitlang aufbewahrt und bei passender Gelegenheit persönlich bei Papierfabriken abgeliefert werden, wofür man gewöhnlich eine kleine Entschädigung erhält. In manchen Gemeinden wird das Altpapier von Vereinen oder Schulen gesammelt und weitergeleitet. Die Bestrebungen, eine bezirksweite Altpapiersammlung zu erreichen, sollen verstärkt werden; dies wäre auch finanziell lohnend. Der größte Teil des von der österreichischen Industrie gebrauchten Altpapiers muß derzeit importiert werden.
  3. Einen Behälter für Altglas. In den meisten Gemeinden stehen schon seit Jahren Altglasbehälter. Es ist eine gewisse Trägheit zu überwinden, die alten Flaschen und Gläser zu den Behältern zu bringen, statt sie einfach in die Müllsäcke zu stopfen. Schätzungsweise ein Zehntel des derzeit auf die Deponien gebrachten Mülls besteht aus Altglas. Die Vorgangsweise mancher Gemeinden, die vollen Altglascontainer auf die Bezirksdeponie zu leeren statt sie an die Glasfabriken weiterzuleiten, ist unentschuldbar und sollte in jedem Fall drastisch angeprangert werden.
  4. Schließlich ein Kübel für alle anderen Haushaltsabfälle, die derzeit nicht verwertbar sind, also hauptsächlich beschichtetes Papier (Milchsäckchen!), Metall (Dosen, Aluminiumfolien) und Plastik jeder Art. Einiges davon kann man im Haushalt verbrennen, falls man einen Ofen hat. Theoretisch können auch Metall und Plastik wiederverwertet werden, so daß diesbezügliche Bestrebungen gefördert werden sollen. Dazu wären aber gesetzliche Regelungen oder zumindest großräumige Absprachen nötig, zum Beispiel zwecks Kennzeichnung der verschiedenen Plastikstoffe.

Alte Batterien können in vielen Geschäften des Bezirks (Elektro-Uhrengeschäfte usw.) deponiert werden, von wo sie abgeholt und verwertet werden. Alte Medikamente können in die Apotheken zurückgetragen werden.

Die Verwertung von Sperrmüll sollte gefördert werden. Oft genug werden tadellose Gegenstände auf die Deponie gebracht, die keinen anderen Mangel haben, als daß sie bejahrt sind (Möbel, Küchengeräte, Radioapparate, Fotoapparate, Gebrauchsgegenstände). Es ist vorstellbar, daß sich die Verwertung solcher Gegenstände durch Kleingewerbetreibende (früher: Fetzen-Flaschen-Hasenhäutl-Mann) finanziell lohnen würde. Angesichts der drückenden Umweltprobleme und der ungünstigen Beschäftigungslage sollte der soziale Status solcher Mitbürger höher eingeschätzt werden.

Die Vorschrift, daß Gartenabfälle der Müllabfuhr übergeben werden müssen, ist in ländlichen Gebieten nicht sinnvoll und sollte aufgehoben werden. Ganz abgesehen davon, daß sie im Verweigerungsfall ohnehin nicht exekutierbar wäre. Viele Gartenbesitzer kompostieren solche Abfälle und ersparen sich damit Ausgaben für Kunstdünger.

Die Bezirksdeponie bei Purgstall ist, genauso wie alle anderen Großdeponien, vor allem wegen der möglichen Gefährdung des Grundwassers bedenklich. Die Bedenken werden durch den Umstand verstärkt, daß die Gutachten über ihren Zustand geheimgehalten werden. Wenn nichts Schlechtes zu verbergen ist, gibt es ja keinen Grund für die Geheimhaltung.

In Schottergruben, die über größeren Grundwasserreserven liegen, sollten überhaupt keine Deponien angelegt werden.

Für ein „Narzissenfest“ ...

Viele Feriengäste suchen die Gemeinden des Bezirkes Scheibbs zur Erholung auf und sind begeistert von der schönen Landschaft und den freundlichen Menschen. Sie kommen häufig aus Gegenden, deren Umwelt schon sehr zerstört ist, und meinen, hier geradezu ein Umweltparadies vorzufinden. Wer aber aufmerksam die heutigen Verhältnisse mit denen vor Jahren oder gar Jahrzehnten vergleicht (z.B. beim Betrachten alter Fotos), bemerkt immer wieder mit Erschrecken, wie weit die Landschaftszerstörung schon gediehen ist. Sie geht hier allerdings nicht dramatisch (etwa durch Errichtung von Großbauten), sondern schleichend vor sich.

Dabei ist die Situation im Bezirk Scheibbs viel gravierender als in landschaftlich ähnlichen Gegenden wie z.B. dem Waldviertel. Unsere Bevölkerung legt besonderen Wert auf Ordnung und Sauberkeit, was im persönlichen Bereich nur zu begrüßen ist. Bei der Landschaftspflege kann man da leicht des Guten zuviel tun. Das „Zubetonieren“ einer Landschaft erfolgt nicht nur mit Beton. Wenn es so wäre, hätte es die Umwelt viel leichter, denn dann würde jeder die Schäden leicht sehen. Die Landschaft wird aber ebenso zubetoniert durch Asphalt, Zersiedelung, Intensivgrünland, Rasen und Fichtenaufforstungen. Zählt man die davon betroffenen Flächen zusammen, so kommt man in unserem Bezirk auf einen hohen Anteil landschaftlich und biologisch toter Flächen.

Man muß sich darüber im klaren sein, daß eine Fichten-Monokultur im Hügelland oder eine intensiv gejauchte Wiese im Bergland landschaftlich ebenso tot ist wie eine Autobahn oder ein Parkplatz bei einem Schilift.

Weithin berühmt waren die Lunzer Narzissenwiesen. Kürzlich wurde der Vorschlag gemacht, die Lunzer mögen zur Hebung des Fremdenverkehrs regelmäßig ein Narzissenfest veranstalten. Es zeigte sich, daß es in Lunz schon lange nicht mehr genug Narzissen zur Dekoration gibt; man müßte auf Plastik-Narzissen zurückgreifen. Zu einem Narzissenstrauß für jeden Gast reicht es noch, aber die weiten, weißübersäten Narzissenwiesen gibt es längst nicht mehr. Ein paar versteckte, kleine Wiesen, die noch diese Pracht bieten, wird man wahrscheinlich bald unter Schutz stellen müssen.

Ebenso wird es bald mit den. Krokuswiesen im Tal der Kleinen Erlaf sein.

... bräuchten wir Plastikblumen

Die Forstwirtschaft hat längst die Nachteile standortfremder Monokulturen erkannt, aber die Zwänge der Praxis sind manchmal nach wie vor stärker. Immerhin sind die Wälder im Bezirk Scheibbs noch einigermaßen in Ordnung. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Manche Groß-Waldbesitzer gehen mit ihren Wäldern sorgsam um und lassen sich von kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteilen nicht verlocken.

Andrerseits trieben viele Waldbesitzer keine übertriebene „Waldpflege“ im forstlichen Sinn und lassen, vor allem in schwer zugänglichen Lagen, die Wälder etwas verwildern, so daß es verstreut kleine Flächen in einiger Zahl gibt, die man gut und gern als Urwaldreste bezeichnen kann. Das ist für die Landschaft erfreulich und sollte so bleiben.

Der Wert von übertriebenen „Forstpflegeaktionen“ sollte überprüft werden. Es sollte kritisch nachgerechnet werden, ob die Aufwendungen in der Größenordnung von hunderttausenden Schillingen für die Entfernung von „kulturverdämmendem Staudengehölz“ rentabel und sinnvoll sind.

Alte, morsche Bäume sollten, wenn sie nicht eine unmittelbare Gefahr sind, stehen gelassen werden.

Keine Ausfüllung der Löcher mit Zement oder Plastik! Die Baumhöhlen und ihr morsches Inneres sind Lebensraum von Kleintieren und Nistplätze von Spechten und Singvögeln. Es hat keinen Sinn, den Hirschkäfer unter Naturschutz zu stellen und seinen Fang zu verbieten, wenn man seine Brutstätten zumauert.

Natürlich gewachsene Gehölze, z.B. entlang von Gewässern, sind für die gesunde Landschaft wichtig und sollten so bleiben, wobei gegen eine extensive Holznutzung nichts einzuwenden ist. Als Gehölze, die die Ufer befestigen und außerdem den Boden mit Stickstoff anreichern, sind Erlen (Schwarzerle, Grauerle) zu fördern. Fichten als Uferbepflanzung sind als Flachwurzler absolut ungeeignet und führen zu Erosionsschäden. Das Abschlagen von Ufergehölzen und ihren Ersatz durch asphaltierte Wege und gemauerte Böschungen, womöglich zur Verzierung mit Blumenkisten aus Beton, ist abzulehnen.

In der Landschaft unregelmäßig verteiltes Buschwerk (z.B. entlang von Besitzgrenzen, einzelstehende Büsche in Wiesen) soll unbedingt beibehalten werden.

Großflächige Chemikalienanwendung in Wäldern soll vermieden werden. Massenvermehrung von Schädlingen kann man häufig durch Kulturmaßnahmen unterbinden.

Woran sterben ...

Im Zusammenhang mit der Produktivitätssteigerung in der Viehwirtschaft wurden die Wirtschaftswiesen in den letzten ungefähr 20-30 Jahren zunehmend stärker gedüngt (Stallmist, Jauche, Kunstdünger). Das hatte eine Erhöhung der Produktion zur Folge. Andrerseits aber veringerte sich die Zahl der auf Wiesen wachsenden Pflanzenarten sehr stark; die meisten Wiesenpflanzen sind bei höheren Stickstoffgaben nicht mehr konkurrenzfähig oder werden durch hohe Stickstoffgaben direkt geschädigt.

Damit ging auch die Kleintierfauna zurück, da viele von diesen Kleintieren auf die zurückgedrängten Pflanzen angewiesen sind.

Das ist der Hauptgrund für den erschreckenden Rückgang der Schmetterlinge in ganz Mitteleuropa. Dieser Rückgang ist nicht, wie vielfach geglaubt wird, auf Schädlingsbekämpfungsmittel zurückzuführen. Diese spielen bei Schmetterlingen auf Wiesen und in Wäldern kaum eine Rolle. Niemand behandelt seine Wiesen mit Insektiziden. Bezeichnenderweise sind Schmetterlingsarten, die in stark mit Insektiziden behandelten Acker- oder Gartenkulturen leben (Kohlweißling, Rübenweißling, Traubenwickler, Maiszünsler) nach wie vor häufig.

Die Zusammenhänge zwischen dem eintönigen, von stark gedüngten Wiesen stammendem Grünfutter und der Krankheitsanfälligkeit des Viehs sind jedem Landwirt bekannt.

Empfehlung: Die Besitzer mögen einen kleinen Teil der Wiesenflächen, und zwar die am wenigsten ertragreichen (also die sehr trockenen und sehr feuchten) und die am schwersten zu bearbeitenden (steile Hanglagen, steinige Stellen) von der Düngung ausnehmen. Gegen das Mähen ist nichts einzuwenden; es bewahrt im Gegenteil die Flächen vor dem Zuwachsen. Für solche extensiv genutzten Flächen (nur eine Mahd pro Jahr, keine Düngung) sollen die Steuern ermäßigt werden.

... die Schmetterlinge?

Unproduktive Flächen spielen in einer gesunden Landschaft eine sehr große Rolle. In früheren Zeiten hat man überall breite Wegränder gelassen, zwischen den Ackerflächen blieben breite Raine mit Rasen, Steinhaufen und Buschwerk erhalten. Vorübergehend ungenützte Flächen überließ man sich selber. Solche Flächen sind wichtige Rückzugsgebiete für die aus dem intensiv genutzten Land vertriebenen Kleintiere und wildwachsenden Pflanzen. Die Landwirtschaft möge nicht zu rigoros darauf bedacht sein, auch noch den allerletzten Quadratmeter zu nutzen.

Der Nutzen steht letzten Endes in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand. Die hohe Selbstversorgungsrate Österreichs bei vielen landwirtschaftlichen Produkten ist überaus anerkennenswert, aber man kann auch des Guten zuviel tun. Einerseits werden die letzten noch der Natur überlassen gewesenen Flächen unter Kultur genommen, andrerseits müssen für die Verwertung des Überschusses gewaltige Summen an Steuergeldern aufgewendet werden. So wurden im Vorjahr nicht weniger als 1,1 Milliarden Schilling für den Export von überschüssigem Getreide ausgegeben. Die Europäische Gemeinschaft zahlte im gleichen Jahr fünf Milliarden Schilling für die Vernichtung von überschüssigen Lebensmitteln.

Empfehlungen: Ein kleiner Teil der Grenzertragsflächen soll nicht aufgeforstet oder mit hohem Aufwand kultiviert, sondern sich selbst überlassen werden. Sie bilden dann Regenerationszentren für Kleintiere und wildwachsende Pflanzen, deren Bestand schon sehr bedroht ist. Wegränder, Ackerraine, Wegböschungen, alte Schottergruben, ungenützte Baugründe usw. sollen sich selbst überlassen werden.

Das Abbrennen ist unbedingt zu unterlassen und sollte gesetzlich verboten werden.

Die Vorschriften, daß „Gestrüpp“ von Ödland zu entfernen ist, entsprechen nicht mehr unserem heutigen Wissen von der Bedeutung einer gesunden Landschaft und sollten daher aufgehoben werden, ebenso die gesetzliche Vorschrift zur Säuberung der Obstkulturen und Wälder.

Landessubventionen für Kommassierungen (Flächenzusammenlegungen) sollten nur gegeben werden, wenn auf Buschwerk und sonstige Regenerationsflächen Rücksicht genommen wird.

Die gut gemeinte technische „Sanierung“ von Ödland (Begrünung mit Rasen, Verbauen mit Beton und Asphalt, Anpflanzen von Sträuchern aus der Baumschule usw.) ist teuer und schädlich und daher zu unterlassen.

Neben stark befahrenen Straßen sollen breite unbewirtschaftete Streifen freigelassen werden. Dort produzierte Nahrungsmittel (Getreide, Erdäpfel, Gemüse, Milch) können viel Blei und Kadmium enthalten und sind gesundheitsschädlich.

Die chemische Behandlung von Straßenböschungen, Bahndämmen u.dgl. soll unterlassen werden. Man muß nicht befürchten, daß von solchem Ödland Invasionswellen von Schädlingen und Unkraut ausgehen. Diese häufig befürchtete Gefahr ist in Wirklichkeit äußerst gering.

In den nördlichen Teilen des Bezirkes, ebenso wie in den Nachbarbezirken, bemerkt man immer wieder die Vernichtung von alten Birn- und Apfelbäumen. Dagegen muß Einspruch erhoben werden. Gerade diese Obstbäume sind ein kennzeichnender Bestandteil der Landschaft, von denen diese sogar ihren Namen „Mostviertel“ ableitet.

Stallmist und Laub

Die Gestaltung von Gärten ist der Mode unterworfen. In den letzten Jahren wurde ein Gartentyp modern, der hauptsächlich aus kurzgeschorenem Rasen und aus darin verstreuten ausländischen Nadelbäumen besteht. Einige von diesen Nadelbäumen sind Zwischenwirte für Rostkrankheiten (z.B. Birnengitterrost) von Kulturpflanzen. Der Rasen muß mit erheblichem Einsatz von Chemikalien (Kunstdünger, Herbiziden), Wasser und Rasenmähern aufrecht erhalten werden. Die Motor-Rasenmäher verursachen eine unzumutbare Lärmbelästigung und vergiften den Boden mit dem im Benzin enthaltenen Blei. Das abgemähte Gras wird häufig nicht kompostiert, sondern auf die Mülldeponie gebracht. Im Herbst wird Fallaub mühsam abgerecht und häufig ebenfalls der Müllabfuhr anvertraut.

Ein solcher Garten ist vom Standpunkt der Erhaltung einer gesunden Landschaft abzulehnen, ganz abgesehen vom ästhetischen Wert: Die Geschmäcker sind verschieden, aber die Verfasser dieses Berichtes finder eine solche eintönige Graswüste scheußlich.

Gärten sollen abwechslungsreich gestaltet sein. Ein sehr gutes Modell dafür sind die herkömmlichen Bauerngärten mit Gemüse, Beerensträuchern, Heilkräutern und Blumen, mit Arten, deren Gedeihen unter den Klima- und Bodenbedingungen der Region durch lange Erfahrung erprobt ist. Solche Bauerngärten sind leider etwas aus der Mode gekommen.

Ein in neuerer Zeit propagiertes Modell ist der sogenannte Naturgarten: Man läßt die Gartenfläche sich selber entwickeln und hilft der natürlichen Entwicklung nur etwas nach (z.B. durch Aussäen von Wiesenblumen-Samen).

In der Regel wird man aber zumindest einen Teil des Gartens für Gemüse, Obst und Blumen nützen, wobei man durchaus naturnah vorgehen kann. Ratschläge dazu gibt die Naturkundliche Arbeitsgemeinschaft gerne.

Die Gartenfläche sollte im Rahmen der nötigen Nutzung recht abwechslungsreich gestaltet sein. Schattige und sonnige, trockene und feuchte Stellen, größere Steine mit Fugen (nicht mit Zement zuschmieren!), Buschwerk und Bäume sollen einander abwechseln. Dem Erfindungsreichtum des Besitzers sind keine Grenzen gesetzt. Fallaub soll liegen bleiben, denn es bildet Humus. Wenn man schon abrecht, dann soll man es wenigstens kompostieren.

Die Düngung des Gartens soll man auf das Nötigste beschränken. Kompost und Stallmist ist vorzuziehen, dazu gezielte Düngung mit Stoffen, die dem Boden tatsächlich fehlen (vorher Bodenproben analysieren lassen!) Auf phosphatreichem Boden (z.B. auf Lunzer Sandstein) braucht man keinen Phosphordünger, auf reinem Kalkboden braucht man keinen Düngekalk.

Das gesetzliche Verbot, Feuchtstellen und Gartentümpel anzulegen, ist unzeitgemäß und sollte aufgehoben werden.

Die Landschaft braucht ...

Feucht-Lebensräume sind für das Gleichgewicht des Wassers in der Landschaft wichtig. Die Trockenlegung von Feuchtwiesen ist in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht mehr zu verantworten. Gerade die letzten beiden trockenen Jahre haben deutlich die Folgen gezeigt: Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben kein Wasser mehr gehabt, so daß die Feuerwehren dauernd unterwegs waren, für teures Geld Wasser herbeizuführen.

Feuchtwiesen verhindern Hochwasser, weil sie das Wasser wie ein Schwamm aufsaugen und langsam abgeben. Auf der Höhe des Rehbergsattels wurde an Stelle einer feuchten Wiese ein riesiger Parkplatz angelegt. Ein Gewitterregen verwandelte das winzige Bächlein in Minuten in eine tobende Wasserhölle. Im schluchtartigen Mittelteil des Laufes grub sich das Bachbett metertief ein und verwandelte den Graben in ein Wirrwarr aus Baumstämmen und Felsblöcken. Im Unterlauf gab es Vermurungen und Schäden an Gebäuden. Daraufhin wurde der Unterlauf in häßlichster Form verbetoniert. Er ist jetzt kein Bach mehr, sondern ein totes Gerinne.

Empfehlungen: Die wenigen Feucht-Lebensräume (saure Wiesen, Hochmoore, Tümpel), die es im Bezirk noch gibt (die meisten sind sowieso schon zerstört), sollen alle erhalten bleiben. Im Fall von wirtschaftlichen Härten sollen alle administrativen und technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Zerstörung zu verhindern. Für Trockenlegungen sollen keine Subventionen mehr gegeben werden. Feucht-Lebensräume sollen von der Steuerpflicht befreit werden. Die Reaktivierung von schwer beeinträchtigten und sogar von zerstörten Feuchtstellen ist oft möglich und sinnvoll.

... zu ihrer Verbesserung ...

Die Bedrohung der natürlichen Gewässer ist eines der großen Probleme unserer Zeit. Glücklicherweise ist der Bezirk Scheibbs reich an Hunderten sauberen, kleinen und kleinsten Bächen, die eine Wasserqualität der Güteklasse 1 oder 2 aufweisen.
Lokale Ausnahmen fallen nicht sehr ins Gewicht. Eine Ausnahme ist der Erlaf, die von der Neubrucker Papierfabrik belastet wird und derzeit (Feber 1984) knapp unterhalb der Fabrik die Güteklasse 2-3 aufweist. Bei allem Verständnis für die derzeitigen Schwierigkeiten der Fabrik muß man doch auf eine baldige Verbesserung des Zustandes dringen. Die Saprobität der Fließstrecken der Erlaf ist nicht allzu ungünstig, aber das umfangreiche organische Feinmaterial sammelt sich in Stauräumen an und verursacht dort Fäulnis. Zumindest sollte rasch eine mechanische Kläranlage errichtet werden, die das organische Feinmaterial zurückhält. Ebenso sollte die Errichtung von weiteren Kläranlagen von verschiedenen Betrieben beschleunigt werden.

Die Zusammensetzung der Kleintierfauna der Erlaf läßt den Verdacht aufkommen, daß von unbekannter Seite Giftstoffe eingeleitet werden. Die Behörden sollten darauf besonders achten und es unterbinden.

Die Naturkundliche Arbeitsgemeinschaft weist mit großem Nachdruck auf eine Gefährdung von fließenden Gewässern hin, die viel ärger ist als die in unserem Bezirk in Betracht kommende Verschmutzung, nämlich die nicht sachgerechte Regulierung und Verbauung. Jede Flußverschmutzung hört in dem Augenblick auf, in dem die Abwässer nicht mehr eingeleitet werden, und in diesem Augenblick beginnt die Erholung. Man kann ungefähr ein bis zwei Jahre nachher mit einem wieder weitgehend erholten Zustand rechnen. Eine Verbauung des Flusses hingegen, und zwar egal, ob „naturnahe“ oder harte Verbauung, zerstört das Wasserleben ohne die Möglichkeit einer Erholung.

Ein Bach oder Fluß ist ein Lebewesen höherer Ordnung (= Ökosystem). Zu ihm gehört eine Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen ebenso wie das Wasser, der Boden, der Bachschotter, das Ufer und die Uferpflanzen. Die Kleintiere, die das Futter für die Fische darstellen, bewohnen nicht allein den Bachboden, sondern sie gehen beträchtlich (bis zu einem Meter!) im Schotter in die Tiefe. Wird der Boden mit Steinplatten oder großen Blöcken ausgelegt, so können diese Tiere nirgends leben.

Der natürliche Bachboden bildet durch Steine verschiedener Größe eine Vielfalt von Kleinst-Lebensräumen mit sehr verschiedenen Strömungsgeschwindigkeiten. Ein natürlicher Bach ist stark strukturiert: Er weist tiefe, ruhige Stellen in enger Nachbarschaft mit raschfließenden, turbulenten Stellen auf. Ein Teil des Ufers bildet eine bei Niedrigwasser an der Oberfläche trockenliegende Schotter- oder Sandbank, in deren Tiefe das Tierleben aber fortdauert. Große Steine ragen über die Wasseroberfläche hinaus. Die Planierung des Gerinnes zerstört alle diese Lebensräume und nimmt den Tieren die Lebensmöglichkeit.

Die Verbauung eines Fließgewässers, und zwar auch eine „naturnahe“, bedeutet eine dauernde und unwiderrufliche Zerstörung des Ökosystems, ganz egal, ob das dort fließende Wasser sauber oder schmutzig ist: es ist tot.

Wissenschaftliche Beweise dafür gibt es in großer Zahl. Auch die Angler wissen, daß die Fischbestände in solchen Gerinnen viel geringer sind.

Die Selbstreinigungskraft eines Fließgewässers beruht auf der Aktivität von Mikroorganismen, deren größte Siedlungsdichte sich in ungefähr 20-40 cm Tiefe des Bachbodens findet. Das Auslegen mit großen Blöcken oder gar die kompakte Bedeckung des Bodens mit Beton reduziert die Selbstreinigungskraft drastisch, so daß eine technische Verbauung eines Fließgewässers seine Wasserqualität verschlechtert.

Empfehlungen: Uferverbauungen von Fließgewässern sollen nur punktförmig dort gemacht werden, wo ein Schaden entstanden ist oder befürchtet wird. Empfehlenswert sind Steinkästen. Sohlenverbauungen sollen grundsätzlich unterlassen werden. Die routinemäßige Verbauung längerer Strecken ist angesichts des heutigen Standes unserer Kenntnisse in jeder Hinsicht schädlich und daher abzulehnen.

Falls Anrainer wirtschaftliche Nachteile befürchten (z.B. durch Erosion von Wiesenland), soll der Bach samt einem angemessenen Uferstreifen aus öffentlichen Mitteln angekauft und ins öffentliche Eigentum übernommen und dann weitgehend seiner natürlichen Selbstregulierung überlassen werden. Der Bach erodiert zwar ein Stück Böschung, bildet dabei aber eine Schlinge und verlangsamt damit seine eigene Strömung. Die Böschung wächst dann mit Gebüsch zu. Diesem Zuwachsen soll man durch Stabilisierung des Rutschgeländes schonend nachhelfen (lebendes Weidengeflecht, Steinkästen).

Im übrigen sollen auch freigelegte Steilufer stellenweise erhalten bleiben. Sie bieten manchen Tieren Lebensraum (z.B. Nistgelegenheit für Uferschwalben und Eisvögel).

Das Geld für solche Ankäufe ist vorhanden. Dazu wird es aber nötig sein, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern, damit das für die Verbauung ausreichend vorhandene Geld für diese Vorgangsweise verwendet werden darf. Der Ankauf von so minderwertigen Grundstücken kostet auf alle Fälle viel weniger als die Verbauung der selben Strecke.

Dabei ist allerdings dem Druck der Bauwirtschaft zu widerstehen.

Die Bachverbauung ist eine der ärgsten Formen der Landschaftszerstörung. Sie führt zu viel häufigerem Auftreten von Hochwasserspitzen, zur Grundwassersenkung und zur Bodenerosion weiter abwärts. Mit dem Hinweis auf die „Naturnähe“ der Verbauung und auf ihren angeblichen Erholungswert wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, es handle sich um eine Maßnahme im Sinne des Umweltschutzes. Häufig hört man auch, daß damit die natürlichen Lebensräume „verbessert“ würden. Die Landschaft braucht keine Bauwirtschaft zur Verbesserung. Die Kanalisierung des Melkflusses in der Gegend von Oberndorf ist ein abschreckendes Beispiel, wie unser Land bei Fortsetzung dieser Baupolitik bald aussehen würde.

Die Schotterentnahme aus Flüssen und Bächen sollte generell nicht erlaubt werden. Übermäßige Schotternutzung (z.B. an der Erlaf unterhalb von Purgstall) kann zur Senkung des Grundwasserspiegels, zum Austrocknen des Bodens führen und kann die Notwendigkeit von teuren Verbauungen zur Folge haben.

Das Aufstauen von Fließgewässern, z.B. für Kraftwerke, hat ein starkes Absinken ihrer Selbstreinigungskraft zur Folge, weil die Sauerstoffversorgung sich verschlechtert (z.B. Wimmer-Wehr oberhalb Scheibbs). Jede Belastung mit Abwässern hat dabei eine viel stärkere Auswirkung der Verschmutzung zur Folge als wenn das selbe Wasser an der selben Stelle rasch fließen würde.

Der Lunzer Untersee ist vom Umweltstandpunkt aus nicht zu beanstanden. Hingegen müssen mit aller Schärfe Bestrebungen zurückgewiesen werden, die auf eine weitere touristische Auswertung des Lunzer Obersees zielen. Der Obersee ist (im Gegensatz zum Untersee) extrem empfindlich und würde bei jeder touristischen Aufschließung, die über den derzeitigen Wandertourismus hinausgeht, außerordentlich leiden.

Grundsätzlich sollte zu jedem Wasserbauprojekt ein biologischer Sachverständiger, und zwar in einem frühen Planungsstadium, beigezogen werden. Die Beiziehung von technischen und Fischerei-Sachverständigen ist nicht ausreichend.

... keine Bauwirtschaft

Der Wintersport in höheren Gebirgslagen hat an vielen Stellen der Alpen bedenkliche Zustände geschaffen. In den Hochlagen dauert die Heilung verletzter Bodenflächen besonders lange. Die vielen ohne Rücksicht auf die Landschaft groß angelegten Schipisten sind biologisch tot. Auf dem Hochkar kann man das in aller Deutlichkeit studieren.

Empfehlungen: Keine neuen Schipisten mehr anlegen, keine weiteren Liftanlagen. Sie sind jetzt, da der Fremdenverkehr ohnehin schon seinen Gipfel überschritten hat, auch rein wirtschaftlich bedenklich. Wenn es aber unbedingt sein muß, soll man sie auf Bergen anlegen, die sowieso schon schwer geschädigt sind, und nicht in bisher unberührten Gebieten.

Keine neuen Schizentren! Im Bezirk Scheibbs kann man weitere solche Aktivitäten auf das Hochkar beschränken. Die Gäste können auch in anderen Gemeinden wohnen. Es kommt auf die Erfindungsgabe der Unternehmer und ihre Bereitschaft zu zusätzlichen Leistungen an. So könnten die Quartiergeber-Gemeinden Pauschalaufenthalte inklusive Autobustranport zu den Schizentren anbieten.

Forststraßen sollten mit aller Behutsamkeit und Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild und auf den Boden und Vegetation angelegt werden. Von Forststraßen in landschaftlich intakten Gebieten muß unbedingt jeder touristische Autoverkehr ferngehalten werden, insbesondere vom Dürrensteinmassiv (Herrnalm, Obersee, Ybbstalerhütte).

Wir brauchen keine ...

Die Vielfalt an freilebenden Tieren und wildwachsenden Pflanzen (schätzungsweise über 10.000 Arten in unserer Region) ist eine wesentliche Grundlage für das Funktionieren des Ökosystems, dessen untrennbarer Bestandteil wir selber sind. Dieses Ökosystem regelt sich selber und sorgt damit für seinen Weiterbestand und für den Weiterbestand aller in ihm lebenden Tier- und Pflanzenarten und des Menschen.

In einem Tiergarten gibt es ebenfalls viele Arten von Tieren, in einem botanischen Garten oft viel mehr Pflanzenarten auf kleinem Raum als in einem natürlichen Wald oder einer naturnahen Wiese. Würde man nun den Tiergarten und den botanischen Garten sich selber überlassen (wenn z.B. die Wärter und Gärtner streiken würden), dann würden die meisten Tiere sehr bald sterben. Sie würden verhungern oder einander auffressen. Ein sich selbst überlassener botanischer Garten würde etwas länger leben, aber zehn Jahre später würde es außer Unkraut (d.h. die natürliche Pflanzenfolge würde eingesetzt haben) nur mehr ein paar alte Bäume von der ganzen Herrlichkeit geben.

Ein natürliches Ökosystem, wie es unsere Landschaft mit ihren Wäldern, Wiesen, Bergen und Bächen ist, würde sich beim Aufhören der „Betreuung“ durch den Menschen wenig ändern und auch noch nach Jahrtausenden den gleichen Charakter haben. Wir müssen alle natürlich vorkommenden Pflanzen- und Tierarten bewahren: Erstens als Regulatoren unseres Lebensraumes.

Zweitens, weil wir sie als Indikatoren für Schadwirkungen brauchen, die uns selber bedrohen. Viele Arten reagieren auf Gifte usw. viel empfindlicher als der Mensch und können uns daher warnen, wenn wir sie richtig verstehen.

Drittens, weil wir viel zu wenig wissen, was wir später noch einmal dringend brauchen werden, wie z.B. Wildpflanzen zur Gewinnung von Arzneistoffen oder zur genetischen Verbesserung von Kulturpflanzen, Tiere zur Bekämpfung von Schädlingen.

Ganz abgesehen von der ethischen Verpflichtung, mit der Schöpfung sorgsam umzugehen.

... weiteren Rennbahnen

Die biblische Forderung an den Menschen, sich die Erde untertan zu machen, heißt nicht, sie zu zerstören, sondern sie zu verstehen und sie aus diesem Verständnis entsprechend sinnvoll zu nutzen. Unter „untertan“ verstand man früher keineswegs das unbegrenzte Recht, auszubeuten und zu zerstören, sondern damit war unterennbar die Verantwortung für das Gedeihen der „Untertanen“ verbunden.

Der Bestand von Tier- und Pflanzenarten kann zweifach gefährdet sein. Erstens durch die Vernichtung der Individuen, zweitens durch die Vernichtung der Lebensräume. Diese beiden Gefährdungskategorien sind aber einander nicht gleichwertig:

Durch das Abschießen oder Fangen von Tieren und das Pflücken oder Ausgraben von Pflanzen kann der Bestand geschädigt werden, wenn der Bestand und die Vermehrungsrate gering sind, und auch, wenn die betreffenden Arten auffällig, leicht zu finden und aus irgendwelchen Gründen (Mode, Handelswert) begehrenswert sind.

Arten mit hoher Vermehrungsrate sind aber durch die direkte Vernichtung von Individuen meist überhaupt nicht gefährdet. Eine Zerstörung ihres Lebensraumes überlebt aber keine Art, von einzelnen äußerst anpassungsfähigen Kulturfolgern wie Ratten, Küchenschaben und dergleichen abgesehen. Die Erhaltung der Lebensräume muß absoluten Vorrang haben.

Der Schutz der Pflanzen und Tiere obliegt den Naturschutzgesetzen, die in Österreich Landessache sind, sowie den Jagdgesetzen und anderen. Leider wird dem Unterschied zwischen den genannten beiden Gefährdungskategorien in den meisten Naturschutzgesetzen nicht Rechnung getragen, was solche Gesetze, abgesehen von sonstigen problematischen Umständen, zur Wirkungslosigkeit verurteilt.

Das Verbot des Abschusses und Fangens von Tieren und des Pflückens von Pflanzen muß daher sinnvoll geregelt werden. Das generelle Verbot, freilebende Kleintiere wie Insekten, Spinnen u. dgl. zu fangen, ist sinnlos, denn die Zerstörung der Lebensräume durch land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen wird in den Naturschutzgesetzen sowieso nicht verboten, jene durch bautechnische Maßnahmen in der Praxis ohnehin kaum verhindert.

Keine Toleranz ...

Die Jägerschaft verfügt ohne Zweifel über ein umfangreiches Fachwissen über jagdbare Tiere. Sie hat jedoch wirtschaftliche Interessen und ist daher Partei, weshalb ihre Stellungnahmen dazu nicht als objektiv angesehen werden können.

Ein Grundsatz sollte sein, alle Tiere, deren Bestand schon sehr zurückgegangen ist, überhaupt nicht mehr zu jagen. Viele Revierinhaber haben das längst eingesehen und halten sich seit langem freiwillig daran. So sollten alle Greifvögel, Eulen, Rauhfußhühner, Marder (inklusive Fischotter und Dachs), viele seltene Enten und Gänse, Rallen, alle Reiher, Limikolen, ferner Eisvögel, Störche, Blauracken, Misteldrosseln, Kolkraben usw. überhaupt nicht mehr geschossen werden bzw. die Erlaubnis zum Abschuß solcher Arten überhaupt nicht mehr gegeben werden.

Dies umso mehr, als die wirtschaftliche Bedeutung solcher Arten angesichts des heutigen Preisniveaus geradezu lächerlich unbedeutend ist. Man vergleiche nur den Schaden, den z.B. ein Habicht an Hühnern anrichtet, mit den Schäden durch Verkehrsunfälle, Schiunfälle, Baumsterben usw.

Überdies ist der Habicht eine ausgesprochene Seltenheit geworden; viele Vogelkenner haben seit Jahren keinen mehr gesehen.

Die Bestände des Kolkraben, die sich im Lauf der Jahrzehnte, als absolutes Schießverbot galt, erfreulich erholt hatten, sind seit der Freigabe des Abschusses im Jahr 1981 wieder erschreckend zurückgegangen.

Seit ungefähr 20 Jahren wird in Österreich der Fuchs intensiv bejagt, weil man damit die Tollwut zurückdrängen will. Alle neuen Berichte sprechen davon, daß die Fuchsbestände überall stark zurückgegangen sind, die Tollwut sich aber weiterhin ausbreitet und die Tollwutfälle immer mehr zunehmen (z.B. von 1982 auf 1983 eine Zunahme von 4%). Daraus kann man, wenn man auf dem Boden der Tatsachen bleiben will, nur schließen, daß das Abschießen und Vergasen der Füchse nichts genützt hat. Man sollte das seitens der Jägerschaft endlich einsehen und nach wirksamen Mitteln Ausschau halten. So ist z.B. das Impfen von Füchsen unter bestimmten Voraussetzungen vielversprechend. Die unsinnige Fuchsvernichtung sollte endlich eingestellt werden. Man handelt sich damit nur andere Nachteile, z.B. Mäuseplagen, ein.

Das Zahlen von Abschußprämien (für Füchse, aber besonders für Dachse und Marder) sollte, vor allem aus erzieherischen Gründen, grundsätzlich eingestellt werden.

Grundsatz der jagdlichen Hege sollte sein, den Artenbestand an jagdbaren Tieren in allen Revieren so hoch wie möglich zu halten und, abgesehen von der wirtschaftlich wichtigen Jagd (Rehwild, Rotwild, Gams, Fasan usw.) so wenig wie möglich zu schießen. Die alte Regel „Raubzeug muß kurz gehalten werden“ ist überholt. Es gibt sowieso fast keines mehr.

... bevor’s zu spät ist

Das bestehende Straßennetz ist ausreichend und gut genug. Wir brauchen keine weiteren Rennbahnen. Die Entschärfung von lokalen Unfallstellen ist wichtiger. Jede Verbreiterung von Straßen hat nur den Effekt, daß schneller gefahren wird und die Unfälle zunehmen.

Alle Maßnahmen, die Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrer herabzusetzen, sind zu befürworten. Es ist nicht einzusehen, warum die Europäer unbedingt schnell fahren müssen, während man in den USA mit einer Höchstgeschwindigken von 90 km/h (auch auf Autobahnen) auskommt.

Der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel ist, was in einschlägigen Diskussionen oft vergessen wird, in Streusiedlungsgebieten wenig zielführend. Auf den Individualverkehr kann da nicht verzichtet werden. Umso mehr sollte sich jeder einzelne bemühen, das Auto sparsam und schonend zu verwenden. Leichte Autos mit geringem Verbrauch sind vorzuziehen; sie haben auch den erwünschten Nebeneffekt, daß die Lenker sich in ihnen nicht so sicher fühlen und daher vorsichtiger fahren.

Raumordnung und Landschaftsschutz verhindern in unserer Region allzu arge Auswüchse beim Bauen in der Landschaft. Aber es stehen trotzdem viel zu viele grauenhafte Bauten in der Gegend.

Die geltenden Bauvorschriften sollten in mancher Hinsicht geändert werden, wenn sie eine vernünftige und zumutbare Baugestaltung verhindern, z.B. die Bestimmungen über die Abstände zur Grundstücksgrenze. Es zeugt von grenzenloser Rücksichtslosigkeit, wenn man einem Mitmenschen sieben Meter vor sein Fenster eine vierzehn Meter hohe Mauer stellt, so daß er die Sonne nicht mehr sieht.

Die Bestimmung, daß der Bürgermeister Baubehörde erster Instanz ist, sollte fallen. Allzu bekannt sind die Fälle der engen Verquickung von Bürgermeisteramt und Bauwirtschaft. Wenn man den österreichischen Amtskalender aufmerksam studiert, findet man unter den Berufen der Bürgermeister — neben Landwirten — auffallend oft solche vertreten, die mit der Bauwirtschaft verbunden sind.

Ein Problem, das erst in der letzten Zeit im Zusammenhang mit den sauren Niederschlägen akut geworden ist, ist die Gesundheitsgefährdung durch Dächer aus Asbestzement. Die sauren Niederschläge lösen die Zementbindung auf, wodurch die Asbestfasern frei werden, vom Wind verweht werden und in die Atemluft gelangen. Asbest ist krebserregend. Bei Neubauten sollten Dächer aus Asbestzement verboten werden. Für bestehende soll eine Übergangsregelung mit dem Ziel einer Neudeckung mit unschädlichem Material vorgesehen werden.

Machbare Utopie

In zahlreichen Gesetzen und Verordnungen sind Toleranzgrenzen für den Gehalt an giftigen Substanzen festgelegt. Das gilt für Lebensmittel und diverse hygienisch bedeutsame Substanzen (Wasser, Abwasser, Klärschlamm u.a.).

Wir übersehen nicht die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, aber es kann nicht der Sinn einer Toleranzgrenze sein, sie auf unabsehbare Zeit als Entschuldigung für Nachlässigkeiten in der Herstellung bzw. Reinigung solcher Stoffe zu verwenden. Wir schlagen vor:

  1. Für Stoffe, die in kleinen Mengen lebensnotwendig, in größeren Mengen aber giftig sind (Spurennährstoffe, Spurenelemente wie Zink, Bor, Kupfer, Eisen, Kobalt u.a.) sind Toleranzgrenzen beizubehalten.
  2. Stoffe, die nicht in Spuren notwendig und nur schädlich sind, sollen grundsätzlich eliminiert werden. Die Toleranzgrenzen sollen die nach dem jeweiligen Stand der Technik möglchen Nachweisgrenzen sein. Das heißt: Jede Spur von solchen Stoffen, die mit der jeweils modernsten Analysenmethode noch nachweisbar ist, soll verboten werden. Das würde insbesondere gelten für Quecksilber, Blei, Kadmium, chlorierte Kohlenwasserstoffe und bestimmte radioaktive Stoffe.

Es ist uns klar, daß diese Forderung derzeit noch utopisch ist, da verschiedene solche Substanzen alles und jedes auf Erden weit über die Nachweisgrenze durchtränkt haben, aber eine solche Vorgangsweise soll trotzdem für die Zukunft angestrebt werden.

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