FORVM, No. 130
Oktober
1964

Richtlinien für ein Kunstamt

1900 hieß im vergangenen Wiener Festwochensommer die Zauberzahl, mit der man die Tore öffnete, hinter denen die Kunstschätze der Jahrhundertwende verborgen sind. Adolf Loos ist ein vorbildlicher Architekt und gründlicher Theoretiker jener Zeit. Wer heute von ihm lernen will, sollte sich nicht damit begnügen, ihn zu kopieren; er muß den Voraussetzungen und Überlegungen nachgehen, die Loos zu seinen revolutionierenden Gesetzen geführt haben. Schon aus diesem Grunde erscheint es uns angebracht, nachstehendes Programm wieder abzudrucken, das (ausführlicher und mit einem von Arnold Schönberg verfassten Kapitel „Musik“) im März 1919 in der Wochenschrift „Der Friede“ erschienen ist.

Der Staat hat sich zu entscheiden, ob er den Künstlern helfen will oder der Kunst.

In der Monarchie war der Herrscher der Schutzherr der Kunst. In der Republik ist es das Volk.

So lange der Monarch, immer gegen die Anschauungen des Volkes kämpfend, ängstlich besorgt, seine Pflicht dem Geiste gegenüber zu erfüllen, sich dem Willen des Künstlers unterwarf, so lange er in seinen Rechten, die ihm das Volk verlieh, seine Pflicht dem Universum gegenüber erkannte und erfüllte, war er am Platze. Er hatte abzutreten, als er die Sünde beging, die nicht vergeben werden kann: die Sünde wider den Heiligen Geist. Und wenn er sich auch nur der Unterlassungssünde schuldig gemacht hätte.

Seine Erbschaft tritt ein neuer Herrscher an, das Volk. Der Heilige Geist offenbart sich der Menschheit als der große Mensch. Keiner Nation gehört er an, sondern der ganzen Menschheit. Er ist der Führer, der Wissende, der Weise, der Wegweiser kommenden Geschlechtern. Ihm, den die Vorsehung immer wieder materialisiert und einen menschlichen Körper verleiht, hat die Menschheit den Weg zu verdanken, den sie, immer gegen ihren Willen, bis heute gemacht hat und noch machen wird; ihm hat sie zu verdanken, daß er sie aus den Höhlen der diluvialen Vorzeit in geordnete Wohnsitze geführt hat, aus dumpfem Triebleben zu freiem Denken. Ihm verdankt sie, daß der Himmel blau ist und Töne das Menschenherz bewegen können, daß Liebe mehr ist als Trieb zur Vermehrung und daß der Mensch staunend des gestirnten Himmels über ihm und des moralischen Gesetzes in ihm gewahr wird.

Ein ungeheures Verantwortungsgefühl hat das Volk zu packen: wie ist die Sünde wider den Heiligen Geist zu vermeiden? Denn diese ist unsühnbar, und keine noch so tätige Reue könnte die Schmach tilgen, wenn man den Geist oder seine Inkarnation, van Beethoven, gehindert hätte, die Neunte Symphonie zu schreiben. Der Gedanke, der damit der Menschheit geschenkt wurde, hätte in dieser Form ihr nie mehr gegeben werden können. Und auch der Zeitpunktistentscheidend. Damals, und nur damals, brauchte die Menschheit zu ihrer Fortentwicklung diese Töne.

Dieser zum Menschen materialisierte Geist, der uns sprechen, hören und sehen gelehrt hat, der Geist, der uns Zunge, Auge und Ohr gebildet hat, er ist es, der unseren Körper baut. Er hat uns fühlen gelehrt und unsere Seele im Wandel der Jahrtausende immer neu umgebildet, reicher gemacht und zur Aufnahme der Dinge in uns, neben uns und über uns fähig gemacht.

Der Mensch stellt sich dem Heiligen Geiste, dem sanctus spiritus, dem schaffenden Geiste, dem creator spiritus, feindlich entgegen. Er wünscht Ruhe. Glücklich lebt er in der gesicherten Position, die ihm die Großen der Vorzeit bereitet haben. Daß er weiter soll, daß er seinen endlich erreichten, gesicherten Platz verlassen soll, bereitet ihm Unbehagen, und daher haßt er den Künstlermenschen, der ihm die liebgewordenen Anschauungen durch neue verdrängen will. Der Widerstand, den die Menschheit ihren führenden Geistern entgegensetzt, wird um so stärker sein, je größer die Kluft ist, die zwischen Volk und Künstler, zwischen den Zeitgenossen und dem Künstlermenschen sich auftut.

Die Zeitgenossen des Künstlers gehören verschiedenen Perioden an. In der gewesenen Monarchie verteilten sich die Einwohner auf die letzten tausend Jahre. (In den Karpaten gibt es Völker, die noch zu Zeiten der Völkerwanderung leben.) Im neuen Reiche verteilen sich Menschen auf die letzten drei Jahrhunderte. Sprechen diese Zustände bloß für eine Änderung aus ökonomischen Gründen, so gebietet der Geist dem Staate, dem Künstlermenschen jene Umgebung zu schaffen, die ihm die geringsten Widerstände entgegensetzt. Die geringsten Widerstände werden ihm jene bieten, die nicht nur leiblich, sondern auch geistig seine Zeitgenossen sind: Menschen aus dem 20. Jahrhundert.

Der Staat hat daher die Pflicht, das Volk dem Künstler möglichst nahe zu bringen.

Eine andere Art der Kunstfürsorge kann der Staat nicht leisten. Keinem Sterblichen ist es gegeben, den Künstlermenschen, der mit uns lebt, zu erkennen. Der einzelne darf sich irren — dem Staate müßte ein Irrtum als Sünde wider den Heiligen Geist angerechnet werden. Der einzelne ist nur sich selbst verantwortlich — der Staat ist, dank seiner Autorität, die er sich anmaßt, der Menschheit gegenüber verantwortlich. Der einzelne kann jenen unterstützen, den er für den Künstlermenschen hält, der Staat aber würde bei einem Irrtum dem ihm unbekannten Genius ein Martyrium bereiten. Denn eines nur lähmt seine Schaffenskraft: die Bevorzugung des Nichtkünstlers durch die Autorität und das ihr folgende Triumphgeheul der urteilslosen Menge, in dem die Stimme des Künstlers erstickt. Gleiches Recht, oder wenn man will, gleiches Unrecht für alle!

Das sind die Richtlinien, die die folgenden Zeilen bestimmen. Sie werden bald stärker, bald schwächer zum Vorschein gelangen. Sie werden diesen Zeilen manchmal eine paradoxe Wendung geben, weil versucht wurde, einen Gedanken bis in seine letzten Konsequenzen zu Ende zu denken. Und sie werden manchmal sich mit alten, landläufigen Anschauungen berühren, weil wir an Zeit und Umstände gebunden sind.

Wahrhaft Kunstbegeisterte haben in gemeinsamer Arbeit mit mir diese Denkschrift durchberaten, diese Richtlinien festgelegt. Dies gilt insbesondere für das Kapitel von der bildenden Kunst und dem Theater, die ich niedergeschrieben habe. Das Kapitel Literatur ist das Ergebnis selbständiger Tätigkeit verschiedener Wiener Schriftsteller und Fachleute. Mit ihrer Person hinter der Sache zurücktretend, haben sie mir meinen Wunsch, sie hier nennen zu dürfen, nicht erfüllt.

Bildende Kunst

Schule

Hier wird nur das erwähnt, was sich auf äußere Kultur und Kunst bezieht.

Kammerdienerdeutsch. Dieses wird verboten. In Schulen (wie auch in Ämtern) ist die Form: Herr Lehrer haben gesagt ... umzuändern in: Herr Lehrer, Sie haben gesagt.

Kunstunterricht. Die Kunst selbst darf nicht zum Gegenstande des Unterrichts gemacht werden. Bildererklärungen und Führungen haben zu unterbleiben. Dagegen sollen die Schulräume und Korridore, die Mauern im Schulhofe usw. reichlich mit Reproduktionen alter Kunst ausgestattet werden. Das Kind soll in der Schule das finden, was in der Wohnung der Gebildeten die Regel ist.

Zeichenunterricht hat nur als Mittel zum Zweck zu dienen. Der Zweck ist die Schärfung der Sinne. Die Art des Malers Itten sei die Grundlage.

Handfertigkeitsunterricht. Für die Stadt ist das Handwerkssystem, für das Land das schwedische Slojd-System einzuführen. Bei diesem Systeme wird dem Ausfall der Hausindustrie bei den Bauern, der durch die Maschinenindustrie bedingt ist, wirksam begegnet. Die schwedische Bäuerin, die gewohnt war, die langen Winterabende spinnend für den eigenen Hausbedarf zu verbringen, ist jetzt imstande, Handelsartikel zu erzeugen.

Ausstellungen

Bestehende Museen. Man soll nie vergessen, daß es sich um ein Aufspeichern von Kunstwerken handelt — alle Versuche, diesen Tatbestand zu verwischen, sind zu vermeiden. Das Arrangieren von kulturhistorischen Stilleben ist abzulehnen. Dagegen ist auf die strenge Scheidung von Malerei, Plastik und Kunstgewerbe kein Gewicht zu legen. Vorzuziehen ist die Gruppierung nach historischen Grundsätzen. Die Museen sollen keine toten Magazine sein, sondern es mögen fremde Sammlungen — öffentliche sowohl als private — herangezogen werden, falls es sich darum handelt, Sonderaustellungen einer bestimmten Epoche zu veranstalten. Die öffentlichen Sammlungen anderer Städte werden durch den Tauschverkehr entschädigt, die privaten Sammlungen sind verpflichtet, alle vom Denkmalamte investierten Gegenstände solchen Sonderausstellungen auf deren Dauer zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht nur für Ausstellungen, die in den Museen veranstaltet werden. Bei Ausstellungen in provisorisch errichteten Gebäuden kann die Abgabe der Feuersgefahr wegen verweigert werden. Die Museen sollen an einzelnen Tagen nur gegen Eintrittsgeld zu besichtigen sein, um den Andrang, der eingehenden Studien hinderlich ist, fernzuhalten. Dafür sind alle Museen am Abend der Besichtigung zugänglich zu machen. Wo es sich des schwachen Besuches wegen nicht verlohnen sollte, bei Tag und am Abend offen zu halten, ist der Abend vorzuziehen.

Neue Museen. a) Lokalmuseen. Diese Museen sollen sowohl in den Provinz-Hauptstädten als auch in den kleinen Städten alles enthalten, was sonst durch den Antiquitätenhandel verschleppt werden würde. Insbesondere mögen die nicht mehr im Gebrauche befindlichen Paramente und kirchlichen Gegenstände, vorbehaltlich des Eigentumsrechtes der betreffenden Kirche (Tempel) darin Aufnahme finden. Aber nicht nur der Hausrat des Städters, sondern auch die Trachten und Geräte der Bauern aus der Umgebung sind zu sammeln.

b) Museen für gute Industrie- und Gewerbeerzeugnisse mit daranschließenden Vorträgen und Kursen, Materialienkunde, abschreckende Beispiele (Hausgreuel).

c) Baumuseen. Diese Museen sind in allen Hauptstädten zu errichten und alle Erzeuger von Baumaterialien, bautechnischen Artikeln und neuen Konstruktionen sowie Installationsgegenständen zu verhalten, Pflichtexemplare dorthin abzugeben. Eine persönliche Reklame ist nicht gestattet, hingegen ist das Ergebnis der staatlichen Kontrolle bei dem Ausstellungsgegenstande dem Besucher zur Kenntnis zu bringen. Gute, moderne architektonische Lösungen sollen die Auszeichnung erfahren, dort in Modellen zur Aufstellung zu gelangen.

Kunstpflege

Diese bleibe vollständig der Privatinitiative überlassen. Der Staat darf prinzipiell keine Künstler und Kunstvereinigungen unterstützen, keine Stipendien oder Preise verteilen, keine Richtung durch offizielle Teilnahme (Ausstellungseröffnung usw.) bevorzugen. Das Publikum soll in Kunstfragen, Kunstfürsorge und Kunstpflege lernen, sich nicht auf den Staat zu verlassen: das Verantwortlichkeitsgefühl jedes einzelnen soll dadurch geweckt werden. Der Staat hat keine Ankäufe zu machen, der Bürger hat für den zukünftigen Bestand an Kunstwerken zu sorgen. Alle dem Staate, Lande oder der Gemeinde geschenkten Kunstwerke haben 10 Jahre öffentlich zur Ausstellung zu gelangen, erst nach Ablauf dieser Frist hat der beschenkte Teil zu erklären, ob er die Schenkung annimmt. Baukonkurrenzen sind erst drei Jahre nach dem Einreichungstermin einer Jury vorzulegen. Es sind Normen, die für jeden privaten Auftraggeber giltig sind, für diese Wettbewerbe auszuarbeiten. In diesen ist vor allem zu bestimmen, daß nur Künstler, und zwar jeder für sein Fach — bei Skulpturen am Bau auch der Architekt — die Jury bilden dürfen. Alle anderen, auch der Bauherr, dürfen nur für die Juroren informatorisch tätig sein, haben aber bei der Abstimmung nicht zugegen zu sein.

Kunstberatung. Zum Zwecke der Kunstberatung ist das ganze Reich in Bezirke einzuteilen. Dafür sind die erforderlichen Ämter zu schaffen. Diese Kunstberatungsstellen haben sich nach dem Vorbilde des Notariats oder der Seelsorge selbst zu erhalten. Die Einteilung in Bezirke hat nach Bedarf durch Unterteilung eine so große Anzahl von Beratungsstellen zu ergeben, daß jedermann in der Lage ist, sich auch in kleinsten Angelegenheiten, in Sachen des Wohnhausbaues, der Einrichtung, der Bilderwahl, Veranstaltung von Festen u.s.w. Rat zu holen. Für den Unbemittelten ist der Rat frei, der Bemittelte hat die Institution zu erhalten. Ausgeschlossen von diesem Amt ist der ausübende Künstler.

Schutzmaßnahmen gegen Kulturverderbnis

Es ist den Menschen zum Bewußtsein zu bringen, daß das Handwerk den Bedürfnissen des Tages zu dienen hat. Alles was der Handwerker erzeugt, also jeder Gebrauchsgegenstand, hat ästhetisch so lange zu halten, als er physisch hält. Dadurch soll die Verschwendung an Material und Arbeitskraft vermieden werden. Das Verantwortlichkeitsgefühl des Fabrikanten ist zu heben.

Alle Bestrebungen des Handelsamtes bezüglich des unlauteren Wettbewerbes sind zu unterstützen, insbesondere die, die das kaufende Publikum vor falscher Etikettierung und falscher Materialbenennung schützen sollen. Es sollen Punzen bezüglich des Materials und der Qualität der Arbeit gefordert werden. Damit soll aber nicht gesagt werden, daß dem Volke die eigene Meinung durch die des Staates ersetzt werden soll. Im Gegenteil! Schon in der Schule soll Materialkunde gelehrt und dem Kinde Ehrfurcht für außergewöhnliche handwerkliche Leistungen beigebracht werden.

Die Bestrebungen der zeitlich kulturell Vorgeschrittenen, die dem noch zurückgebliebenen Teil des Volkes aus ästhetischen Gründen ihre alte Kultur erhalten wollen, sind nicht zu unterstützen. (Vereine zum Heimatschutz, Erhaltung der Tracht usw.) Der Bauer ist kein Spielzeug. Dem Bürger ist es zum Bewußtsein zu bringen, daß wohl solche Bestrebungen aus den Kreisen, die sich der fortschreitenden Kultur bewußt entgegensetzen, möglich sind, daß aber diese Bestrebungen von „oben herab“, also von solchen, die zu ihrem eigenen Heile von allen Kulturgütern der Gegenwart Gebrauch machen können und Gebrauch machen, unmoralisch sind. Alle fabriksmäßigen Nachahmungen alter Kulturgüter der Hausindustrie, Kleiderstoffe, Stickereien usw. sind zu bekämpfen.

Die von der Staatsdruckerei hergestellten Kopien nach alten Meistern sind kaufmännisch geschickt in den Handel zu bringen (Hausierhandel).

Der Künstler

Erziehung zum Maler und Bildhauer. Diesem Zwecke hat nur die Kunstakademie, also nicht die Kunstgewerbeschule, zu dienen. Die Kunstakademie ist umzugestalten. Die Trennung von Vorbereitungsklassen und Meisterschulen hat zu entfallen. Der künftige Maler und Bildhauer möge heute so herangebildet werden, wie es zu Zeiten geschah, als es noch keine Schulen gab. Das Verhältnis von Lehrling und Meister ist wieder herzustellen.

Außer durch diese Lehrwerkstätten soll der Kunstschüler durch Vorträge belehrt werden. Jedermann kann sich am schwarzen Brette zur Abhaltung von Vorträgen empfehlen — aus der Mitte der Schüler erhält er dann die Aufforderung diese Vorträge zu halten (Kollegiengeld). Sonst sei der Unterricht an der Akademie frei und in erster Linie den Unbemittelten zugänglich. Da es Bemittelten möglich ist, außerhalb der Akademie nach dem selben System einen Lehrer zu finden, so haben Bemittelte und Ausländer, falls sie bei einem Akademielehrer Aufnahme finden wollen, ein von diesem zu bemessendes Honorar und eine Grundgebühr zu entrichten. Das Honorar gehört dem Lehrer, die Grundgebühr der Schule.

Die Professur an der Akademie ist keine Auszeichnung eines Malers oder Bildhauers. Nicht der Staat oder der Lehrkörper, sondern die Schüler selbst entscheiden über die Wahl des Lehrers. Nicht die Größe der Künstlerschaft, sondern die pädagogische Eignung entscheide für die Wahl.

Erziehung zum Baumeister und Architekten. Der Staat darf nur jene Personen zum Baumeister und Architekten ausbilden, die ordnungsgemäß, nach den neuen Vorschriften, das Maurergewerbe, das Zimmermannsgewerbe oder das Steinmetzgewerbe erlernt haben. Die Schüler haben sich dann, zur Aufnahme an Schulen, einer Intelligenzprüfung zu unterziehen. Schulbildung kann, wie bei den bestehenden Baugewerbeschulen, die auszugestalten wären, mit der Praxis Hand in Hand gehen. Das Baufach an den höheren Baugewerbeschulen ist aufzulassen.

Erziehung zum Musterzeichner. Dieser Aufgabe sei die Kunstgewerbeschule in Wien allein vorbehalten. Die Kunstgewerbeschule und nur diese allein hat Musterzeichner für die verschiedenen Industrien heranzubilden. Die anderen Fachschulen haben diese Aufgabe nicht, sondern haben sich nur auf den technischen Teil des Handwerks zu beschränken.

Hat der Schüler ein Handwerk im technischen Betriebe oder in den Fachschulen erlernt, so ist er auf die Kunstgewerbeschule nach Wien zu schicken. Denn nur in der großen Stadt, wo alle modernen Bewegungen zusammentreffen, wo der Zeitgeschmack, der allein die Industrie weltmarktfähig erhält, dem Schüler eingeimpft wird, wo er die richtige Verwendung seiner Erzeugnisse stets vor Augen hat, kann er, wenn er auch für spätere Zeiten an seinen Fabriksort gebunden ist, die Grundlage für ein ersprießliches Schaffen legen. Der Musterzeichner darf nur für ein bestimmtes Handwerk (Material) ausgebildet werden. Menschen, die in zwei Materialien erfinden können, können überhaupt nichts leisten. Jeder Mensch kann nur in einem Material denken.

Schutz des Stadtbildes

Einschneidende Änderungen des alten Stadtbildes dürfen nur aus praktischen Gründen, niemals aber aus ästhetischen Gründen erfolgen. Denn die ästhetischen Gründe unterliegen der Wandlung, und da wir bisher immer unrecht gehabt haben, werden wir in alle Zukunft unrecht haben. Aber die bessere Einsicht kann zerstörte Kulturdenkmäler nicht wieder aufbauen. Alle Denkmäler unterliegen der Erhaltung des Denkmalamtes. Neubauten fügen sich nur dann harmonisch in das Stadtbild ein, wenn sie im Geiste ihrer Zeit, also weder in kitschigen Stilanklängen noch im echtesten Werkbundstil (Edelarbeit!) ausgeführt werden. Im Geiste ihrer Zeit ausgeführte Bauwerke sind jene, die die traditionelle Bauweise, die wir besaßen, bevor die Nachahmung der verschiedenen Baustile einsetzte, bewußt mit Hilfe der letzten Erfindungen und Erfahrungen fortsetzen. Besonders wertvolle alte Stadtbilder, Plätze, Straßen und Befestigungen unterliegen ebenfalls der Inventarisierung. Alle Änderungen und Neubauten bedürfen der Genehmigung des Denkmalamtes.

Schutz des Landschaftsbildes

Gedenktürme (Bienenkörbe) auf Berghöhen sind verboten. Aussichtstürme dürfen keinen Ruinenstil oder gotischen Turmstil aufweisen. Das Anbringen von Reklamen in Wiesen und Wäldern ist zu verbieten. Bei Industrialisierung der Wasserfälle ist dafür zu sorgen, daß zeitweilig der Wasserfall durch die Ausschaltung des Betriebes seine natürliche Gestalt erhält. Die industriellen Anlagen sind so anzulegen, daß das Naturbild nicht gestört wird.

Brücken sind ohne Anklang an einen verflossenen Stil als reine Zweckbauten zu bauen.

Theater

Im Theaterwesen hat das Staatsamt die Grundlagen für eine Entwicklung der Theaterkultur festzusetzen, um der Kunst volle Freiheit zu sichern gegen Unternehmertum und Bevormundung jeder Art. Daß die Zensur verschwindet, ist selbstverständlich. An Stelle des Theateragenten tritt als Vermittler natürlich die Schauspielerorganisation.

Bei freiwerdenden Theatern großer Städte wird dem Staat ein Vorkaufsrecht zugesichert.

Die vom Staat erhaltenen Theater teilen sich in zwei Gruppen: ständige Theater in Wien und Wandertheater für die Provinz.

Ständige Theater

Das Hofburgtheater und die Hofoper sind vom Staate zu übernehmen und nach Bedarf, wobei die Gemeinde Wien sich zu einem Drittel zu beteiligen hat, zu subventionieren. Weder Staatsamt noch Gemeinde haben irgend einen Einfluß auf die künstlerische Leitung der Theater.

Diese Theater dienen dazu, Werke der Bühnenkunst in größter Vollendung zur Aufführung zu bringen.

Jedes Schauspiel hat mit solcher Mühe und Sorgfalt, einem solchen Kostenaufwand in der Inszenierung und Besetzung zur Darstellung zu gelangen, daß dreißig Aufführungen innerhalb einer Saison die angewandte Arbeit und die Kosten rechtfertigen. Dreißig Aufführungen eines Dramas entsprechen aber auch in sozialer Hinsicht dem geistigen Bedürfnis einer Zweimillionenstadt. Denn die Staatstheater müssen aufhören, die Privattheater des immer gleichen Publikums zu sein, das immer derselben Klasse angehört. Wenn in Linz ein Drama zweimal gegeben wird, hat in Wien dasselbe Drama soviel mal mehr aufgeführt zu werden, als die Einwohnerzahl Wiens beträgt, soll die Aufführung für beide Städte die gleiche geistige Bedeutung haben.

Auf diese Weise kämen im Burgtheater jährlich zehn Stücke zur Aufführung. Diese Stücke sollen teils der leichteren Aufführbarkeit wegen (Dekorationswechsel), teils der Überanstrengung des Personals wegen (Rollenwechsel) wöchentlich abwechseln.

Die Preise der besseren Sitze sind wesentlich zu erhöhen, die rückwärtigen Parterresitze, die oberen Logen- und Galeriesitze wesentlich zu verbilligen. Eine Eitelkeitssteuer für die, die immer dabei sein müssen, soll eine wesentliche Einnahmequelle für die Staatstheater bilden. Für die Erstaufführungen der zehn Stücke möge jeder soviel zahlen als er will, soviel es ihm wert ist, dabeigewesen zu sein. Daher sind sämtliche Logen und Plätze zu verauktionieren, wobei der dreifache Preis als Ausrufpreis zu gelten hat. Für diese Aufführungen sei meinetwegen Ballkleidung vorgeschrieben.

Das Repertoire einer Saison, die Auswahl dieser zehn Stücke ist Jahre vorher auszuarbeiten, damit sowohl die technischen Vorbereitungen mit aller Gründlichkeit durchgeführt werden können, als auch Gastspielengagements für Rollen, die aus eigenen Mitteln nicht in der besten Besetzung erfolgen könnten, für eine Saison abgeschlossen werden können.

Als Beispiele für ein solches Jahresrepertoire diene folgende Erwägung:

Ein Goethe, ein Schiller, ein Shakespeare, ein Franzose oder Spanier, ein Grillparzer, Hebbel, Kleist oder Lessing, ein Ibsen, ein Strindberg, ein Volksstück, zwei Lustspiele.

Diese Stücke verschwinden nach Ablauf des Jahres für geraume Zeit vom Spielplan, um neuen Aufführungen Platz zu machen.

Auf diese Weise entfallen für die Staatstheater alle literarischen Experimente (Uraufführungen). Die Pflege des literarischen Nachwuchses sei den Privattheatern überlassen.

Hat ein Wiener Privattheater ein Stück erworben, es aufgeführt und eine Saison verstreichen lassen, ohne dieses Drama mindestens dreimal aufzuführen, so kann es vom Staatstheater zur Aufführung gebracht werden.

In Wien wird eine Versuchsbühne geschaffen, in der ohne jeden Zwang von Zeit zu Zeit Experimente der Dramatik und der Besetzung gewagt werden.

Wandertheater

Es sind so viele Wandertheater zu errichten, als notwendig sind. Der Zweck ist, in der Provinz solche Theaterabende zu veranstalten, wie sie sonst nur die Großstadt bieten kann. Bei Provinztheaterverpachtung sind die erforderlichen Wandertheateraufführungen vorzusehen. Der Direktor hat das Theater für diese Vorstellung kostenlos zu überlassen. Die Wandertheater haben nicht nur die Schauspieler, Komparserie und Mimiker, sondern auch alle Kostüme und Dekorationen in eigenen Wandertheaterzügen mitzuführen.

Die Wandertheater teilen sich in solche, die das große Ausstattungsdrama, und solche, die das intime Stück zu spielen haben. Eine weitere Teilung erfolgt durch den Stil des dramatischen Werkes, so daß Wandertheater für das klassische, das moderne Drama, das Volksstück, das Lustspiel aufzustellen sind.

Dilettantenvorstellungen

Sie können, richtig unternommen, eines der wirksamsten Mittel einer wahren Volksbildung werden. Wie derjenige, der bei einer Orchesteraufführung mitwirkt, das Werk durch die vielen Proben gründlich kennen lernt und eine dauernde Erinnerung daran bewahrt, so geht es auch jedem, der bei einer Schauspielaufführung mitwirkt, statt sie nur zu sehen. Von Staats wegen muß einem geeigneten Schauspieler oder Regisseur der Auftrag erteilt werden, einen praktischen Kurs für Dilettantenregisseure zu eröffnen, der in erster Linie für Universitätshörer gedacht ist, die dafür Interesse haben und sich an ihrem späteren Berufsort auch in dieser Weise betätigen wollen.

Festspiele

Im Zusammenhange mit dem Bau eines Stadions ist im Wiener Walde ein Festspielhaus zu errichten, in dem an besonderen Tagen (Gedenktagen) großzügige Aufführungen bei freiem Eintritt stattfinden sollen. Die Feier von Gedenktagen im Burgtheater und in der Oper ist zu vermeiden, da dann nur wenige Bevorzugte dieser Feier beiwohnen könnten und diese Veranstaltungen dadurch ein antisoziales Gepräge erhielten.

Literatur

Schriftwesen

Die Sektion Literatur im Staatsamt für Kunst hat die Aufgabe, breite Volksschichten zu höheren Ansprüchen an ihren Lesestoff heranzubilden. Zu diesem Zweck ist die wertvollste dichterische Produktion der Weltliteratur dem Volke zugänglich zu machen, unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Dichtkunst. Durch Beeinflussung der heranwachsenden Jugend ist der Boden für eine reine Wirkung der Kunst vorzubereiten. Weiter sind die Aufnahmsfähigkeit des Volkes zu steigern und seine geistigen Interessen durch billigste Publikationen erlesener Art zu befriedigen.

Zu den Aufgaben der Sektion Literatur gehört die Bewahrung des überkommenen Literaturmaterials durch Herausgabe historisch-kritischer Texte, soweit diese noch nicht vorhanden sind. Um schwer zugängliche Werke der Weltliteratur in ihrem Ideengehalt auch dem Nichtwissenschaftler und der Jugend leicht zugänglich zu machen, sind auswählende Bearbeitungen solcher Werke sowohl belletristischer als auch wissenschaftlicher Art, unter Berücksichtigung des Lebendigen in ihnen, zu billigsten Preisen herzustellen. Volksdichtungen aus Deutschösterreich sind zu sammeln und zu veröffentlichen. Die Schundliteratur ist durch Konkurrenzausgaben wertvoller und besonders ausgesuchter Literatur in volkstümlichen Bearbeitungen und Ausgaben (Mimikry), die verflachende Jugendliteratur durch Massenerzeugung von billigem Gegenmaterial und durch Verwertung des schon Vorhandenen zu bekämpfen. Für alle notwendigen Veröffentlichungen sind der bestehende Schulbücherverlag und der Verlag der Staatsdruckerei heranzuziehen. Der auf der tiefsten Stufe des Geschmacks und der künstlerischen Bildung stehende Zeitungsroman der Provinzpresse, aber auch eines Teils der Großstadtpresse, besonders jener, die in den weiten Schichten des Volkes ihre Verbreitung hat, ist durch Erwerbung von Buchdruckrechten auf künstlerisch und menschlich bedeutende Romane und unentgeltliche Überlassung dieser Rechte an die Zeitungen zu verdrängen.

Briefe, Manuskripte und Nachlässe der deutschösterreichischen Autoren müssen vor Zersplitterung geschützt und unter Schutz des Staates durch eine Vermittlungsstelle wissenschaftlich benützbar gemacht werden. Für literarisch wertvolle Dokumente wird ein Archiv errichtet. Die in Gemeinde- und Privatbesitz befindlichen Handschriftensammlungen sind zu inventarisieren.

Der freihändige Verkauf von literarisch bedeutsamen Briefen, Manuskripten und Nachlässen ins Ausland wird verboten oder unterliegt der besonderen Erlaubnis des Staatsamtes für Kunst. Der Staat hat bei jedem Verkauf ein Vorkaufsrecht. Die so erworbenen Dokumente sind den Staatsbibliotheken oder Archiven einzuverleiben. Sämtliche Handschriftensammlungen im Besitze des Staates, der Gemeinden und Privater stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das Staatsamt für Kunst hat das Recht, unentgeltlich photographische Aufnahmen von den literarischen Dokumenten im Gemeinde- und Privatbesitz herzustellen und die Verpflichtung, sie zur allgemeinen Benützung den Staatsarchiven einzuverleiben. Die Herausgabe der bisher der Öffentlichkeit entzogenen oder unzugänglich gewesenen literarischen Dokumente ist durch das Staatsamt anzuregen oder durchzuführen.

Presseamt für Kunstangelegenheiten

Dieses sammelt sämtliche Aufsätze, Kritiken über Kunst (aber auch jene Presseprodukte, die literarisches Kunstgewerbe sind, wie Feuilletons, Plaudereien usw.). Dieses Archiv soll jederzeit nicht nur über das Kunstleben Deutschösterreichs Aufschluß geben, sondern auch darüber, ob und inwieweit die Presse die Kunst unterstützt.

Das Presseamt für Kunstangelegenheiten hat von Amts wegen keinerlei Einfluß auf die Presse zu nehmen. So haben alle offiziösen Mitteilungen über Kunst zu unterbleiben. Auch auf die eventuell von Sektionen des Staatsamtes herausgegebenen Zeitschriften ist kein Druck durch irgend eine Überwachung auszuüben. Die Kunst sei frei, so sei auch die Kritik frei.

Um jedoch das Recht der Kunst gegen Übergriffe und Mißachtung der Presse zu schützen, wird dem Presseamt ein großer Künstlerrat zur Seite gestellt, der von den Organisationen der bildenden Künstler, Schriftsteller, Musiker und Schauspieler gewählt wird, und zwar in der Art, daß auf je zehn Mitglieder ein Vertrauensmann kommt. Jede Gruppe, die mindestens zehn in Deutschösterreich ansässige Mitglieder umfaßt, hat das Recht, ihren Kandidaten in den Künstlerrat zu entsenden. Gewählt können nur Künstler werden, wahlberechtigt dagegen sind auch die Verbände, deren Mitglieder dem Publikum Kunst vermitteln, also etwa Orchestermusiker, Tagesschriftsteller, Kunstgelehrte.

Im Einvernehmen mit der Organisation der Zeitungsherausgeber und Theaterkritiker ist die Nachtkritik aufzuheben, als die Ursache der meisten flüchtigen, schiefen und ungerechten Urteile. Zwischen Aufführung und Besprechung muß mindestens ein Tag liegen, der es möglich macht, zum Kunstwerk Stellung zu nehmen.

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