radiX, Nummer 4
Oktober
2000

Rassistische Drogenrazzia und Polizeiübergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen: „Ein Bilderbuch-Einsatz!“*

Am Montag, dem 10. Juli 2000 fand die erste UVS -Verhandlung im „Fall“ Traiskirchen statt. 34 Menschen sind BeschwerdeführerInnen gegen die Polizei. Die Bewohner des sogenannten „Afrikaner-Blocks“ erzählen wie sie am 17.1. 2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen von einer Horde PolizistInnen und zwei Hunden überraschend überfallen, beschimpft, durchsucht (u.a. Anal- und Vaginal“visitationen“ mit denselben Gummihandschuhen), geschlagen, gedemütigt und gefoltert wurden. Auch ein zwei Monate altes Baby wurde nicht verschont. „Suchtgiftrazzia im Zuge der Operation Streetrunner“ heißt das dann im Polizeijargon, oder „Amtshandlung der Gendarmerie am 19.1.1999“. Von 19:30 bis 24:00 tobten sich die PolizistInnen aus. Gefunden haben sie nichts. Nun bestreiten sie alle Vorwürfe.

Der erste Verhandlungstag begann um 9:00 und endete unterbrochen nur von kurzen Pausen nach 19:00. Fünf Frauen wurden zu diesem ersten Termin geladen und mußten sich 10 Stunden lang die Zynismen des Vorsitzenden Richters, Paul Marzi, der von ihm konsultierten „sachverständigen“ Zeugen und der PolizistInnen, die sich plötzlich an gar nichts mehr erinnern, nicht einmal an die eigenen KolegInnen, anhören. Die Frauen sollten nur kurz und präzise antworten (Marzi: „De soll ma kan Roman erzöhln: Jo oder Na und aus.“).

Unser Protokoll ist 20 Seiten lang und beschreibt nicht nur den Wahnsinn der „Amtshandlung“ des 17. Jänners 2000 sondern auch jenen der Verhandlung. Der Vorsitzende Richter Marzi hatte gegenüber der APA bereits geäußert, daß sich die „Überprüfung“ in Traiskirchen nicht „auf Luft aufbaue,“ sondern es „gewichtige Gründe im Zusammenhang mit Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz“ gäbe. Frau sollte wissen, er kommt selbst aus der Sicherheitsdirektion und sprach nach der Verhandlung zwei der anwesenden Polizisten mit ihren Spitznamen an.

„Drogenexperten“: das Konstrukt Afrikaner = Dealer

Obwohl im Zuge der Razzia keine „Drogen“ gefunden wurden, durfte der „sachkundige Zeuge“ Gerhard JOUSZT (Abt. 2.8, Innenministerium) ein Referat über internationalen und nationalen Drogenhandel halten, indem er u.a. versuchte zu rechtfertigen, was die PolizistInnen abstritten, Eigentor sozusagen: So erzählte er, daß im Zuge der „Operation Streetrunner“, drei Vertrauenseinkäufe von verdeckten ErmittlerInnen durchgeführt und dabei festgestellt wurde, daß Drogen mit Wachs isoliert im Mund, im Anal- und im Vaginalbereich versteckt würden. Auf die Frage, ob es also auch Erfahrungen mit Dealerinnen gäbe, antwortete er: „Nein, Erfahrungen mit Frauen haben wir nicht, aber der Genitalbereich eignet sich sehr gut als Versteck.“ Er fährt fort: „Normalerweise führen wir bei Verdacht Röntgen oder Ultraschalluntersuchungen vor. Das muß von einem Amtsartzt oder von Vertrauensärtzten der Gendarmerie durchgeführt werden.“ Motiviert durch die Fragen des Vorsitzenden fährt er fort: „Es gibt rund um Traiskirchen sozial Schwächere und Flüchtlinge, die benutzt werden, mit Suchtgift zu handeln. (...) Es gibt auch internationale Erfahrungswerte und es sind eben v.a. westafrikanische Leute, die im Straßenverkauf eingesetzt weren.“ Dr. Rainer stellt keine Fragen an Jouszt denn: „Was hat das überhaupt mit unserem Fall zu tun?“

Zuerst wird A.A. vernommen. Sie versucht das ihr wiederfahrene zu erzählen, wird dabei öfters von Marzi mit dem Hinweis auf die Wahrheitspflicht unterbrochen, außerdem „mach ich Sie darauf aufmerksam, daß erhebliche Unterschiede zwischen Ihren Vorwürfen und den Schilderungen der Beamten bestehen.“ Sein insistenter Versuch, A.A. in Widersprüche, was die vom Rechtsanwalt verfaßte Anklageschrift betrifft schlägt kärglich fehl. Sie erzählt, wie am 17.1.1999 um ca. 19:30 plötzlich, ohne vorherige Benachrichtigung, mehrere Polizisten mit Waffen im Anschlag das Zimmer stürmten. Der Grund für die Amtshandlung wurde nie erklärt. Sie mußte in eine Plastikflasche urinieren, in die selbe, die alle benutzen mußten, der Gang zum WC wurde ihr verweigert. Nur eine Frau durfte später in Begleitung einer Polizistin aufs WC. Diese erzählt dann von der Vaginaluntersuchung, der sie sich vor den Augen der anwesenden männlichen Polizisten unterziehen mußte. AA erzählt, wie sie von männlichen Polizisten untersucht und begrabscht wurde, wie sie gezwungen wurde, sich abfotografieren zu lassen, sie erzählt von der Demütigung und Erniedrigung, die sie verspürte, als sie vor allen in die Flasche urinieren mußte. Der Richter sagt daraufhin: „Na Sie hätten sich ja umdrehen können.“ Und „Ham´s die Hose jetzt ganz runter lassen oder nur bis zu den Knien?“

„Frische Luft tut keinem Säugling weh.“

M.L. erzählt, sie habe bereits geschlafen, als ihr Zimmer von 6 männlichen Polizisten und einem Hund gestürmt wurde. Auch sie beschreibt die Sturmgewehre. Das Fenster wurde aufgerissen, das Baby entkleidet, die Windeln zerissen, das Zimmer auf den Kopf gestellt. Der Köter schleckte das Baby unter den Lachkrämpfen der Polizisten ab. Den Zusammenhang mit der Bronchitis und dem Fieber, unter der das Kind daraufhin erkrankte, stritt der nächste „sachkundige Zeuge“, ein Gynäkologe, vehement ab. Auch die Frage des Rechtsanwalts, ob es für ein Baby Qual, Leid oder Unbehagen bedeute, 4 Stundne lang ungestillt, brüllend, bei Kälte, von einem Hund beschleckt, ohne die Umarmung der Mutter, neben einem offenem Fenster im Jänner zu liegen, antwortet der „Experte“ lächelnd mit: „Frische Luft tut keinem Säugling weh. Es wurde später ja wieder angezogen.“ M.L. durfte auch nicht aufs WC, sie mußte in eine Schüssel vor den Augen der 6 Männer, die sich auf 1 Meter Distanz aufpflanzten, urnieren. Auch bei M.L. erntete der Richter mit seinen Einschüchterungs - und seinen weiteren Versuchen, sie in Widersprüche zu verwickeln, keinen Erfolg.

Vaginalvisitationen

Die weibliche Beamtin, Monika Waldberg, bestritt — obwohl es ZeugInnen gibt — daß eine weitere Polizistin bei der Aktion in Traiskirchen anwesend war. Bei ihrem Versuch, die totale Harmonie des Einsatzes zu beschreiben. Alles sei ruhig vor sich gegangen, es habe keinen Widerstand gegeben, die Frauen ließen sich freiwillig durchsuchen, sie hätte bei Frau C. KEINE Vaginaluntersuchung durchgeführt, alle durften Wasser trinken gehen, alle durften aufs WC, alleine in die Kabine, sie habe zwar den Speichel einer Frau die ins Klo spuckte, kontrolliert, das Urin aber nicht — Warum nicht?: „Das mach ich aus Prinzip nicht.“ (?!). Durch die Befragung des Rechtsanwalts und die unzähligen Widersprüch, in die sie sich verstrickte, konnte sie sich am Ende an gar nichts mehr erinnern. Obwohl sie bestritt, daß eine weitere Frau bei der Aktion und auch bei deren Vorbesprechung („Aktionseinsatzgespräch“) am selben Tag zu Mittag anwesend war, konnte sie nicht einmal schätzen, wieviele Beamte die „Amtshandlung“ durchführten. Der Richter versuchte ständig, ihr aus der Patsche zu helfen, erinnerte sie kein einziges Mal an die Wahrheitspflicht. Frau C. beschreibt, wie die Beamtin die Vaginaluntersuchung durchgeführt hat und wie die männlichen Beamten durch die geöffnete WC-Türe gafften. Diese bestreitet alles. Den durchsichtigen Medizinhandschuh habe sie nur zum Abtasten der Frauen verwendet. Sie habe ihn kurz daraufhin weggeschmissen. Warum dieser jedoch nicht gefunden wurde, kann sie sich nicht erklären.

Hundeführer und Beamtensicherung ...

Der Hundeführer bestreitet, daß ein zweiter Köter im Einsatz war. Er kann sich überhaupt an gar nichts erinnern, auch nicht an das Aktionseinsatzgespräch. („Ich weiß nicht, ob Frauen dabei waren. Ich schau ja nicht extra, ist das jetzt eine Frau oder ein Mann.“ (?!) Daß es KEINEN Hausdurchsuchungsbefehl gab, wußte er natürlich auch nicht. Er habe nichts gehört und nichts gesehen, sei während der 4 Stunden in einer Nische gestanden, von wo aus man nur den Eingang des Waschraumes sehe, ob es drinnen zu Analvisitationen kam, könne er aber auch nicht sagen, er sah nur die Tür. Was war dann seine Aufgabe während des Einsatzes? „Beamtensicherung.“

Weitere Fragen des Rechtsanwaltes, ob Beamtensicherungen immer SO durchgeführt würden, wurden vom Vertreter der Behörde, Oberstleutnant Franz Polzer (Landesgendarmeriekommando NÖ, Kriminalabteilung) mit dem Verweis auf polizeitaktische Geheimnisse abgewiesen. Er habe auch nie das Zimmer des Babys betreten. Außerdem habe sein Hund „im Dienst noch nie jemanden abgeschleckt.“ Das wenige, daß aus ihm herausgelockt werden konnte, reicht aus, um zu beweisen, daß seine Aussagen und die seiner Kolegin im Widerspruch stehen. PolizistInnen sind zum Glück sogar zu ungeschickt, sich abzusprechen bzw. ihre Konstruktionen aufrechtzuerhalten

Hausdurchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbefehl

Am Montag, dem 15. 8. 2000, fand die neunte Verhandlung statt. Acht Stunden lang wurden 3 Beschwerdeführer aus Kongo und ein bei den Übergriffen vom 17.1 2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen beteiligter Polizist befragt.

Der 22-jährige Kongolese B. erzählte, wie um ca. 19:00 des 17.1.2000 zwei Polizisten mit Waffen im Anschlag (u.a. Automatikfeuerwaffen) sein Zimmer im Lager Traiskirchen stürmten und ihn bedrohten. Daraufhin kamen weitere 6 Polizisten in voller Montur herein. Ein Polizist erklärt ihm, sie suchten Drogen. Da die Polizei aber keinen Hausdurchsuchungsbefehl hattten, streiten sie dies heute ab.

Sein Zimmerkollege G. aus Ruanda mußte sich entkleiden und wurde abetastet, ihre Koffer, Bettwäsche etc. wurden durchwühlt und auf den Boden geschmissen. Als dabei ein Foto von G.s Frau zum Vorschein kommt, lachen die Bullen und sagen zu ihm: „Your wife is not beautiful!“ Vier der Polizisten gingen daraufhin durch die Tür ins nächste Zimmer: jenes, indem sich die Frau mit ihrem Baby befand — wir berichteten bereits über die Vorfälle, die sich dort dann ereigneten. Auch besagter Hundeführer samt Köter passierte sein Zimmer und ging ins Zimmer der Frau. Als der Junge seine Lagerkarte vorwieß, konnte er einen Augenblick lang ins Zimmer der Frau sehen und bestätigte bei seiner Einvernahme ihre Aussage.

Beschipfungen, Schläge, Fesseln, Analvisitationen

Als die Polizisten B.s Wut merkten, blokierten sie die Tür und schleppten ihn auf den Gang wo er von einem weiteren Polizisten völlig grundlos mit einem Gummiküppel auf den Rücken und auf die Beine geschlagen wurde. Als er auf English fragte, was los sei, brüllte ihn der Bulle an: „You are black and a drug-dealer“. Dann mußte auch er sich entkleiden, wurde von oben bis unten abgegriffen und mit Plastik-Handfesseln gefesselt. Dann zerrten sie ihn in die Waschküche, am Weg dorthin sah er einen weiteren Hundeführer samt Köter. B. fragte wiederum nach dem Grund dieser Behandlung und der Vorgänge. Die Antwort: „Du bist Asylwerber. Warum bist Du hergekommen, Du Arschloch?!“ und bekommt einen Rempler den Mittelfinger gezeigt. Wassertrinken wurde ihm im Waschraum verweigert, stattdessen ließ der Hundeführer lachend die Leine des Köters locker und erschreckte damit die weiteren gefesselten Männer, die nach und nach in den Waschraum gebracht wurden. Als ein Mann verlangte, auf die Toilette geführt zu werden, wird ihm auch das verweigert. Zwei weitere gefesselte Männer öffnen ihm unter Lachen der anwesenden Polizisten den Hosenschlitz und er uriniert in einen Kübel. Als die drei Beschwerdeführer dem Vorsitzenden Richter Marzi diesen Vorfall im Verhandlungssaal vorspielten, findet dieser das offensichtlich amüsant und kichert vor sich hin. Auch die Polizeivertreter lachen.

Als einem Gefangenen schlecht wurde, bat er um Lockerung seiner Handfesseln. Daraufhin näherte sich ihm ein Polizist und zog diese noch enger zu. Ein weiterer faßte Mut und fragte, warum sie nicht wenigsten den alten und kranken Mann freiließen, worauf er einen Faustschlag ins Gesicht erhielt.

Auf die Frage, warum B. in dem Polizeiprotokoll nichts von den Schlägen und der Verweigerung des Wassertrinkens erwähnt habe, erzählt dieser, wie er auf dem Komisariat gleich zu anfangs eingeschüchtert wurde. Seiner Dolmetscherin (die selber zugab, bereits jahrelang nicht mehr französisch gesprochen zu haben) wurde Kaffee aufgewartet — als er um ein Glas Wasser bat, erhielt er weder eine Antwort noch das Wasser. B. hat bereits eine Antwort auf sein Asylansuchen: negativ. Er hat Beschwerde eingelegt.

Auch der nächste Beschwerdeführer A. beschreibt die Vorfälle an jenem Tag. Auch er wurde abgegriffen, gefesselt, fotografiert. Als er erzählt wie der Junge im Waschraum bat, den alten und kranken Mann freizulassen und der, bevor er die Faust im Gesicht hatte, mit „Shut up!“ angebrüllt wurde zeigt sich Richter Marzi verwundert: „Finden Sie persönlich das Wort „Shut up“ beleidigend?“ Als ihm A. versucht zu erklären, daß es in dieser Situation natürlich einschüchternd und bedrohend gemeint war, kann Marzi es immer noch nicht verstehen und fragt weiter: „Na was war denn rassistisch?“ A. erzählt wie er auf seine Frage: „Warum behandelt Ihr uns so?“ die Antwort erhielt: „Niemand hat Euch gebeten, hierher zu kommen.“ Das kann nun auch der Beamtenvertreter Hofrat MÜNTZKER aus der Sicherheitsdirektion nicht verstehen: „Des is oba echt net rassistisch!“

Neben den bereits von B. und anderen BeschwerdeführerInnen geschilderten Vorgängen erzählt er von den Verletzungen, die viele von den engen Handfesseln erhielten. Drogen wurden wie gesagt bei niemandem gefunden. A. hat bereits eine Antwort auf seinen Asylantrag: negativ. Er hat Beschwerde eingelegt.

Drei Tage nach dem Vorfall gab Herr K, geboren in Kongo folgendes zu Protokoll:

[...] Ich mußte also an der Wand stehenbleiben und die Beamten zogen mir Hose und Shorts hinunter, sodaß ich unten herum völlig nackt war. Ein Beamter, der Gummihandschuhe trug und nicht wie ein Arzt aussah, steckte seinen Finger in meinen Anus und bohrte darin herum. Als er ihn herausgezogen hatte, sagte ein anderer Beamter etwas zu ihm, und er führte das ganze nocheinmal durch.

Generalamnesie unter den PolizistInnen

Nach einer kurzen Pause wurde dann Inspektor Hannes FAUSTMANN, Dienststelle Bad Vöslau, einvernommen. Dieser, sowie seine KollegInnen, verstrickt sich nur in Widersprüche, sobald er etwas sagt, optiert daher für´s „Nicht-erinnern“. Der Richter antwortet meist für ihn und läßt dies dann gleich protokollieren.

Richter: Waren weibliche Beamtinnen bei der Einsatzvorbesprechung anwesend?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Um was ging es bei der Vorbesprechung?
F. gibt keine Antwort, Richter insistiert nicht. Später erzählt der Polizist, er wüßte nur noch, daß Fotos von „Schwarzafrikanern“ präsentiert wurden, die per Haftbefehl gesucht wurden.
Richter: Hatten Sie auch einen Gummiknüppel dabei?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Kopfbedeckung trugen Sie?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Welche Aufgaben wurden ihren Kollegen zugewiesen?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Ungefähr um wieviel Uhr fuhren Sie nach der Einsatzbesprechung los?
F.: Kann mich nicht erinnern.
Richter: Bevor Sie ins Lager Traiskirchen fuhren, hatten Sie einen Einsatz beim Cafe Ali - waren dort auch Hunde?
F: Kann mich nicht erinnern. Unsere Aufgabe dort war es, die sog. „Streetrunner“ aufzufassen.

Daß es Verletzungen durch die Handfesseln gab, kann er sich erklären: diese gäbe es immer, auch wenn sie ordungsgemäß angelegt würden. Niemand der Gefesselten stellte Fragen, alles war total ruhig. Ob er sich an eine blonde Kollegin aus dem Bezirk Baden erinnern könne? „Ich kenne nur eine blonde von dort, aber die ist nicht echt, sondern gefärbt.“ Der Beamtenanwalt lacht und meint: „Das kann man bei Frauen ja nie wissen, welche Haarfarbe die wirklich haben.“

Bei diesem 9. Verhandlungstag wurde wieder einmal offensichtlich, daß die Polizeiübergriffe an jenem 17. Jänner 2000 nicht unbestraft bleiben dürfen, und es für den UVS und für die Polizei schwieriger und schwieriger wird, die Verantwortlichen frei ausgehen zu lassen.

Bereits am 6.3. 2000 suchte der Rechtsanwalt in einem Schreiben an Innenminister Strasser um „Opfer- und Zeugenschutz“ für die Betroffenen der Razzia an. Bis jetzt ohne jeglichen Erfolg. „Opfer- und Zeugenschutz“ gebe es nur für Opfer von Menschenhandel, nicht für Opfer von Polizeiübergriffen. Zwei der BeschwerdeführerInnen sind bereits Anfang Februar auf Veranlassung der Bezirkshauptmannschaft Baden in Schubhaft überstellt worden. Die meisten anderen haben bereits ihren Negativ-Asylbescheid erhalten.

Über den Ausgang des UVS-Verfahren sowie über das folgende zivilgerichtliche Entschädigungsverfahren und das parallel laufende strafrechtliche Verfahren gegen die Beamten werden wir berichten.

*) Zitat von Inspektor Hannes FAUSTMANN, Dienststelle Bad Vöslau, bei seiner Einvernahme am 15.8.2000


Unter http://www.illegalisiert.at/staatsrassismus/operationspring/Traiskirchen_Polizeirazzia.htm findet ihr etliche Dokumente über die Vorkommnisse in Traiskirchen, z.B. mehrere Protokolle der BeschwerdeführerInnen, Protokolle der Verhandlungen, die Anklageschrift des Anwalts, etc.

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