Heft 2/2000
April
2000

Neue Schikane gegen Zivildiener

Auf Initiative von ÖVP und FPÖ soll das Zivil­dienstgesetz geändert wer­den: Abschaffung des Grundlehrganges, kein Recht auf Zuweisung binnen Jah­resfrist, die Halbierung der Vergütung und der Zivildie­ner, Zuweisungen nur mehr zu Rettungswesen, Sozial­und Behindertenhilfe sowie Katastrophenhilfe.

Die Bundesregierung missbraucht die Initiativ­rechte der Abgeordneten, um ihre Exekutivinteressen durchzusetzen. Der Bud­getausschuss, in dem der Entwurf für die Novelle be­schlossen wurde, hat nor­malerweise keine Experten für Zivildienstrecht als Mit­glieder. Die Handschrift der Novelle zeigt eindeutig, dass es sich um einen Beamten­entwurf handelt. Wir for­dern daher ein übliches Ge­setzgebungsverfahren für die Exekutivinteressen der Re­gierung mit einem normalen Begutachtungsverfahren, die Zuweisung an den Innen­ausschuss durch das Parla­ment und die Einladung zur Begutachtung an die Träger-, Zividiener- und Jugendorga­nisationen.

Staatlicher Zwangsdienst gefährdet Existenz

Von allen unseren Beratern wird uns mitgeteilt, daß die geplante überfallsartige Änderung des Zividienstgeset­zes massive Verunsicherung unter den Zividienstpflichtigen auslöst. Zivildienst­pflichtigen und Trägerorga­nisationen soll das Recht auf Zuweisung genommen wer­den (§10/1 und §10/2 ZDG- Novelle 2000). Diese Rege­lung ist ein besonderer Zy­nismus, da gleichzeitig das Recht auf Aufschub aus Gründen der Berufsausbil­dung sehr regide ausgelegt wird. Dem Zivildienstpflichtigen wird daher die Le­bensplanung verunmöglicht, da er nicht wissen kann, wann er seinen Zwangs­dienst leisten muss. Gleich­zeitig besteht die große Unsicherheit, eine bereits begonnene Ausbildung ab­schließen zu können. Darü­ber hinaus ist ein Übertritt ins Berufsleben fast unmög­lich (abgeschlossener Prä­senz- bzw. Zivildienst als Voraussetzung!).

Die ersatzlose Streichung des Verpflegungsentgelts wird zur Verarmung der Zivildiener führen. Derzeit erhält der Zividiener öS 2.358,— Pau­schalvergütung plus öS 155,— pro Tag Verpflegungsentgelt. Die Novelle sieht lediglich ei­ne Pauschalvergütung von öS 3.648,— vor. Dem Zivildiener soll praktisch die Hälfte seines Entgeltes genommen werden. Nach der bereits 1992 gestrichenen Vergü­tung von Wasch- und Putz­geld und der strengen Aus­legung der Wohnkostenbei­hilfe, wird den Zivildienern ein großer Teil ihres Ein­kommens entzogen. Die Botschaft ist eindeutig — wer sich den Zivildienst nicht leisten kann, muss zum Bun­desheer.

Der Sparwille der Regie­rung dient nur als Vorwand, die zivilen Teile der Gesell­schaft zu schwächen. Die In­dizien sind eindeutig. Gem­einnützige Vereine sollen durch den Wegfall des be­günstigten Posttarifs finanzi­ell ruiniert werden. Kleinen Organisationen, die einen Teil ihrer Dienstleistungen über Zivildiener aufrecht erhalten konnten, werden nun diese personellen Ressourcen entzogen.

Wenn die Regierung das Budget ernsthaft sanieren wollte, müsste sie Steuerschulden bei den Reichen eintreiben, anstatt Steuer­hinterzieher zu amnestieren. Sie könnte aber auch die enormen Kosten des Grenz­einsatzes des Bundesheers einsparen. Tatsache ist, dass sich die Regierung für das Sparen bei den Schwachen in der Gesellschaft entschie­den hat.

Die ARGE für Wehr­dienstverweigerung und Ge­waltfreiheit fordert:

  • Verkürzung des Zivildien­stes auf 8 Monate
  • Finanzielle Gleichstellung von Wehr- und Zivildie­nern
  • Beihilfe für den benötig­ten Wohnraum an alle Zwangsdiener (Wehr- und Zivildiener).
  • Rechtssicherheit auf Auf­schub aus Gründen der Berufsausbildung
  • Das Recht auf Zuweisung zu allen Dienstleistungs­gebieten auf Antrag des Zivildienstpflichtigen

Kontakt und Info über Pro­testaktionen und die Aktions­woche ab 8. Mai 2000: argewdv@utanet.at; www.zivildienst.at; zd-haidlmayr@gruene.at

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