FORVM, No. 487-492
Dezember
1994
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt. 9b, am 2. Juli 1994 (I.)
Oberlandesgericht Wien, Abt. 27, am 28. September 1994 (II.)

Mitteilung gemäß § 37 MedienG

Das Oberlandesgericht hat die Rechtsansicht des Landesgerichtes, wonach die unter II. inkriminierten Ausdrücke keine Beschimpfungen wären, korrigiert und zugleich die integrierte Veröffentlichung beider aufgetragenen Mitteilungsteile angeregt. Mittlerweile, am 1. Dezember 1994, hat der Privatankläger in erster Instanz vollständig obsiegt. Wir gratulieren. Red.

I. In der Ausgabe Nr. 485/486 vom 7. Juni 1994 der periodischen Druckschrift »Forum« wurde auf den Seiten 32-33 unter der Überschrift »Jagdszenen an der UNI Wien« ein Artikel veröffentlicht, in dem Dipl. Ing. Mag. Dr. Patera vorgeworfen wird, er schikaniere als Vorgesetzter seine Mitarbeiter.

Dipl. Ing. Mag. Dr. Mario Patera erblickt in diesem Artikel einen gegen ihn gerichteten Vorwurf unehrenhaften bzw. gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens.

Auf Antrag des Dipl. Ing. Mag. Dr. Mario Patera wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren gegen Dr. Robert Schediwy wegen übler Nachrede eingeleitet.

II. (... ) wird Dipl. Ing. Mag. Dr. Mario Patera als catilinarischer Charakter bezeichnet und die Überlegung angestellt, er könnte, nebenberuflich als Therapeut tätig, vielleicht selbst therapeutischer Hilfe, jedenfalls aber einer starken »führenden« Hand bedürftig sein.

Darin erblickt Dipl. Ing. Dr. Mario Patera eine Beleidigung im Sinne des § 115 StGB.

Auf seinen Antrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Verfahren gegen Dr. Robert Schediwy als Verfasser des Artikels eingeleitet.