Handschlag statt Rechtsstaat?
Dass die ARGE Wehrdienstverweigerung und ihre Publikation ZOOM/Context XXI, genauso wie die Zeitschriften akin und Die Alternative sehr wohl ihren Beitrag zur politischen Bildung in diesem Land beisteuern, haben nach etlichen Instanzen in diesem Frühjahr die Gerichte geklärt und bestätigt [1], dass PolitikerInnen Förderungskriterien und Beiratsempfehlungen nun doch nicht so willkürlich ignorieren können, ebenfalls.
Zur Erinnerung: 1996 hatte der Publizistikbeirat [2] positiv für ZOOM/Context XXI, akin und Die Alternative entschieden gehabt, trotzdem hatten wir, ohne rechtliche Grundlage, auf Betreiben der damaligen Regierungspartei ÖVP, keinen Förderungsgroschen bekommen — bis zum aktuellen und endgültigen Gerichtsurteil vor einigen Monaten. Immerhin: von 1996 bis 2002 war prozessiert worden. Unterstützt wurden wir von tollen AnwältInnen und vom Bürgerinitiativenfonds der Parlamentsgrünen, welcher die Gerichtskosten im Falle eines für uns negativen Urteils gedeckt hätte. Weil das Geld, bzw. der eingeräumte Rahmen zu knapp war, konnten wir in Folge nicht die Jahre 1997 und 1998 einklagen — diese sind nun verjährt, Pech gehabt. Und für die Jahre 2000 und 2001 müßten wir wegen anderem Sachverhalt ein neues Verfahren einleiten. Ab 2000 entschied nämlich schon der Beirat, daß Context XXI, welches die gleichen Voraussetzungen wie in den Jahren zuvor erbracht hatte, nicht zur politischen Bildung beitrüge — ganz im Gegensatz zu unseren RichterInnen der letzten Instanz. Ein neuer Prozess ist angesagt.
Nur ein Prozess? Leider müssten es doch mehrere werden. Denn die Willkür wird weiterhin betrieben. Zwar haben wir auf Empfehlung des Beirates unsere Förderung für das Jahr 2002 zugesprochen bekommen, doch eine andere zeitschriftliche Leidensgefährtin — trotz einer ebenfalls erhaltenen positiven Empfehlung des Beirates — nicht: akin. Diese ging leer aus.
Was das heißt, läßt sich leicht nachvollziehen — mensch will zeigen, dass Gerichtsurteile PolitikerInnen kurzzeitig etwas beeindrucken können, doch nichts an den von ihnen gewünschten Tatsachen ändern. Und diese Tatsachen heißen, dass Gesetze, Kriterien, Beiräte besagen und sagen können, was sie wollen, das letzte Wort haben die PolitikerInnen. Falls sich so eine Entwicklung weiterhin durchsetzen sollte — hier setzt sie sich, mit einigen Rückschlägen für besagte PolitikerInnen, im Bereich der Alternativen Medien durch — kann mensch sich fragen, wozu es dann noch Gesetze und Richtlinien gibt, wenn sie sowieso nichts bedeuten. Rechtsstaat hin und Rechtsstaat her, am Schluß zählt irgendwann nur noch der Handschlag.
Dass die akin dieses Jahr trotz allem Gerichtsurteil und Beiratsempfehlung nichts bekommt, darf nicht durchgehen. Dass wir die Jahre 2000 und 2001 nicht einklagen können, ebenfalls nicht. Vielleicht hilft uns wieder der Bürgerinitiativenfonds, noch zögert er, hilft er doch schon genug anderen Initiativen. Die bisherige Hilfe der Grünen hat zumindest bewiesen, dass sie als einzige finanzkräftige politische Institution verstanden haben, dass Alternative Medien ein wichtiger Bestandteil der beschworenen Zivilgesellschaft sind. Eigentlich sollte das endlich auch PolitikerInnen anderer Parteien und Institutionen, die gerne und oft über Medien- und Menschenrechte reden, einleuchten. Es wäre angebracht, die Grünen etwas zu entlasten. Vielleicht, wenn mensch der Notwendigkeit nachginge, einen zivilgesellschaftlichen Fonds zu gründen, der Prozesse dieser Art ermöglicht. Die Redaktion von Context XXI überlegt sich diesbezüglich Schritte. Jede Hilfe und Idee seitens der LeserInnen ist uns diesbezüglich herzlich willkommen. Es muss jedenfalls schnell etwas geschehen, akin muß zu seinem Recht verholfen werden — immerhin haben wir dieses Recht, dank eines Gerichtsurteils, auf unserer Seite. Und falls wir uns den Luxus weiterer Prozesse leisten können, werden wir endlich sehen, wieviel dieses Recht, langfristig gesehen, wert ist.
Bis zur nächsten Nummer gibt es mehr Details für einen ganz anderen, diesmal ärgerlich-amüsanten Rechtsfall Context XXI betreffend — doch dafür müssen noch einige Beweise gesammelt werden ...
[1] eine genaue Dokumentation — für all jene, welche in einer ähnlichen Bredouille stecken und nicht geförderte Förderungswürdige sind — wird es bald auf unserer Homepage geben, bzw. gibt es schon größtenteils.
[2] Usus war und ist meist noch, dass die Liste der im Beirat empfohlenen eingereichten Publikationen von den betreffenden Politikerinnen im MinisterInnenrat — das Absegnen muss einstimmig erfolgen — bestätigt wird.
