ZOOM 1+2/1997
Februar
1997
Dokumente

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992 (Vertrag von Maastricht)

Artikel J.1

(1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten erarbeiten und verwirklichen eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Maßgabe dieses Titels, die sich auf alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt.

Artikel J.2

(1) Zu jeder außen- und sicherheitspolitischen Frage von allgemeiner Bedeutung findet im Rat eine gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten statt, damit gewährleistet ist, daß ihr vereinter Einfluß durch konvergierendes Handeln möglichst wirksam zum Tragen kommt.
(2) In allen Fällen, in denen er dies als erforderlich erachtet, legt der Rat einen gemeinsamen Standpunkt fest.Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß ihre einzelstaatliche Politik mit den gemeinsamen Standpunkten im Einklang steht.

Artikel J.4

(1) Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfaßt sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Europäischen Union betreffen, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.
(2) Die Union ersucht die Westeuropäische Union (WEU), die integraler Bestandteil der Entwicklung der EU ist, die Entscheidungen und Aktionen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben, auszuarbeiten und durchzuführen (...)
(4) Die Politik der Union nach diesem Artikel berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten; sie achtet die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten aus dem Nordatlantikvertrag und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 in der luxemburgischen Ortschaft Schengen zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten geschlossen. Bis Ende 1996 waren Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich und zuletzt Schweden und Finnland dem Schengener Abkommen beigetreten. Großbritannien und Irland bleiben dem Abkommen fern. Dänemark hat einen Beobachterstatus.In Österreich soll das Schengener Abkommen bis Oktober 1997 realisiert sein. Beim Vertrag von Schengen geht es darum, die Grenzen zwischen den EU-Staaten zu öffnen. Das dadurch entstehende sogenannte ’Sicherheitsrisiko’ soll durch schärfere Kontrollen und Ausweitung der polizeilichen Befugnisse verhindert werden. Dem dienen grenzüberschreitende Observationen, Datenaustausch zu präventiven Zwecken und die Abschottung Europas gegenüber Flüchtlingen. Die Grenzen werden von innen nach außen verlegt. Verbunden damit ist die sogenannte „Harmonisierung“ der Rechtslage, das heißt die Anpassung der nationalen Asyl-, AusländerInnen- und Migrationsgesetze an die Vorgaben des Schengener Exekutivausschusses.