Streifzüge, Heft 47
Oktober
2009
2000 Zeichen abwärts

Die Betriebskostenverrechner

Das Körberlgeld, das sich manche Hausverwaltungen, durch extensives Verrechnen der Betriebskosten von den Mietern holen, ist obligat geworden, zumindest in Österreich. Besonders beliebt ist das Einrechnen von Posten, die durch das Mietrecht nicht gedeckt sind. Viele Mieter nehmen diverse Vorschreibungen einfach hin und zahlen brav. Entweder wollen sie es gar nicht wissen oder sie trauen sich nicht aufzumucken. „Zu wenig Betroffene finden zu den Schlichtungsstellen der Stadt Wien, schlicht weil sie ihre Möglichkeiten nicht kennen oder aus unbegründeter Angst vor ihrer Hausverwaltung“, behaupte der grüne Stadtrat David Ellensohn. Die Angst, die Ellensohn für unbegründet hält, ist jedoch durchaus begründet. Hausverwaltungen sind nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, sich durchzusetzen. Und die berechtigte Furcht wird durch die elende Feigheit noch potenziert. Darauf kann man bauen.

Bauen kann man auch auf ein Gesetzeslage, die nicht einmal Sanktionen, geschweige denn Strafen für notorisches Verrechnen vorsieht. Was auch heißt: jene die korrekt abrechnen erleiden einen Konkurrenznachteil gegenüber jenen, die sich hochrechnen. Dumm, wer sich nicht verrechnet.

Absurd auch, dass die „irrtümlich“ zu viel eingehobenen Beträge nur an jene zurück gezahlt werden müssen, die sich einem Antrag an die Schlichtungsstelle angeschlossen haben bzw. nach einem entsprechenden Bescheid das Geld auch schriftlich retour fordern. Beispiel: Hat sich eine Hausverwaltung um 2000 Euro zu ihren Gunsten verrechnet, so ergibt das bei zwei klagenden Mietern von 20 Hausparteien gerade mal eine Rückzahlung von 200 Euro, 1800 Euro dürfen sich die Verrechner, obwohl im Unrecht, behalten. Stellen wir bloß vor, dieser Hausbesitzer verfügt über mehr als 50 Häuser. Da können dann satte Zusätze bis zu 100 000 Euro pro Jahr auf wundersame Weise lukriert werden. Während einzelne Mieter sich zurecht fragen, ob der Aufwand der Anfechtung lohnt, lohnt sich das Verrechnen für die Vermieter auf jeden Fall. Das bisserl Rückzahlung …

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