Streifzüge, Jahrgang 2022
November
2022

Das Asyl der Menschenrechte. Eine Posse.

Wir sind als Bewohner:innen des politischen Systems der universellen Einheitspartei der Kapitalismusverwaltung gegenwärtig Zeitzeug:innen einer Synthese zweier polit-kultureller Praktiken.

Auf der einen Seite folgt das Agenda-Setting politisierender Moralagenturen den Gesetzmäßigkeiten der Aufmerksamkeitsökonomie diskursiver Blasen, Echokammern, „Frames“ und „Aquivalenzketten“. Darin glaubt man wechselseitig, was man einander wechselseitig erzählt, so lange, bis daraus eine Art Wirklichkeitskonsensus geworden ist. So wird die Welt zum sozial-konstruktivistischen „Deep Fake“.

Auf der anderen Seite basiert die Herrschaft der „Rackets“ als Übersetzung ökonomischer, plutokratischer Macht in politisches Agieren auf der systematischen Ausblendung von Störungen politischer Wahnvorstellungen. Max Horkheimer verstand „Rackets“ als Cliquen, in ihrem Agieren von organisierter Kriminalität vielfach nicht zu unterscheiden, welche jegliche Gegenöffentlichkeit, jeglichen Dissens, jegliche Art der Widerlegung systematisch unterdrücken. Wer sich den doktrinären Setzungen ihrer (Meinungs)Führer widersetzt wird aus Öffentlichkeit, Diskurs, Wissensbeständen gelöscht und schlussendlich seiner ´bürgerlichen` Existenz enthoben. Auf diese Weise verwandelt sich der Modus des Regierens in eine systematisch entfaltete „Non-Evidence-Based-Policy“.

Das Ansinnen des August Wöginger, Clubobmann der ÖVP im Nationalrat, Einpeitscher ordnungspolitischer Parolen, die EMRK als Teil des europäischen Asylrechts zu reformieren, weil sie der Massenmigration mittels vorgetäuschten Asylgründen Vorschub leistet ist die Synthese diese beider Stränge. Wögingers O-Ton: „Die Europäische Union hat sieben Jahre lang verschlafen, tragfähige Lösungen zum Schutz der Außengrenzen auf den Tisch zu legen. Das ist ein Aufruf in Richtung Europa, in die Gänge zu kommen“.

VP-Kanzler Nehammer asssitiert, die Asylpolitik solle „in die Gänge kommen“ .Was nun folgt gereicht zum Storyboard einer Folge von „Spitting Image“. Mit moralin-geblähter Brust begeben sich Vertreter:innen anderer Fraktionen der Einheitspartei vor die Presse und skandieren, die EMRK sei „nicht verhandelbar“, es gäbe keinen Änderungsbedarf, all das sei ein „populistisches Ablenkungsmanöver“. Caritas-Präsident Landau bringt den Holocaust in Stellung, um diese Unverhandelbarkeit zu unterstreichen. Auch das Kommentariat der Tagespresse schreib sich die Entrüstung von der Seele. Alle sind sich einig: Asyl ist ein Menschenrecht, die EMRK bleibt unangetastet.

Nur: das Wort Asyl kommt in der EMRK überhaupt nicht vor. Was August Wöginger augenscheinlich will, nämlich die Entzerrung von Arbeitsmigration und Asyl, eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Asylrechts, lässt sich überhaupt nicht im Rahmen der EMRK regeln. Hierfür sind Ausländerbeschäftigungsrecht und Asylrecht Ort der Rahmenhandlung.

So resultieren aus der Rechtsprechung des EGMR nicht mehr als drei Schutzerwägungen in den Bereichen Nichtzurückweisung, Familienzusammenführung und Begrenzung des Freiheitsentzugs von Flüchtlingen. Von illegal einreisenden Arbeitsmigrant:innen ist hier nicht die Rede. Für den EGMR stellen „Pushback“-Maßnahmen (Rückführung) eine Verletzung des Art 3 EMRK dar, demnach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf. Für Griechenland etwa hat der EGMR festgestellt, dass die Bedingungen für Aslywerber (beinahe ausschließlich männlich) eine Verletzung des Verbots von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstellen. Allerdings besagt Art 13 Abs 1 der Dublin-III-Verordnung, dass die Zuständigkeit zur Durchführung eines Asylverfahrens bei jenem Staat liegt, über den der Asyl-Antragsteller in die EU eingereist ist. Nur bei Maßnahmen der Familienzusammenführung (Paare samt unverheirateten Minderjährigen) liegt gem. Art 25 Abs 2 der Asylverfahrens-RL die Zuständigkeit jedenfalls im Staat der Antragstellung. Hier kommt Art 8 EMRK zur Anwendung, demnach jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens hat.

Was Wöginger (und Konsorten) indes rügen, nämlich eine „Smartphone-basierte, schleppergestützte, illegale Migrationsbewegung“ ist mit der EMRK überhaupt nicht steuerbar. Worum es geht ist die Vereinheitlichung des Asylrechts in Europa. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) blieb Legislativvorschlag. 2021 schwankte die Anerkennungsquote von Menschen aus Afghanistan in erster Instanz zwischen 9% in Bulgarien und 100% in Spanien und Portugal. Eine solidarische Verteilung der Asylwerber in der EU findet nicht statt. 2021 gab es 200.000 irreguläre Grenzübertritte (60% im Vergleich zu 2020); vielfach gewalttätig. Schlepper lukrierten Milliardenprofite mit 113.000 Seeüberquerungen (+30% im Vergleich zu 2020).

2021 wurden mehr als 0,5 Mio illegal Beschäftigte in Italien geschätzt, wo ihr Einsatz Mindestlöhne, Standards und gewerkschaftlicher Organisationsgrade in der Agro-Ökonomie zerschlägt. Die Unternehmerschaft darf sich für Extraprofite bedanken. 39% der Asylanträge in der EU sind erfolgreich. 2020-2021 stieg die Zahl der Rückführungen aus der EU von 396.000 auf 492.000. Seit 2015 schwanken die Kosten des Asylsystems in Österreich zwischen 2,1 und 3,1 Mrd € – pro Jahr. 2021 lag die Anerkennungsquote hierzulande bei 35%. Die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Arbeitsmigrant:innen ist faktisch totes Recht.

Die Debatte um die Reform der EMRK um das Asylsystem zu ändern ist ebenso absurd wie Lehrstück und Posse. Politisches Dienstpersonal, dem ein Minimum an Rechtskenntnis fehlt, diskutiert mit Vertretern des Dienstbotenjournalismus über ein Nasobem, eine fiktive Nicht-Regelung bzw. eine Reformprojekt im falschen Rechtsgebiet. Man muss mit diesen Verhältnissen im Grundsätzlichen nicht einverstanden sein.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)