spacer
spacer

Context XXI
Magazin zur Alpenbegradigung

spacer

Search
Navigation
Home
Contextarchiv
Search
Extern
NS/OÖ
Formalia
Impressum
advertisement
 
Home arrow Contextarchiv arrow Jahrgang 2002 arrow 3-4 / 2002 arrow Konfusionen nach einem Ausstellungsbesuch

Konfusionen nach einem Ausstellungsbesuch | Print |
Verbrechen der Wehrmacht

von Gerald Krieghofer

Die zwei Wehrmachtsausstellungen des Hamburger Instituts für Sozialforschung dokumentieren im Abstand von 6 Jahren dasselbe Thema: die aktive Rolle der Wehrmacht beim Holocaust. Der ersten Ausstellung war es gelungen, die Legende von der sauberen Wehrmacht zu zerstören, die seit 1945 von ehemaligen Wehrmachtsgenerälen und Kameradschaftsverbänden jahrzehntelang so erfolgreich verbreitet wurde.

Durch die wissenschaftlichen und unwissenschaftlichen Debatten um einzelne Fotos der ersten Ausstellung schien in der Öffentlichkeit ihre Kernaussage selber in Zweifel gezogen.

Es ist die große Leistung der zweiten Wehrmachtsausstellung, wieder die Fakten der Verbrechen des Wehrmachtsoberkommandos und einzelner Truppenteile ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht zu haben.

Jutta Sommerbauer und Thomas Schmidinger haben im letzten Heft von Context XXI mehrfach klare Statements in der zweiten Wehrmachtsausstellung vermisst, wie zum Beispiel das angebliche Eingangsstatement der ersten Ausstellung, dass die Wehrmacht selber eine verbrecherische Organisation war. Nun: sie hätten diese Aussage auch in der ersten Ausstellung vermisst, denn sie war dort nirgendwo zu lesen.

Weiters beklagen die KritikerInnen, einigen Verbrechen des russischen Geheimdienstes, zum Beispiel die Tötung von Gefangenen in Lwow, wäre zu viel Raum gegeben, und außerdem fehle der Hinweis auf den Unterschied zwischen der Hinrichtung politischer Gegner und der Vernichtung um der Vernichtung willen. Auch das halte ich für einen reichlich konfusen Einwand. Der russische Geheimdienst NKWD gab den Befehl aus, all jene Gefangene in den Frontgefängnissen zu töten, die nicht mehr rechtzeitig vor dem Vorrücken der Wehrmacht ins russische Hinterland deportiert werden konnten. Auf manchen Fotos liegen die toten Opfer des NKWD, Pogromopfer und Opfer der Wehrmacht nebeneinander. Um die Fotos richtig zu deuten, musste in diesen Fällen auch von den Morden des NKWD geredet werden. Die moralische Überlegenheit des russischen Geheimdienstes an Hand dieser offensichtlichen Verbrechen zu betonen, wie es die Kritiker fordern, wäre doch mehr als fragwürdig.

Der ersten Ausstellung war wiederholt vorgeworfen worden, es sei unfair, die damaligen Verbrechen mit unseren heutigen rechtlichen und moralischen Maßstäben zu messen. Die zweite Wehrmachtsausstellung beginnt auch deshalb mit Dokumenten über die wichtigsten Normen des humanitären Völkerrechts, wie es in den 30er Jahren in fast allen europäischen Staaten in nationales Recht umgesetzt war; auch das Deutsche Reich hatte diese Verträge unterschrieben, auch im Deutschen Reich wurden Soldaten belehrt, sich an die ritterlichen Pflichten der Soldaten zu halten, Zivilisten zu schonen, Gefangene kameradschaftlich zu behandeln und widerrechtliche Befehle zu verweigern. Gleichzeitig waren diese Vorschriften aus rassenideologischen Gründen für den Krieg gegen die Sowjetunion außer Kraft gesetzt. Juden, Kommunisten und Slawen wurden der elementare Rechtsschutz verweigert.

Die Context XXI-KritikerInnen finden diese völkerrechtlichen Hinweise zu ausführlich und hätten lieber die Feldpostbriefe im Zentrum der Ausstellung gesehen. Fast bekommt man den Eindruck, schreiben sie, der Krieg im Osten wäre nicht so schlimm gewesen, hätte er sich nur an die kriegsvölkerrechtlichen Normen gehalten. Diesen Einwand verstehe, wer wolle. Selbstverständlich wäre der Krieg im Osten weniger schlimm gewesen, wenn Abermillionen Juden und andere Zivilisten von der Wehrmacht verschont geblieben wären, wenn nicht unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung ganze Landstriche verwüstet worden wären und wenn mehr als drei Millionen russische Kriegsgefangene nicht elend in Gefangenschaft gestorben wären. Alle Kriege sind entsetzlich, auch jene, die sich im großen und ganzen an das Völkerrecht halten. Erst wenn jene Minimalstandards systematisch gebrochen werden, ist es sinnvoll von einem Vernichtungskrieg zu reden, von einem Krieg, der sich quantitativ und qualitativ von allen anderen Kriegen der europäischen Moderne unterscheidet.

Gerald Krieghofer ist Philosoph und lebt in Wien
 
spacer

spacer