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Wann wer verfolgt wird,
bestimmen wir
Kein anderes
Land versteht es wie Österreich, sich als blühender Garten des Humanismus
darzustellen und ihn gleichzeitig bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit der
größten Selbverständlichkeit und der harmlosesten Miene zu mißachten
und zu untergraben. Daß in diesem Land der NATO-Krieg gegen das Völkerrecht
und vorgeblich für das Menschenrecht den tatsächlichen Vollzug der
Menschenrechte zeitweilig begünstigt hat, ist zwar fragwürdig, wäre
aber dennoch zu begrüßen, wenn es dabei bliebe. Ein Schadensbericht
von Birgit
Einzenberger* Vertreibung
und Flucht der AlbanerInnen aus dem Kosovo haben nicht erst mit den NATO-Bombardements
auf Jugoslawien begonnen: Schon seit Beginn der achtziger Jahre berichten nach
Österreich geflohene Kosovo- AlbanerInnen von Verhören, Verhaftungen,
Hausdurchsuchungen, Mißhandlungen, der Zerschlagung des alternativen Schulsystems
und anderen weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen.
Seit 1995 kamen jährlich über tausend Flüchtlinge aus der Bundesrepublik
Jugoslawien nach Österreich. 1998 waren es 6.647, der Großteil von
ihnen ethnische Albaner aus dem Kosovo.
Geringe
Anerkennung
Massaker wie etwa das von Orahovac, bei dem mindestens 120 AlbanerInnen getötet
wurden, und die systematische Vertreibung von BewohnerInnen ganzer Dörfer,
die im Anschluß geplündert und niedergebrannt wurden, gab es schon
1998. Sie waren der internationalen Gemeinschaft auch bekannt. Dennoch wurden
von den 6.647 in diesem Jahr aus Jugoslawien nach Österreich Geflohenen
nur 120 als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt. Knapp
2.000 Verfahren endeten negativ. Die restlichen Verfahren sind noch offen oder
wurden, zum Beispiel weil die Adresse des Asylwerbers nicht bekannt ist, eingestellt.
Arben, dem die Flucht nach Österreich gelungen war, nachdem er mehrere
Tage lang in Mitrovica inhaftiert und gefoltert worden war, da die serbischen
Behörden ihn der Mitgliedschaft bei der UCK verdächtigten, mußte
dem Bescheid des Bundesasylamtes entnehmen: Die Übergriffe erfolgten zwar
zur Errichtung eines Großserbiens, dennoch gebe es keine ethnische Verfolgung
der Kosovo-AlbanerInnen (Mai 1998). Das Holbrooke-Milosevic-Abkommen habe zudem
bereits zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation im Kosovo geführt.
Mirjeta, die es mit ihren Kindern zu ihrem Gatten in Wien geschafft hat, nachdem
ihr Haus niedergebrannt worden war, hielt das Bundesasylamt vor: Die Zerstörung
von Häusern sei bloß auf die bürgerkriegsähnliche Situation
zurückzuführen – auch wenn dadurch Druck auf die ansässige
Bevölkerung wegen ihrer Zugehörigkeit zur albanischen Volksgruppe
ausgeübt werde. Sie sei kein Mittel der Verfolgung aus ethnischen Gründen
(8. März 1999).
Gruppenverfolgung
der ethnischen Albaner aus dem Kosovo
Es bedurfte der Bombardements durch die NATO, die österreichischen Asylämter
zu einem Umdenken zu veranlassen: Sie entschieden nunmehr, daß alle Kosovo-AlbanerInnen
per se Flüchtlinge sind, weil sie wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit
begründete Furcht vor Verfolgung haben.
Die Asylämter verlangten keine Glaubhaftmachung von bereits selbst erlebten
Verfolgungshandlungen mehr, sondern begnügten sich mit der Feststellung,
daß der/die AsylwerberIn wirklich Kosovo-AlbanerIn ist, darum eine begründete
Furcht vor Verfolgung in seinem/ihren Herkunftsstaat hat und gewährten
Asyl.
Wegen der Überforderung der Asylämter sind allerdings viele im März
und April eingebrachte Asylanträge bis jetzt noch gar nicht bearbeitet
worden.
Gleichzeitig wurde eine Verordnung für Vertriebene beschlossen: Vor dem
30. April 1999 nach Österreich geflohene Kosovo-AlbanerInnen bekommen auf
Antrag ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bis Ende des Jahres. Ebenso die
evakuierten Kosovo-AlbanerInnen und diejenigen, die Verwandte in Österreich
haben, die für ihren Unterhalt aufkommen, wenn ihnen die Sicherheitsdirektion
die Einreise gestattet hat.
Viele Kosovo-AlbanerInnen beharrten auf ihren Rechten aus der Genfer Konvention
und beantragten Asyl, weil sie in ihrem Herkunftsland verfolgt werden: Als anerkannter
Flüchtling ist man/ frau ÖsterreicherInnen weitgehend gleichgestellt
vor allem beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen.
Aus
dem Österreich-Lager ins Lager Österreich?
5.000 Flüchtlinge wurden nach Österreich evakuiert, alle aus Mazedonien.
Die Flüchtlinge mit Verwandten in Österreich, die für ihren Lebensunterhalt
aufkommen wollten, konnten nicht legal einreisen. Trotz der explizit auch für
sie geschaffenen Verordnung. Die Behörden – so schien es – wollten
die in bezug auf ihre Durchführung sehr kryptische Bestimmung schlicht
und einfach nicht umsetzen. Viele schon seit langem in Österreich ansässige
Kosovo-AlbanerInnen versuchten den Kampf gegen die Windmühlen – erfolglos.
Was blieb, war illegaler Grenzübertritt. Eine Regierungspolitik, die wohl
wieder Haider in die Hände spielt: "Plus 142 Prozent! Zahl der Illegalen
explodiert" (Täglich Alles vom 22. 6. 1999).
Kein
Schutz für Serben ...
Die serbische Bevölkerung Jugoslawiens wurde vergessen: Die Verordnung
für Vertriebene gilt nur für Kosovo-AlbanerInnen, obwohl auch viele
SerbInnen vom Krieg vertrieben wurden. Die Chancen für SerbInnen, Asyl
zu bekommen sind sehr gering. Nach Ablauf des Touristenvisums, mit dem viele
von ihnen eingereist sind, konnten sie keinen legalen Aufenthaltsstatus in Österreich
bekommen. Viele SerbInnen müssen in Schubhaft darauf warten, abgeschoben
zu werden.
... nicht
einmal für Deserteure
Auch für serbische Deserteure sieht es nicht besser aus: Zu fünf bis
zwanzig Jahren Haft ist zu verurteilen, wer das Land verlassen hat (oder im
Ausland bleibt), um sich der Rekrutierung zu entziehen, so das jugoslawische
Strafgesetzbuch. Obwohl nicht von der Hand zu weisen ist, daß jemand,
der aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert und deshalb bestraft
wird, seiner politischen Ansichten wegen verfolgt wird, ist Wehrdienstverweigerung
nicht als Asylgrund anerkannt.
Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom 6. Mai 1999
die Mitgliedsstaaten explizit dazu aufgefordert, "Deserteuren der jugoslawischen
Armee und Kriegsdienstverweigerern eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung für
die Europäische Union zu erteilen" – Österreich reagierte nicht.
Mirko geht es sehr schlecht. Er ist vor einem Monat nach Österreich geflohen
– aus dem Kosovo. Dort mußte er seinen Wehrdienst ableisten. Vieles
hat er dort gesehen. Irgendwann sagte er sich, daß er nicht mehr zuschauen
und schon gar nicht mitmachen kann. Sprechen darüber kann er nicht: Mirko
kann nicht einmal schlafen, Alpträume verfolgen ihn. Er kann nicht mehr
zurück und stellt einen Asylantrag – es ist ungewiß, ob er in
Österreich Zuflucht findet.
Der "Friede"
Sofort nach Zustimmung Milosevics zum Friedensplan der G 8 hat Innenminister
Schlögl von finanziellen Anreizen für Heimkehrer gesprochen. Asylaberkennungsverfahren
stehen im Raum. Viele Asylämter behandeln die Asylanträge von Kosovo-AlbanerInnen
vorerst nicht, wohl um diese in wenigen Wochen abzulehnen: Die Situation im
Kosovo habe sich soweit gebessert, daß keine Verfolgung mehr drohe. Diejenigen,
die den Prognosen der Asylämter nicht trauen, werden wohl wieder einmal
illegalisiert.
Die Situation der serbischen Deserteure bleibt unverändert schlecht: Mittlerweile
wird von ersten Verurteilungen wegen Wehrdienstentziehung berichtet. Vorläufiger
Schutz im Aufenthaltsstaat oder Amnestie in Jugoslawien scheinen kein Thema
für die internationale Staatengemeinschaft zu sein.
Humanitäres
Spektakel statt humanistischer Aktion
Der Umgang der internationalen Gemeinschaft mit der Verfolgung der Kosovo-AlbanerInnen
bestätigt wieder einmal die avantgardistische Position Österreichs
in der europäischen Asylpolitik: Dank der dichten EU-Außengrenzen
läge es in der Macht der europäischen Staaten, eine groß angelegte
und langfristige Aufnahme der Flüchtlinge zu ermöglichen. Oder dafür
zu sorgen, daß die Flüchtlinge Nachbarn in Not bleiben und nur ein
vernachlässigbar kleiner Prozentsatz zur Bedienung des Medienspektakels
evakuiert wird.
*) Birgit
Einzenberger ist Mitarbeiterin der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
in Wien. |